Spannungsverhältnis zwischen Supranationalität und Subsidiarität?

1 Antwort

Supranationalität und Subsidiarität sind fast gegensätzliche Prinzipien. 

Ums kurz zu fassen:  während Supranationalität Aufgaben und Verantwortlichkeiten aber auch Befugnisse an höhere, überstaatliche Instanzen weiterleitet, lässt Subsidiarität das Ganze auf möglichst niedriger Ebene klären, nur wenn die untersten Ebenen (Gemeinde, Landkreis o.ä.) nicht in der Lage sind, entsprechend zu arbeiten, wird die Verantwortung nach oben weiter gegeben.

Subsidiarität wünscht viel Souveränität und Autonomie, Supranationalität setzt auf den Vorteil einer möglichst großen (mehrere Nationalstaaten umfassenden) Gemeinschaft.

Spannungen entstehen z.B. bei gegensätzlichen Wünschen, Vorstellungen und Prioritäten. Ein Beispiel wäre z.B. das Freihandelsabkommen TTIP.  Erstellt im Sinne der Supranationalität (mehrere Staaten schaffen eine barrierefreie Freihandelszone, mit länderübergreifender Rechtssprechung, es steht quasi ein "Vertrag" über den einzelnen Staaten), haben regionale Unternehmen Angst, ihre Selbstbestimmung aufgeben zu müssen, um auf dem großen Markt bestehen zu können, gleichzeitig fürchtet der Verbraucher, regionale Standarts würden durch vermeintlich laschere Richtlinien der USA ersetzt. Man wünscht sich hier mehr Subsidiarität, weniger "Abhängigkeit von oben".

Auch beim Flüchtlingszustrom der letzten Monate in die EU finden sich Beispiele. Die EU (als suprantionale Gemeinschaft) wünscht festgelegte Zahlen, die jedes Land zu erfüllen hat, viele Länder sträuben sich aber dagegen, setzen diese nicht um. Es trifft Rechtssprechung/ Gesetzgebung der EU auf Rechtssprechung / Gesetzgebung einzelner Länder. Die Ländern wehren sich gegen eine, in ihren Augen oktroyierte, Festlegung, wünschen sich mehr Souveränität.

davla 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 17:25

Vielen vielen Dank! Jetzt verstehe ich das Prinzip endlich. Ich fühle mich gerettet! :D

edgetohorizon  25.09.2016, 18:21
@davla

Ich freu mich, wenn ich helfen konnte. :)

davla 
Beitragsersteller
 29.09.2016, 13:32
@edgetohorizon

Hallo nochmal!

Ich hoffe es ist jetzt nicht zu spät oder irgendwas dergleichen.

Ich habe diese Frage schon seperat gestellt aber leider keine verständnisvolle Antwort bekommen. Deshalb versuche ich mein Glück nochmal bei Ihnen, denn Ihre Antwort vorher war wirklich sehr sehr hilfreich.

Die Frage lautet:

Inwiefern könnte man beurteilen, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip (gemäß Vertrag von Lissabon) eine eindeutige Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedsstaaten und supranationaler Ebene sicherstellt?

Danke im Vorraus! :)

edgetohorizon  30.09.2016, 11:07
@davla

Interessante Frage, wenn auch in meinen Augen etwas sinnlos (vielleicht versteh' ich's aber auch nicht richtig.) Das Subsidiaritsprinzip allein, regelt eigentlich ziemlich viel, aber nicht alles, denn im Vertrag von Lissabon gibt es noch weitere Maßnahmen zur Kompetenzverteilung.

Sollte sich die Frage also darauf beziehen, ob allein das Subsidiaritäsprinzip die Kompetenzgrenzen zieht, ist die Antwort klar: nein. Im Einzelfall entscheidet darüber nämlich der Europäische Gerichtshof, bei dem die Länder gegen Kompetenzüberschreitungen der Union klagen können. Weiterhin regelt ein klar definierter "Kompetenzkatalog", der im Gründungsvertrag enthalten ist (wichtige Veränderung im Vergleich zu vorangegangenen Verträgen), in welchen Bereichen die Union aktiv werden darf. Weiterhin kontrolliert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Umfang der Aktivitäten der Union.

Sollte sich die Frage darauf beziehen, ob allein das Subsidiaritäsprinzip eine Kompetenzverteilung eindeutig herstellen könnte, ist die Antwort: wohl eher nicht. Wie gesagt, muss es immer eine Kontrollinstanz geben, die prüft, wer denn nun das Problem besser lösen kann. Im EU-Vertrag (Art 5 Abs. (3) ) steht:

(3) Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.

Hier ist aber nicht klar definiert, wer über das "ausreichend" entscheidet und darüber, wer denn nun objektiv die Maßnahmen besser durchsetzten kann (der EuGH). Die im Vertrag vorgesehene Kontrollinstanz (Art. 5 Abs. 3), sind die nationalen Parlamente, die sich, genau wie die Union auch, an ein Protokoll (Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) zu halten haben, in dem genau festgelegt ist, wie die Gremien zu arbeiten haben, um Kompetenzüberschreitungen zu vermeiden.

(http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertraege/Pdf/Protokoll_Subsi.pdf)

Meiner Ansicht nach regelt also nicht das Prinzip allein die Kompetenzverteilung, sondern ein komplexes System  von Abischerungs- und Kontrollmechanismen.

Falls sich noch Fragen ergeben, finden Sie vielleicht auch hier eine Antwort:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3Aai0017

Vielen Dank für das Vertrauen. :)

davla 
Beitragsersteller
 30.09.2016, 23:57
@edgetohorizon

Ja, ich hatte auch Probleme mit der Fragestellung, deshalb war ich mir auch so unsicher mit der Antwort. :D Vielen vielen Dank nochmal, hat mir wieder sehr geholfenl! :)