Steht "Mord" im Führungszeugnis?
Auch, wenn man damit im Knast womöglich wäre und sich gar nicht mehr "bewerben" könnte (falls jemand überhaupt einen annehmen würde ;)), aber: Stünde die Straftat "Mord" dann im Führungszeugnis?
Das frage ich mich gerade, hat jemand darauf 'ne Antwort?
6 Antworten
Es steht noch mehr darin: Mord, Datum der Eintragung, Aktenzeichen Art und Ort des Gerichtes zum Beispiel OLG Frankfurt am Main 11.September 2001 Az ............. Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat nach dem Strafrecht verurteilt, hat dies auch registerrechtliche Konsequenzen. Das wichtigste Gesetz zur offiziellen Registrierung strafrechtlicher Entscheidungen ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Darin sind zwei Register vorgesehen: das Zentralregister und das Erziehungsregister. Darüber hinaus gibt es nach der Strafprozessordnung (StPO) noch das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Alle drei Register werden beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. http://adglossar.de/Daschner-Prozess
Frage mich ob diese Frage wirklich ernst gemeint ist. Die Antwort kann man sich wohl selbst denken.
Natürlich steht so etwas im Führungszeugnis.
Hier steht's
http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR__node.html
"In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie - nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen."
Und diese Einträge erscheinen auch im FüZ, das ja nur ein Ausdruck des Registers ist.
Wenn das dort nicht stehen würde, welchen Sinn hätte es denn? Nach Mord kann man aus dem Knast nach 14 Jahren raus sein, dann müsste es noch so 20 Jahre im Zeugnis stehen.
Ja! sicher :D