Trinkgeld annehmen ist Diebstahl?

10 Antworten

Ich kann Dir keine eindeutige Antwort geben, dafür aber vielleicht einen Gedankenanstoß.

Du hast wie selbstverständlich den Begriff "Trinkgeld" verwandt und die meisten User haben diesen Begriff in ihren Antworten bedenkenlos übernommen.

Deshalb stelle ich die Frage in den Raum:

Was ist eigentlich Trinkgeld, ist das eindeutig rechtlich definiert und wo kann man eine solche juristisch verwertbare Definition nachlesen?

Und ferner gebe ich zu bedenken, dass Du eine Beratungsleistung erbracht hast. Kann es nicht deshalb sein, dass es sich bei den 5 Euro nicht um Trinkgeld handelt sondern um eine freiwillige Bezahlung des Kunden für die Beratung?.

Solange das nicht eindeutig geklärt ist wäre ich mit Schuldzuweisungen an den Chef vorsichtig.

In der Tat ist es streng genommen so: Alles was du in Rahmen der Arbeit einnimmst,  gehört dem Chef. Dafür bezahlt er dich.  Auch ein Trinkgeld ist Einnahme. Da gilt auch f Gaststätten etc.    Sollte der Chef dich deswegen kündigen,  musst du zur IHK. Da wird die Kündigung wahrscheinlich zurück genommen.  

Das ist nun so eine Sache. Ist das Trinkgeld wirklich Trinkgeld oder ist es doch Bezahlung für die Leistung?

Grundsätzlich steht das Trinkgeld dem Angestellten zu, da dies eine Zuwendung des Kunden an den Angestellten direkt ist, die mit der eigentlichen Leistungserbringung nichts zu tun hat.

Hier aber hast du eine Leistung erbracht und nichts dafür berechnet. Wohl aus schlechtem Gewissen heraus und als Ersatz für die Entlohnung gab dir der Kunde ein paar Euro. 

Wäre man nun gehässig könnte man argumentieren, du hast dem Kunden nichts berechnet, weil du auf Trinkgeld spekuliert hast und hättest damit deinen Arbeitgeber geschädigt. Unterm Strich musst auch du anerkennen, dass deine erbrachte Leistung den Chef Geld gekostet hat. Du hast Zeit in die Sache investiert, die dir dein Chef bezahlen muss, er hat aber keinen Erlös aus dieser Aufwendung. Den Erlös hast du als "Trinkgeld" in deine private Tasche gesteckt. Wirklich ok ist das nicht.

Ich denke mal, deine Anstellung in diesem Betrieb wird mit der Beendigung der Ausbildung eh vorrüber sein. Deswegen sollte nun dein Hauptaugenmerk auf dem bestehen der Prüfung liegen und nicht auf dem Streit um 5€.

Trinkgeld annehmen ist kein Diebstahl.

Kannst Du den Kunden vielelicht irgendwie kontaktieren (iste r z.B. öfter bei Euch), so dass der das auch bestätigen kann?

Ehrlich gesagt finde ich die Reaktion Deines Chefs seltsam, grad im von Dir geschilderten Zusammenhang.

Wenn Du eigentlich Deine Abschlussprüfung hattest,d ann bist Du ja auch schon ein paar Jahre da. Dann kennt Cheffe SDich ja.. wenn er dann echt meinte, Du hast einen Fehler gemacht, dann hätte er Dich ja auch einfach mal abmahnen können.

Von wem sollst du das Geld denn gestohlen haben? Der Kunde hat es dir gegeben, auf der Kamera ist das auch so zu sehen.
Hier ost eindeutig, dass der Chef einen Vorwand sucht, dich loszuwerden. Solange er nichts unternimmt, brauchst du nichts machen. Wenn er etwas falsche behauptet, soll er dir sachlich erklären, wie er darauf kommt. Ziemlich asozial von ihm.