Steuervorauszahlung - monatlich, statt quartalsweise?

8 Antworten

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Kannst du theoretisch machen, das würde dann in dein Konto eingebucht. Es kann aber sein, dass die Finanzkasse das Geld zurücküberweist, wenn es, aus ihrer Sicht, ohne nachvollziehbaren Grund gezahlt wurde.
Sollte das passieren würde ich mich an deiner Stelle melden.
Wenn die das nicht machen, dann machen sie es nicht. Ich würde das Geld auch zru Seite legen und dann Quartalsweise zahlen, doch wie gesagt, auch zwischenzeitliche Zahlung müsste, theoretisch, möglich sein.

Lurch123532  31.01.2021, 22:34

Nein, das Finanzamt überweißt kein Geld zurück, nur weil die Summe eine andere ist.

petraspinat 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 22:48
@Lurch123532

Das beruhigt mich sehr. An anderer Stelle wurde nämlich behauptet, es sei gesetzlich verboten, dem Finanzamt Geld im Voraus zu schicken, und das Geld würde "auf jeden Fall sofort dem Absender zurücküberwiesen". Aber dann wurde da wohl Quatsch erzählt.

Danke für eure Antworten :)

Lurch123532  31.01.2021, 22:55
@petraspinat

das ist absoluter Quatsch.

Es gibt auch Menschen die wissen, dass sie viel an Steuern nachzahlen müssen und deshalb selber schon etwas vorher überweisen,

petraspinat 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 23:03
@Lurch123532

Danke :) Das erleichtert mich, dass das doch erlaubt ist.

Klar kannst du auch monatlich im voraus zahlen. Das machen ganz viele. Den Sachbearbeiter stört das auch nicht. Der bekommt es auch gar nicht mit. Es wird deinem Steuerkonto gutgeschrieben.

PatrickLassan  01.02.2021, 07:08
Das machen ganz viele.

Das machen relativ wenige. Warum sollte man 12 mal imJahr überweisen, wenn 4-mal ausreicht?

Aber es gibt natürlich einige,deren Motto wahrscheinlich 'Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht' lautet.

Lurch123532  01.02.2021, 07:23
@PatrickLassan

Viele wollen nicht eine hohe Summe im Quartal überweisen, sondern liebe jeden Monat etwas. In der Summe bleibt es auch gleich.

PatrickLassan  01.02.2021, 07:26
@Lurch123532

Wie gesagt sind das nicht viele, und ich glaube, ich kann das durchaus beurteilen,daich beruflich damit zu tun habe.

Es gibt übrigens eine einfachere Methode: Man legt jeden Monat ein Drittel der Vorauszahlung zurück und erteilt dem Finanzamt eine Einzugermächtigung.

Lurch123532  01.02.2021, 07:27
@PatrickLassan

Ich habe damit auch kein Problem, jeden Monat die Summe auf dem Konto zu lassen. Manch einer aber schon.

Die Frage ist aber ja auch gewesen, "Kann ich monatlich die Vorauszahlung überweisen", ja, das geht!

PatrickLassan  01.02.2021, 07:29
@Lurch123532

Dass man es kann, habe ich nicht bestritten.

petraspinat 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 00:40
@PatrickLassan
Es gibt übrigens eine einfachere Methode: Man legt jeden Monat ein Drittel der Vorauszahlung zurück

Es obliegt dem Bürger, ob er das so machen möchte. Oder ob er einen monatlichen Dauerauftrag einrichtet.

Das Problem mit der "fehlenden Sollstellung" ließe sich im Übrigen ganz einfach lösen, indem das Finanzamt einen monatlichen Lastschrifteinzug anbietet. Dann können die Zahlungen auch automatisch zugeordnet werden. Dazu braucht es nichtmal IT-Profis. In SAP FS-CD (oder welche Lösung auch immer da im Einsitz ist) geht das ohne weiteres.

Aber das würde ja von den Sachbearbeitern erfordern, von jahrzehntelangen Gewohnheiten abzuweichen ("Das haben wir immer so gemacht! Das bleibt so!")

Ich möchte nicht wissen, wie vielen ahnungslosen Bürgern bereits die Mär erzählt wurde, man dürfe seine Steuern nicht monatlich vorauszahlen. Und das nur, weil die Sachbearbeitung da keine Lust drauf hat.

Was ist das denn für ein Service am Bürger, der die Finanzverwaltung letztendlich finanziert?

PatrickLassan  02.02.2021, 06:16
@petraspinat
Es obliegt dem Bürger, ob er das so machen möchte. Oder ob er einen monatlichen Dauerauftrag einrichtet.

Es obliegt dem Bürger, Steuern so zu zahlen, wie es im Gesetz steht, und im Einkommensteuergesetz steht

(1) 1Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html

Wenn du willst, dass das geändert wird, wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten oder reiche eine Petition ein.

PatrickLassan  02.02.2021, 07:30
@petraspinat

Ach ja, noch etwas: Die Einrichtung eines Dauerauftrags zur Zahlung der Einkommensteuervorauszahlungen ergibt angesichts der Tatsache, dass sich die Höhe der Vorauszahlungen u.U. in einem Jahr mehrfach ändern kann, nur dann Sinn, wenn der Dauerauftrag vom Steuerpflichtigen regelmässig geändert wird. Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass das sehr häufig nicht der Fall ist.

Lurch123532  02.02.2021, 08:19
@PatrickLassan

Auch die Lastschrift wird bei den Einkommenssteuervorauszahlungen nicht mehrmals im Jahr angepasst.

Die Vorauszahlung ist auch nur eine "Abschlagzahlung" auf meine zu erwartende Steuerschuld.

Bei Privatpersonen ändert sich die Steuerschuld auf private Einnahmen auch nicht kontinuierlich.

Ein Sachbearbeiter hat heutzutage auch nichts mehr mit den mtl. Einzahlung zu tun. Das geht automatisch auf das Steuerkonto und da bleibt es bis zur nächsten Verrechnung.

PatrickLassan  02.02.2021, 08:22
@Lurch123532
Auch die Lastschrift wird bei den Einkommenssteuervorauszahlungen nicht mehrmals im Jahr angepasst.

Natürlich wird sie das. Es werden nur die Beträge, die fällig sind, abgebucht.

Die Vorauszahlung ist auch nur eine "Abschlagzahlung" auf meine zu erwartende Steuerschuld.

Bekannt. Und?

Bei Privatpersonen ändert sich die Steuerschuld auf private Einnahmen auch nicht kontinuierlich.

Die Einkommensteuervorauszahlungen basieren auf dem Ergebnis der letzten Einkommensteuerveranlagung. Werden im Lauf eines Jahrs mehrere Veranlagungen durchgeführt oder geändert, ändern sich auch die Vorauszahlungen.

Ein Sachbearbeiter hat heutzutage auch nichts mehr mit den mtl. Einzahlung zu tun.

Vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige bei der Überweisung ausreichende Angaben gemacht hat. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das nicht immer der Fall ist.

petraspinat 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 13:57
@PatrickLassan
Es obliegt dem Bürger, Steuern so zu zahlen, wie es im Gesetz steht

Bitte nicht den entscheidenden Teil des Paragraphen verschweigen:

"Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind"

§37 EStG

Sobald eine Steuer entstanden ist, darf man sie auch bezahlen. Und das Finanzamt ist sehr wohl befugt, das Geld zu behalten. Konträr zu dem Unsinn, der an anderer Stelle erzählt wurde.

wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten oder reiche eine Petition ein

Nicht nötig, denn das Gesetz muss ja gar nicht geändert werden. Es erlaubt sehr wohl eine monatliche Steuervorauszahlung :-)

nur dann Sinn, wenn der Dauerauftrag vom Steuerpflichtigen regelmässig geändert wird

Danke für die Erklärung, wie ein Dauerauftrag funktioniert. Dass der Dauerauftrag regelmäßig angepasst wird, wenn Post vom Finanzamt kommt und sich die Vorauszahlungssumme ändert, ist ja klar.

Sind ein paar Klicks im Online-Banking. Geht sogar heutzutage über Handy/Tablet.

petraspinat 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 14:07
@PatrickLassan
Werden im Lauf eines Jahrs mehrere Veranlagungen durchgeführt oder geändert, ändern sich auch die Vorauszahlungen.

Gar kein Problem. In einem solchen Fall muss das Finanzamt dem Bürger ja Bescheid geben, per Post und/oder ELSTER. Daueraufträge können dann einfach angepasst werden.

Vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige bei der Überweisung ausreichende Angaben gemacht hat. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das nicht immer der Fall ist.

Dafür sitzen ja noch Menschen vor dem Computer. Die sehen sich dann eben Verwendungszweck, Bankverbindung, Absender an. Und müssen es zur Not händisch zuordnen.

Dass man in der Sachbearbeitung Sachen bearbeiten muss, sollte eigentlich keine Überraschung sein.

Bei Beschwerden würde ich mich an den zuständigen IT-Dienstleister wenden. Automatische Zuordnung (Erkennung anhand des Verwendungszwecks) ist technisch möglich.

Ist aber alles nicht Aufgabe des steuerzahlenden Bürgers.

Lurch123532  02.02.2021, 15:53
@petraspinat

Die Zahlungen werden automatisch zu sortiert. Sehr selten (wenn z.B.ein falscher Verwendungszweck), dann wird da etwas händisch zu sortiert. Das ist aber die Ausnahme. Es kann auch sein, dass diese Zahlung abgelehnt wird und automatisch zurück geht.

PatrickLassan  02.02.2021, 17:31
@petraspinat
Bitte nicht den entscheidenden Teil des Paragraphen verschweigen

Du hast mich falsch verstanden. § 37 EStG besagt, dass Vorauszahlungen vierteljährlich zu entrichten sind, und genau darauf bezog ich mich.

Dass der Dauerauftrag regelmäßig angepasst wird, wenn Post vom Finanzamt kommt und sich die Vorauszahlungssumme ändert, ist ja klar.

Das sollte klar sein. Ich erlebe ständig, dass das nicht getan wird.

Automatische Zuordnung (Erkennung anhand des Verwendungszwecks) ist technisch möglich.

Ist es auch und habe ich auch nicht bestritten.

petraspinat 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 20:07
@PatrickLassan
§ 37 EStG besagt, dass Vorauszahlungen vierteljährlich zu entrichten sind, und genau darauf bezog ich mich.

Das wissen wir nun mittlerweile.

Es gibt aber kein Gesetz (und auch keine Abgabenordnung) die verbieten, verfrüht zu bezahlen.

Ist es auch und habe ich auch nicht bestritten.

Warum störst du dich dann so sehr an der monatlichen Zahlweise? Hat das irgendeinen bestimmten Grund?

PatrickLassan  03.02.2021, 06:18
@petraspinat

Was stört dich denn an einer vierteljährlichen Zahlung?

petraspinat 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 11:31
@PatrickLassan

Du kannst also nicht beantworten, was an monatlicher Zahlweise schlecht sein soll? Der Staat bekommt sein Geld früher, vor der Frist. Welchen Nachteil sollte das denn haben?

Übrigens: In der Privatwirtschaft berücksichtigen Organisationen in der Regel auch die Wünsche derjenigen, von denen sie bezahlt werden. Da antwortet der Kundenbetreuer auch nicht "Wir machen das so, wie wir es für richtig halten und damit basta"

Wieso sollte das bei Behörden denn anders sein? Was ist mit der Service-Mentalität am Bürger?

PatrickLassan  03.02.2021, 11:34
@petraspinat

Und du kannst offenbar meine Frage nicht beantworten. Im Übrigen vergleichst du Äpfel mit Birnen.

petraspinat 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 11:37
@PatrickLassan

Ab und an schadet es nicht, Behörden und private Organisationen zu vergleichen. Auch so manchem Sachbearbeiter würde etwas mehr Kundenfreundlichkeit und Dienstleistungsmentalität nicht schaden.

Aus sicht vom Finanzamt:

Machen kannst du es, verursacht halt unnötigen Mehraufwand sowohl bei dir als auch beim Bearbeiter in der Kasse, da alles ohne Sollstellung personell verbucht werden muss und man diese Zahlungen dauerhaft kontrollieren muss.

Aber an sich machbar und auch weiter verbreitet, als man denkt.

Ich persönlich würde es aber so regeln, dass ich das Geld drei Tage im voraus überweise, denn es gibt die Säumnisschonfrist (drei Tage nach Frist, in welcher du ohne Probleme zu spät zahlen kannst) und sechs Tage brauchen Banken normal nie. Oder du gibst dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung nur für Vorauszahlungen, dann musst du dich um nichts kümmern und selbst wenn seitens des Finanzamtes etwas schief läuft und die Abbuchung nicht geschieht, dir das etwas zu spät auffällt und Säumniszuschläge anfallen werden diese zu 99% auf Antrag erlassen.

Du kannst ja mal bei deinem Zuständigen Finanzamt mal anfragen ob das geht.

Theoretisch ist es möglich. Ich würde bei der Finanzkasse anrufen und fragen ob es dann auch richtig verbucht wird.