Stromkasten weiß ansprayen - ist das verboten?

3 Antworten

Im Endeffekt bleibt es ja der Stromkasten der Stadt

Früher, in der DDR, wäre der nicht städtisches, sondern Volkseigentum gewesen. Da wäre es also gegangen. Nur leider: In der DDR waren Farbsprühdosen nicht erhältlich. Hätte ja sonst einer mal aus Versehen "Einigkeit und Recht und Freiheit" ans Staatsratsgebäude oder den Palast sprühen können.

AliceMirror 
Beitragsersteller
 30.08.2015, 15:56

Es gab übrigens Spraydosen in der DDR

Da benachrichtigst du bitte erst einmal die Stadt. Die muß entscheiden, ob sie das "Kunstwerk" entfernen oder überstreichen läßt. Du würdest dich durch eigenmächtiges Handeln wegen Sachbeschädigung strafbar machen,- egal welcher Schmierfink vorher da war.

Es ist generell verboten, ohne Erlaubnis Dinge anzusprühen oder sonstwie zu verändern, die einem nicht gehören.