Teilhaber einer Gastronomie - wie Beteiligen??
Ein Freund, der 65 jahre alt ist, der seit über 30 Jahre Gastronom ist....bekam den zuschlag in einem neuem umgebauten, bzw. neu gestellten Vereinshaus den pachtvertrag. Seit dem 01.01.2018 eröffnung und läuft nicht schlecht obwohl noch nicht zu 100% bekannt und werbung löuft seit kurzem. Er hat mich angesprochen teilhaber zu sein, da er aber im vertrag steht für 2 jahre kann er nicht raus, erst danach ( vertrag läuft 2+5+5 ) also nach 2 jahren kann er raus...fragte er mich ob ich mit 50% einsteigen möchte....aber man könne das nicht ofiziell machen. Er schlug mir vor das wir einen schreiben aufsetzen wo er mich zu 50% teilhaber der firma macht. Es steht weder eine Summe die ich ihn gebe oder was ich einbringe. Wäre so ein schreiben dann auch rechtswiedrig? da im schreiben dein steht das die firma zu 50% mir gehört und bei einem todesfall oder unzurechnubgsfähiger handlung die firma dem anderen geschäftsprtwnr dann gehört.
2 Antworten
Wenn Du "mitreden" willst, muss eine Gesellschaft gegründet werden, oder Du bist "stiller Teilhaber" und gibst das Kapital, hast das Risiko kannst aber nicht "mitreden" wie der Betrieb geführt werden soll. Lasse Dich von einem Rechtanwalt beraten.
Für so etwas brauchst du einen Anwalt. Seh nicht ein wieso dass nicht offiziell gehen sollte mit summe. Ihr müsst halt gut überlegen wie ihr das aufgleist.
Ich glaub nicht dass das nicht geht, wieso sollte es nicht?
Ihr könnt einen Vertrag unter euch machen, den niemand einsieht (und niemand angeht).Kläre diesen Punkt gut, mir kommt es schräg rüber.
zb lokal mit inventar und inventur 100.000€ wert..ich müsste 50.000€ ihn geben.
nur das problem ist das er die nicht ofiziell angegeben haben will...also eher ..... und das ist meine sorge, net ums geld.
aber wenn man so einen schreiben intern oder zwischen uns aufsetzt ob es dann rechtswidrig ist