Strafbarkeit des Besitzes eigener Nacktfotos als Kind?

7 Antworten

Die anderen Antworten hier sind leider falsch.

"(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." § 184b StGB

Dabei ist das was du meinst vermutlich Kinderpornographie, nämlich

"b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,"

Dabei ist es egal wer da abgebildet ist, denn der Paragraph schützt nicht das Recht der Opfer, sondern die allgemeine Sitte.

Libertinaerer  18.05.2020, 21:39

Dennoch gelten auch bei solchen Aufnahnen der Kunst- und Wissebschaftsvorbehalt.

Mindestens.

Ich neige zwar auch eher zu deiner Auffassung, aber ganz so einfach bzw. eindeutig ist das Thema wohl auch wieder nicht ...

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 21:58
@Libertinaerer

Ja gut von Fremden die Bilder ist mir jetzt egal. Es ist aber doch eindeutig absurd, dass man für Bilder bestraft wird, die dich selbst zeigen!

Libertinaerer  18.05.2020, 22:12
@LuciiOppen

Ja, das sehe ich auch so.

Nur: Meines Wissens wurde dafür noch niemand bestraft - jedenfalls nicht in Deutschland.

Sollte es doch Urteile dazu geben: Nur her damit! Größtes Interesse ist vorhanden! ;-)

Aber man muss auch sehen: Solche Bilder KÖNNEN ggf. auch unabsichtlicn in die Öffentlichkeit geraten. Viele Prominente können ein Lied davon singen!

Wer hingegen seine Bilder nur für sich auf seinem verschlüsselten PC aufbewahrt, für den stellt sich die Frage halt praktisch schon nicht, weil sie nie ein Staatsanwalt zu sehen bekommen wird.

Und ehrlich, s. auch Prominente: Wenn man pornografisches Material von sich alleine und/oder mit PartnerIn besitzt (womit ich nun so überhaupt kein Problem habe - im Gegenteil ;-)), dann sollte man die Aufnahmen immer sicher verschlüsselt aufbewahren. Und zwar lokal, und bestimmt nie in die persönliche Cloud hochladen.

Ganz egal wie alt man zum Aufnahmezeitpunkt war, ist, oder sein wird.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 19:36

Vielen Dank!

Also wird man tatsächlich bestraft, wenn man solche Bilder/Videos von sich besitzt?

HansImGlueck178  18.05.2020, 19:36
@LuciiOppen

Wenn jemand das rausfindet und anzeigt kann das passieren.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 19:41
@HansImGlueck178

Oke, danke!

Wie ist denn deine Meinung dazu? Findest du das nicht ein bisschen absurd?

Libertinaerer  18.05.2020, 21:48
@LuciiOppen
Findest du das nicht ein bisschen absurd?

"Absurd"?

Das ist in Gesetzesform gegossene, menschenfeindliche und realitätsleugnende Hysterie!

"Wenn es um Sex geht, haben Kinder keine Rechte. Nicht unzureichende Rechte - keine Rechte. Ihre Rechte wurden ihnen genommen als Reaktion auf die Hysterie der Erwachsenen um ihre Sicherheit, der Ängstlichkeit bezüglich ihrer Moral, der Furcht vor ihrer Unabhängigkeit, Verwirrung über ihre Entscheidungsfindung, und Ablehnung ihrer menschlichen Bedürfnisse.

Sicher, wir steuern den Zugriff der Kinder auf Tabak, Alkohol und Autofahren. Aber die Wissenschaft deckt diese Entscheidungen, und Kinder haben Zugriff auf unbegrenzte, akkurate Informationen zu diesen Themen.

(...)

Sie sind nicht Eigentümer ihrer eigenen Körper (oder Bilder davon), und Sondergesetze kriminalisieren ihre sexuellen Handlungen. Wir wären schockiert, wenn irgendjemand diese Beschränkungen der Sexualität für irgendeine andere Gruppe der Gesellschaft, wie Farbige, Juden oder Taube, vorschlagen würde." (Dr. Marty Klein, Sexualtherapeut)

HansImGlueck178  18.05.2020, 22:32
@Libertinaerer

Das ist eine sehr seltsame Ansicht.

Libertinaerer  18.05.2020, 22:43
@HansImGlueck178

Ansichtssache.

Wenn man nicht gerade mental in der verstörend sexualfeindlichen Tradition des Christentums gefangen ist, könnte man eben auch sagen, dass es ein sehr seltsames Gesetz ist.

Womit es ja im Sexualstrafrecht nun wirklich nicht alleine dasteht ...

... worüber sachlich zu diskutieren allerdings ohnehin weitgehend sinnfrei ist. Denn: "Ich glaube, dass bei dem Thema Kinder und Sexualität ein großer Anteil von Irrationalität im Spiel ist." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)

PokeNo2002  18.05.2020, 19:30

Danke.

Du kannst doch Nacktbilder von Dir und deiner Familie haben - was ist das Problem?

FKK ist doch ganz normal Und nichts strafbares.

Pornographische Bilder wären natürlich etwas Anderes

Nein, strafbar ist nur etwas, was andere schädigt. Wenn man Fotos von sich selber hat schädigt man ja niemanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Libertinaerer  18.05.2020, 21:53

Letzteres ist nicht so einfach, ersteres hingegen ist schlicht falsch, womit die Argumentation bereits zusammengebrochen ist, bevor man beim zweiten Punkt ankommt.

Ja. Ist strafbar. Aber mit 12 geschieht dir nichts, du bist erst mit 14 strafmündig.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 19:46

Die Frage lautet ja, ob man wenn man beispielsweise 16 oder 20 ist, dass noch besitzen darf.

DocPsychopath  18.05.2020, 19:48
@LuciiOppen

Man darf das nie. Gleich in welchem Alter.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 03:49
@DocPsychopath

Das ist doch klar, nur kannst du als Zwölfjähriger oder Dreizehnjähriger nicht dafür bestraft werden.

DocPsychopath  20.05.2020, 11:00
@LuciiOppen

Das schrieb ich doch. Das Delikt ist strafbar. Aber Du nicht strafmündig.

Schon am Tage des 14. Geburtstages wärest du es aber und könntest in Ermittlung und Anklage geraten.

Der Besitz eigener pornographischer Bilder ist nämlich im Gesetzestext nicht ausgenommen.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 21.05.2020, 00:00
@DocPsychopath

Ja, danke darum ging es mir. Was hältst du denn davon?

Wenn Du Bilder von Dir selbst machst und behältst, ist das nicht strafbar. Mit 12 Jahren wärest Du sowieso nicht strafmündig. Auch wenn wenn Du 16 oder 20 bist, kannst Du Bilder und Videos von Dir machen und machst Dich nicht strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 19:28

Ich meine, wenn man mit 16 oder 20 Jahren, diese Bilder/Videos weiterhin besitzt. Auf diesen ist ja ein Kind abgebildet - kein Jugendlicher und kein Erwachsener.

Thorshammer383  18.05.2020, 19:30
@LuciiOppen

Sind doch Deine eigenen Bilder. Du wirst sie doch nicht weitergeben. Da kannst Du damit machen was Du willst.

LuciiOppen 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 19:32
@Thorshammer383

Es geht ja aber um den Besitz. Dieser ist ja grundsätzlich strafbar. Ist der jetzt auch strafbar, wenn man von sich selbst so etwas besitzt - aber wenn man bereits erwachsen ist?

HansImGlueck178  18.05.2020, 19:32
@Thorshammer383

Bereits der Besitz ist verboten, nicht nur die Weitergabe.