Trinkgeld annehmen ist Diebstahl?
Hallo liebe Leute,
Ich weiß grade echt nicht weiter und bräuchte einen Juristischen Rat von euch. Ich mache eine Ausbildung in einem Fachgeschäft (Computer). Gestern ist ein Kunde in den Laden gekommen. Er hatte wohl angeblich ein Problem mit seinem Laptop. Ich wollte mir das Problem anschauen, dieses ist aber nicht aufgetreten. Daraufhin meinte ich zu ihm, dass er es zur Überprüfung bei uns lassen oder er es wieder mitnehmen und beobachten kann. Er wollte es mitnehmen. Er hat mir noch ein paar allgemeine Fragen über Computer gestellt. Er fand es gut, wie ich ihn bersten habe und gab mir fünf Euro. Für die Beratung habe ich nichts berechnet. Das haben wir bei so kurzen Gesprächen nie gemacht. Ich nahm also das Trinkgeld und habe es eingesteckt. Mein Chef hat das auf der Kamera gesehen und meinte, dass es kein Trinkgeld sein kann, weil ich dem Kunden nichts berechnet habe. Das haben wir auch bisher nicht gemacht. Jetzt ist er der Meinung, dass ich ihn beklaut hätte und denkt über eine Kündigung nach. Vllt als kleine Anmerkung: ich hatte diesen Sommer meine Abschlussprüfung, die ich leider nicht bestanden habe. Sie meinten auch, dass sie nicht damit gerechnet haben, dass ich länger machen muss. Außerdem haben die mich eh im Ziel. Ist das evtl. nur ein Vorwand , um mich loszuwerden oder ist das Gerechtigkeit? Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Bitte um hilfe
10 Antworten
Ich kann Dir keine eindeutige Antwort geben, dafür aber vielleicht einen Gedankenanstoß.
Du hast wie selbstverständlich den Begriff "Trinkgeld" verwandt und die meisten User haben diesen Begriff in ihren Antworten bedenkenlos übernommen.
Deshalb stelle ich die Frage in den Raum:
Was ist eigentlich Trinkgeld, ist das eindeutig rechtlich definiert und wo kann man eine solche juristisch verwertbare Definition nachlesen?
Und ferner gebe ich zu bedenken, dass Du eine Beratungsleistung erbracht hast. Kann es nicht deshalb sein, dass es sich bei den 5 Euro nicht um Trinkgeld handelt sondern um eine freiwillige Bezahlung des Kunden für die Beratung?.
Solange das nicht eindeutig geklärt ist wäre ich mit Schuldzuweisungen an den Chef vorsichtig.
Was ist eigentlich Trinkgeld, ist das eindeutig rechtlich definiert und wo kann man eine solche juristisch verwertbare Definition nachlesen?
Was "Trinkgeld" ist, steht in der Gewerbeordnung GewO § 107 "Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts" Abs. 3 Satz 2:
Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche
Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Dass im konkreten Fall nichts "zusätzlich" (zu der dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung) gezahlt wurde, sondern nur der Betrag, zu dessen Zahlung der Kunde nicht verpflichtet war, tut dem "Trinkgeldcharakter" dieser Zahlung keinen Abbruch.
In der Tat ist es streng genommen so: Alles was du in Rahmen der Arbeit einnimmst, gehört dem Chef. Dafür bezahlt er dich. Auch ein Trinkgeld ist Einnahme. Da gilt auch f Gaststätten etc. Sollte der Chef dich deswegen kündigen, musst du zur IHK. Da wird die Kündigung wahrscheinlich zurück genommen.
....da muss ich jetzt korrigieren. So wie du es schilderst, ist es eine Schenkung für besonders gute Beratung. Das würde dir persönlichen gehören. Allerdings ist es schwierig, da du auf Bezahlung verzichten hast. Jedenfalls ist ein Diebstahl oder Bestechlichkeit nicht anzunehmen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Trinkgeld
Es bleibt die Frage, wie ihr euer Verhältnis kitten wollt.
Hatte Ich mich nicht klar ausgedrückt, dass Ich auf deine Kommentare verzichten kann "Gerd"?
Hatte Ich nicht auch klar geschrieben, dass , wenn Ich "Sowas wie dich" für einen Kommentar brauche, mich dann melden würde?
Welchen Teil an "lass mich in Ruhe" verstehst du nicht?
Mir reichen deine Lügen und deine Beleidigungen in den letzten Kommentaren zu meinen Antworten - also unterlasse es bitte endlich, meine Antworten zu kommentieren!
Ist das so schwer wenn Ich dich darum bitte, nicht weiter so kindisch zu sein?
Auch hier behauptest du einfach wieder, das wäre Trinkgeld gewesen, nur weil des der Fragesteller so behauptet. Aber so was bin Ich ja von dir gewohnt, leider hast du es nicht so mit der Wahrheit...
Was bildest Du unverschämtes Bübchen Dir eigentlich ein, dass Du gleich wieder meinst, mit Deinem "Teleskopschlagstock" herum fuchteln zu müssen?
Glaubst Du, ich warte auf Deine "Einladung", wenn ich etwas kommentieren will, oder lasse es mir von einem Typen ausgerechnet wie Dir verbieten?
Wo habe ich in meinem obigen Kommentar "gelogen" oder "beleidigt"?
Ich habe auch nicht nur einfach etwas "behauptet", sondern aus der Gewerbeordnung zitiert - oder habe ich die auch nur "erlogen"?
Wenn ich Deine wirren, geist- und sinnlosen Tiraden lese, habe ich das sichere Gefühl, dass Du schwere psychische, mentale und intellektuelle Probleme hast - passt ja auch zu Deinen Profil-Themen "Gewehr", "Messer", "Teleskopschlagstock" usw.
Denn zur Sache hast Du selbstverständlich ja wieder einmal nichts zu sagen!
Das ist nun so eine Sache. Ist das Trinkgeld wirklich Trinkgeld oder ist es doch Bezahlung für die Leistung?
Grundsätzlich steht das Trinkgeld dem Angestellten zu, da dies eine Zuwendung des Kunden an den Angestellten direkt ist, die mit der eigentlichen Leistungserbringung nichts zu tun hat.
Hier aber hast du eine Leistung erbracht und nichts dafür berechnet. Wohl aus schlechtem Gewissen heraus und als Ersatz für die Entlohnung gab dir der Kunde ein paar Euro.
Wäre man nun gehässig könnte man argumentieren, du hast dem Kunden nichts berechnet, weil du auf Trinkgeld spekuliert hast und hättest damit deinen Arbeitgeber geschädigt. Unterm Strich musst auch du anerkennen, dass deine erbrachte Leistung den Chef Geld gekostet hat. Du hast Zeit in die Sache investiert, die dir dein Chef bezahlen muss, er hat aber keinen Erlös aus dieser Aufwendung. Den Erlös hast du als "Trinkgeld" in deine private Tasche gesteckt. Wirklich ok ist das nicht.
Ich denke mal, deine Anstellung in diesem Betrieb wird mit der Beendigung der Ausbildung eh vorrüber sein. Deswegen sollte nun dein Hauptaugenmerk auf dem bestehen der Prüfung liegen und nicht auf dem Streit um 5€.
Trinkgeld annehmen ist kein Diebstahl.
Kannst Du den Kunden vielelicht irgendwie kontaktieren (iste r z.B. öfter bei Euch), so dass der das auch bestätigen kann?
Ehrlich gesagt finde ich die Reaktion Deines Chefs seltsam, grad im von Dir geschilderten Zusammenhang.
Wenn Du eigentlich Deine Abschlussprüfung hattest,d ann bist Du ja auch schon ein paar Jahre da. Dann kennt Cheffe SDich ja.. wenn er dann echt meinte, Du hast einen Fehler gemacht, dann hätte er Dich ja auch einfach mal abmahnen können.
Von wem sollst du das Geld denn gestohlen haben? Der Kunde hat es dir gegeben, auf der Kamera ist das auch so zu sehen.
Hier ost eindeutig, dass der Chef einen Vorwand sucht, dich loszuwerden. Solange er nichts unternimmt, brauchst du nichts machen. Wenn er etwas falsche behauptet, soll er dir sachlich erklären, wie er darauf kommt. Ziemlich asozial von ihm.
Das ist falsch!
Trinkgeld zählt nicht zu den Einnahmen des Arbeitgebers - und gehört ihm auch nicht!
Was "Trinkgeld" ist, steht in der Gewerbeordnung GewO § 107 "Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts" Abs. 3 Satz 2: