Strafe - Ehebruch - Geschlechtskrankheit?
Wird es eigentlich unter Strafe gestellt, wenn ein Ehepartner fremd geht, sich z.B. mit HIV ansteckt (auch wenn die Person es selber nicht weiß) und dies dann auf seinem Partner überträgt?
7 Antworten
Fremdgehen ist nicht Strafbar. Ungeschützter Verkehr obwohl man weis das man HIV-Positiv ist, ist dagegen strafbar (Körperverletzung). wenn man allerdings nicht weis das man HIV-Positiv ist, ist auch das nicht strafbar.
fahrlässig ist es in erster Linie in Bezug auf die eigene Gesundheit. ob man einen festen Partner hat und fremd geht ist dabei doch eigentlich egal. worauf es hierbei ankommt ist das man wechselnde Partner hat mir denen man ungeschützten verkehr hat, sich selbst anstecken kann, und den Virus unwissentlich auch noch an andere weitergibt.
Der Tatbestand erfüllt jedenfalls die §§223:
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt,...
und 226 StGB:
...in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum ... verfällt
So müsste also wegen schwerer Körperverletzung (ggfs. mit Vorsatz) bestraft werden.
Allerdings müsste das bei anderen ansteckenden Krankheiten auch so sein und davon habe ich noch nie etwas gehört.
u.u. wäre die Infektion als fahrlässige Körperverletzung zu werten. Geschieht es vorsätzlich wäre es sicherlich schwere Körperverletzung, aufgrund der Unheilbarkeit. Ehebruch ist nicht strafbar.
Wenn man es weiß und mit Absicht tut ist das schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Wenn man es nicht weiß nicht, wie könnte man denn auch? außer der fremdgehende wusste das die Affäre HIV hat und er sich eventuell angesteckt haben könnte. dann ist esvll wirklich fahrlässige Körperverletzung. lg
Naja aber die Gefahr das man sich ansteckt besteht halt und wenn man dann mit dem Ehepartner weiter ungeschützen Sex hat, ist es doch fahrlässig. Bevor man mit seinem neuen partner ungeschützen Sex hat macht man ja auch normalerweise nen HIV Test.
Wenn der Partner es bewusst macht,ist es Körperverletzung. Wenn er es selbst nicht weiß,wäre es wahrscheinlich fahrlässige Körperverletzung.
Der Partner der fremdgeht und dann weiter mit seinem Partner ungeschützen Sex hat, muss doch damit rechnen, das der Seitensprung eventuell HIV gehabt haben könnte? Dennoch hat er dann wieder ungeschützen Sex mit dem Partner, ist doch fahrlässig.