Steht mir ein Herdanschluss in Mietwohnugn zu?
Hallo,
ich wohne seit ca. 1 Jahr jetzt is meiner Wohnugn und habe immernoch keinen richtigen Herd, nur so eine Doppelkochplatte.
Problem ist folgendes:
Küche hat einen Gasanschluss für Herd, aber davon halte ich nichts, ist mir irgendwie zu unsicher
Des weiteren hat die Kücke einen 3-adrigen Herdanschluss mit recht dicken Kabeln. Leider finde ich keinen Herd für einen 3-adrigen Anschluss. Nun würde ich gern wissen ob mir ein normaler 5-adriger 400V Anschluss zu steht. Muss der Vermieter das Umbauen oder ist das keine Pflicht?
Danke für eure Hilfe LG
8 Antworten
Nein, muss er nicht, das ist keine Pflicht...
Du hast eine Möglichkeit zu Kochen und zu Backen,wenn du die nicht Nutzen möchtest,ist das nicht die Sache deines Vermieters.
Viele E-Herde kann man auch 1-Phasig betreiben, namchmal aber mit Einschränkungen. Also nur 2 Platten + Ofen gleichzeitig oder nur 3 Platten ohne Ofen etc. Frag mal im Fachhandel oder schau dir die Anleitung deines Herds an. Ich hab ein "Billigmodell" und da kan n ich zwischen 1,2 & 3 Phasen Betrieb wählen.
Nein, das dauert genau so lange wie mit 400V. Du kannst halt nur nicht so viele Platten + Ofen gleichzeitig betreiben. Bei 230V wird die Platte genau so heiß wie bei 400V.
Man kann so gut wie alle Herde von 3-Phasenanschluß mittels ein paar Brücken (sind meistens hinten an der Anschlußdose untergebracht) auf 1-Phasenbetrieb umstellen.
Allerdings würde ich meinen Gasherd niemals freiwillig gegen einen Ceranfeld eintauschen, auch nicht gegen einen Induktionsherd. Mit einem Gasherd kann man nämlich richtig schnell kochen / heiß braten und das auch noch ziemlich preisgünstig.
Du hast ja einen Gasanschluss. Wenn du keinen Gasherd anschließen willst, ist das deine Angelegenheit, die Gegebenheiten waren bei Einzug klar. Du kannst ja auch nicht von deinem Vermieter einen Kamin fordern, wenn eine Ölheizung drin ist. Wenn du fragst, darfst du aber sicher auf eigene Kosten einen Starkstromanschluss reinlegen lassen.
hier gehts ja aber nicht um nen kamin sondern um eine kochgelegenheit. also muss der vermieter keinen starkstromanschluss zur verfügung stellen?
Nein, er stellt dir einen Gasanschluß
Nein, weshalb? Du hast die Möglichkeit, einen Gasherd anzuschließen. Die Kosten für einen Gasherd sind nicht höher als für einen Elektroherd, es wird dir nichts abverlangt dabei.
Es gibt viele Leute (mich inbegriffen), die lieber auf Gas als auf Strom kochen. Die können ja auch nicht fordern, daß überall eine Gasleitung gelegt wird.
ja aqber mit 230V dauert das bestimmt genauso ewig wie mit den kochplatten. deshalb hätte ich gern den starkstromanschluss