Traut ihr Euch einfach bei Lärmbelästigung die Polizei anzurufen?

18 Antworten

Hallo Eisblume2009,

... die Wohnung ist für jeden Menschen (s)ein "Rückzugsgebiet". In diesem Bereich will er tun und lassen was ihm gefällt, hier will er leben und ... hier will er/sie Mensch sein. Das ist ein verbrieftes Grundrecht. Dazu gehört auch ein Fernsehprogramm was man nicht nur sehen, sondern auch hören will, manchmal auch in einer lauten, für die Nachbarschaft nicht so ganz nachvollziehbaren Darstellung. Und dennoch gilt ... die Grenzen der eigenen Freiheit, für das eigene Tun, das eigene Handeln enden an den Grenzen der Freiheit der anderen. Und mit den Grenzen sind Regeln verbunden. Regeln sind z. Bsp. Gesetze, Verordnungen und Städte-/Gemeindesatzungen, im Falle von Lärmbelästigungen ist es derzeit der § 117 OWiG, der hier ganz klar sagt:

"§ 117 OWiG (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann."

Andere Vorschriften können z. Bsp. ein Ländergesetz (in Hessen war es mal die LärmVO) sein, welches dann anstelle des § 117 OWiG gilt.

In Deinem Fall gesehen, hat der Nachbar bedauerlicherweise und erkennbar keinen Rechtfertigungsgrund, seinen Fernseher auf Lautstärke 10 zu stellen, und damit unzumutbaren Lärm für seine Nachbarschaft zu erzeugen. In einem solchen Fall hast Du, als unmittelbar Betroffener folgende Möglichkeiten:

1.) Du nimmst den Lärm um des lieben Frieden Willens und zum Wohle einer guten Nachbarschaft zu dem Querulant als gegeben hin - ärgerst Dich grün und blau, und lässt Deinen Frust an den Erstbesten, oder den Familienangehörigen, dem Hund/die Katze, dem Pizzalieferdienst, der Auskunft oder der Telefonseelsorge aus;

... oder ...

2.) Du nimmst den Lärm nicht hin, dafür allen Mut zusammen und klingelst/klopfst bei Deinem Nachbar, bis dieser öffnet. Du machst ihn höflichst, aber bestimmt darauf aufmerksam, dass Du sein derzeitig eingestelltes Fernsehprogramm überhaupt nicht hören möchtest, und schon gar nicht leiden kannst, und bittest ihn - ebenfalls bestimmt, aber höflich - um Reduzierung des Lärmpegels auf Zimmerlautstärke - auf s e i n e Zimmerlautstärke! Wenn es ein "guter" Nachbar ist, wird er sich entschuldigen, den Lautstärkepegel reduzieren, und für die Zukunft Besserung loben, und Dich bei dieser Gelegenheit auf ein Gläschen, Fläschchen oder Kasten Bier einladen. Wenn es ein "Keinohrhase" ist, dann wird er auch Deinen "gutgemeinten Hinweis", künftig bei unzumutbaren Lärm den Vermieter oder die Polizei zu rufen, mit einem Zuknallen der Wohnungstür vor Deinen Augen zur Kenntnis nehmen.

... oder ...

3.) Du nimmst den Lärm nicht hin, bist es - aus vorangegangenen reaktionslosen Situationen - gewohnt, dass der Nachbar weder auf Klingeln/Klopfen öffnet, noch auf Telefonanrufe Deinerseits reagiert, und verständigst, bzw. rufst daraufhin den Hausmeister oder den Vermieter an. Du bittest dann diese/-n, für Ruhe - gemäß der auch vom Nachbar bestimmt unterschriebenen gültigen und auch von ihm einzuhaltenden Hausordnung - zu sorgen. Sollte sich dieser Personenkreis hierzu nicht im Stande fühlen, oder auch nicht erreichbar sein, so kannst Du natürlich - als letzte helfende Institution - die Polizei verständigen. In solchen Fällen sollte man immer die "normale" Telefonnummer der zuständigen Polizeidienststelle seines Wohnortes in Sichtweite des Telefons haben, denn diesen Sachverhalt über die Notrufnummer 110 mitzuteilen, wird in der Regeln von den notrufentgegennehmenden Polizisten mit dem Hinweis, die wohnortzuständige Dienststelle anzurufen, beendet.

Die Polizei ist neben der Repression (z. Bsp. der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) auch zur Prävention, also der Gefahrenabwehr verpflichtet. Zur Gefahrenabwehr gehören in Deinem geschilderten Fall das Ansprechen des Nachbars, das Unterbinden der fortgesetzten Lärmbelästigung, und ggfls. das polizeiliche Auffordern zum Leiserstellen des Fernsehgerätes oder im schlimmsten Fall die Sicherstellung desselben.

Daneben wirst Du von meinen Polizeikollegen natürlich auch befragt, ob Du eine Anzeige erstatten willst, was aber nicht Bedingung ist, um für Ruhe durch die Polizei zu sorgen.

Kurzum, es gibt viele Wege, die Du beschreiten kannst. Welcher für Dich der interessantere ist, musst Du für Dich selbst entscheiden. Ein wenig Selbstvertrauen, kombiniert mit einem Schuss Zivilcourage, hat doch jeder Mensch in sich stecken.

Ach so ... für den Fall, dass Du erreichen willst, dass der Nachbar sich auch in Zukunft an das Ruheempfinden seiner Mitbewohner erinnern soll, wenn er die "Vol +"-Taste an der Fernbedienung in einer für Dich nicht nachvollziehbaren Weise drückt, gibt es folgende Moglichkeiten:

1) Du fragst in Deiner unmittelbaren Nachbarschaft mal die anderen Mitbewohner, ob sie sich ebenso gestört fühlen wie du, und fragst, ob sie diesen erheblichen Lärmzustand auch nicht hinnehmen wollen. Sollten sich Befürworter Deines Ansinnen erkennbar zeigen - und die wird es geben -, so sind folgende Alternativen der aktiven Reaktionen durch die sich beschwert Gefühlten möglich:

a) Deine Nachbarn und Du fertigen jeweils eine Liste als Gedächtnisstütze an, an welchen Tagen/Nächten der Nachbar sein Talent als "Volume +/- DJ" zum Besten geben wollte. Diese Liste wird der Hausverwaltung mit einem - von allen unterschriebenen - Beschwerdebrief geschickt. In diesem Brief fordert die Hausgemeinschaft die Hausverwaltung unmissverständlich auf, unverzüglich für Abhilfe der ungewollten Lärmverursachung zu sorgen. Eine Fristsetzung von bis zu drei Monaten sollte reichen. Ein Antwortschreiben, was durch die Hausverwaltung veranlaßt worden ist, oder werden wird, sollte angefordert werden. Ergänzend hierzu ... ein abschließender Hinweis der Hausgemeinschaft, bei Untätigbleiben des Vermieters/der Hausverwaltung oder Nichtbeseitigung des Lärmzustandes dann über die Rückbehaltung eines Teils der Miete, ggfls. mit rechtsanwaltliche Unterstützung nachzudenken, ist bestimmt nicht kontraproduktiv. Man darf nicht vergessen ... der Vermieter/die Hausverwaltung kassiert monatlich und pünktlich von jedem Bewohner die Miete, und verlangt gleichzeitig die vertragliche Einhaltung der im Mietvertrag vorhandenen Hausordnung. Also hat der Vermieter/die Hausverwaltung auch für die Einhaltung bei einem "Ignoranten" zu sorgen. Ansonsten kann der Mietgegenstand (die Wohnung) von den Anderen nicht in der vertraglichen Art und Weise genutzt werden, und berechtigt zu - ggfls. anwaltlichen - Überlegungen jedweder Art.

b) die gefertigte oder die künftigen Listen der Lärmbeschwerden, können auch in Form einer gemeinsamen Anzeige der Hausbewohner beim Ordnungsamt der jeweiligen Wohnortgemeinde eingereicht werden. Im Anzeigenschreiben sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Verfolgung und nicht eine "DuDuBöser"-Einstellung angestrebt wird. Auch hier sollte ein Antwortschreiben, was die Behörde mit der Anzeige veranlasst hat, angefordert werden. Sicherlich kann die entscheidenden Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen eine solche Anzeige (in der Regel beim Erstdelikt) einstellen, aber aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass dezente Hinweise der Hausgemeinschaft im Anzeigenschreiben, sich bei Unverständnis an die Öffentlichkeit (Medien, Zeitungen, etc.) zu wenden, auch bei einer Erstanzeige zu einer anderen - teilweise repressiven - Überlegung führen können. Selbst Beschwerdeschreiben an die im Stadt-/Gemeindeparlament agierenden Parteien, oder dem Bürgermeister, dass man Untätigkeit der entscheidenden Behörde bei den kommenden Kommunal- oder Bürgermeisterwahlen bestimmt nicht vergessen wird, haben immer mal ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern zur Folge.

2) Du kannst natürlich auch den ganz einfachen Weg gehen, und für Dich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.

IdS

MrDirekt

PS: Mir ist bewußt, dass die beschriebenen Wege beschwerlich sind, aber sie sind - effektiv - und führen - erfahrungsgemäß - zumindestens zu einem Teil-, wenn nicht sogar totalen Erfolg. Kleiner Nebeneffekt am Rande, man lernt die Nachbarschaft besser kennen, und es gibt doch nichts schöneres, als eine freundliche und gegenseitig rücksichtnehmende Hausgemeinschaft.

Wenn Du schon alles probiert hast, inklusive Vermieter mit Mietminderung bedrohen, dann ruf die Polizei oder das Ordnungsamt. Ob es was hilft, kann Dir keiner sagen. Manche Menschen sind derart "schwerhörig", was Mitmenschen betrifft.

Von den lärmenden Nachbarn, die ich hatte, waren mir die mit der mexikanischen Polka lieber als die mit dem Rap. Ich kanns nachfühlen.

Denise180685  20.05.2009, 01:17

wo wohnen die? hätte auch lieber mexikaner oder so statt techno und affigen hip hop

Ich reagiere bei solchen Fragen etwas allergisch, weil wir im Haus, wo 11 Parteien wohnen - 2 haben, die für jeden Mist den VM anrufen - oder gleich die Polizei - Kinder dürfen nicht toben - kein Hund darf bellen - ausser die eigenen von der Tochter - die dürfen immer kläffen........ich habe mir mal einmal erlaubt nachmnittags Orgel zu spielen - Polizei vor der Türe - NEIN - ich würde keinesfalls die Polizei anrufen, nur weil einer evtl. schlecht hören kann und TV schaut. Stopfe Dir Watte in die Ohren und schön isses. Ich lebe hier in einem Geisterhaus - ich würde mich freuen, wenn etwas mehr Leben hier wäre, zumal hier einige junge Leute wohnen!

Panikgirl  20.05.2009, 01:47

So einen Typen hatten wir auch mal im Haus.........ich war die Einzige, die er mochte, weil ich die Einzigste war, die sich nur amüsiert hat über ihn und keine Polizei angerufen hat;-) Der hat Party bis morgens um 6 Uhr gemacht - egal welcher Wochentag - der tat das irgendwann extra wegen dieser freundlichen 2 Parteien - deshalb habe ich auch nichts gesagt - sondern mich amüsiert. Es kommt auch manchmal darauf an, WIE man das den Leuten sagt.

Eisblume2009 
Beitragsersteller
 20.05.2009, 00:58

jung bin ich auch, aber ich habe dem schon 100x gesagt er soll ich Kopfhörer anschaffen wenn er schwerhörig ist, aber das macht er eh nur um mich zu ärgern. Da ist hier so einiges vorgefallen mit dem. Glaub mir den würdest nicht gerne im Mondschein begegnen wollen.

Umziehen ! Das Rät dir hier keiner, ist der beste Ausweg glaubs ruhig. DG ist keiner über dir der Trampeln kann. Hast du Nachbarn die nerven, schnell reagieren. Die Zeit in der du langsam krank wirst vor Schlafmangel bekommst du nicht wieder. Diese Nachbarn denken nur an sich, solltest du auch tun und die Polizei sofort rufen wenn es keine anderen effektiven Mittel gibt um nicht mehr belästigt zu werden!

meTzka  22.05.2015, 23:51

Daumen runter!

Eine Möglichkeit würde noch betsehen:

Strick nehmen und ...

;-)

Ich wohne in einem Dorf am Rande des Westerwaldes. Meine zuständige Polizeistation ist in Montabaur und ich kann ihnen versichern, dass die nicht kommen wenn sie sie rufen. Wegen massiver nächtlicher Lärmbelästigung habe ich in Montabaur angerufen und vom Wachhabenden zur Antwort bekommen, ich solle mich anziehen und gefälligst selbst nach draussen gehen (ich bin 60 Jahre alt) und um Ruhe bitten. Die Krawallbrüder standen vor einer Dönerbude, tranken deren Bier und machten wirklich Terror.Auf der anderen Seite meines Hauses, Luftlinie ca. 5 Meter, befindet sich ein altes, kleines Schulhaus. Ein ganz schlauer "Geschäftsmann" hat es für den obligatorischen Minibetrag gekauft und seitdem versucht Geld daraus zu machen. Angefangen hat er damit dass seine Frau dort ein Kaffe betreiben konnte. Es war urig und gemütlich, nur??? wer sollte hier Kaffee trinken kommen?Dann kam der Riesenflop, "Scampi" nannte sich das Nachfolgegeschäft, nein, nicht in Frankfurt , Koblenz oder Neuwied, sondern auf einem kleinem Westerwalddorf.Es folgten zwei Pizzaläden, im ersten fand eine Messerstecherei statt bevor sie aufgaben, und im zweiten hat wohl der Koch die Eigentümerin betrogen. Auch hier war Lärmbelästigung an der Tagesordnung. Livemusik um Mitternacht, Ich wollte es nicht mehr ertragen und habe geklagt. Zum ersten mal in meinem Leben habe ich am Amtsgericht in Montbaur einen Richter erlebt, der keinen Vergleich wollte, sondern Recht sprechen. Er hat die Betreiberin der Pizzeria in Anwesenheit des Verpächters, und den damaligen Dorfschulz von Nauort als Freund der Pizzeriabetreiberin eine hohe Geldstrafe angedroht, falls sie sich nicht an die Gesetze halten.Sie hatte argumentiert, dass der Besitzer eines Autohauses abends käme und Livemusik fordere, sie müsse doch von irgendwas leben. Dem Besitzer der Autohauses sei es egal ob Nachbarn belästigt würden.Die Pizzeria ist inzwischen Geschichte und der Eigentümer versucht sich im privaten Vermieten der Räumlichkeiten. Auch hier finden häufig Veranstaltungen statt, die den nächtlichen erlaubten Lärmpegel weit übersteigen, (Zeit läuft wieder so eine)In dieser gewerblich vermieteten Räumlichkeit gibt es scheinbar keine einzuhaltenden Gesetze. Beispiel; Ich komme um 04.00 Uhrmit meiner Familie und Verwandten von der Hochzeitfeier meiner Tochter und erlebe den totalen Lärmterror. Die Verwandtschaft des Verpächters machte dort Party, mit offenen Fenstern, und der Weigerung die Musikanlage leiser zu stellen..Polizei??? brauchen sie nicht rufen, die kommen eh nicht. Bei der letzten Anzeige wegen Lärmbelästigung, nach 02.00 Uhr hat die Wachhabende Polizistin in Montabaur den Lärm durchs Telefon gehört, ihre Kollegen mit dem Streifenwagen hätten aber die Lärmquelle nicht gefunden.Bringen Sie bitte nicht das Ordnungeamt ins Spiel. Überforndern sie bitte nicht die Beamten. Seit Jahren bin ich dort vorstellig. Der damalige "Chef" des Ordnungamtes hatte immer eine Erklärung parat, warum er für nichts machen könne. Erst als sich ein (Einheimischer)Bürger unseres Dorfes wegen der gleiche Sache beschwerte konnte er tätig werden. der damalige "Chef" des Ordnungsamtes ist jetzt Bürgermeister,es scheint mir, dass sein Nachfolger auch Bürgermeister werden will. (Wie sagte Bernhard Vogel, bevor er ging???)