Soweit ich weiß, kann durch ein Streifenwagen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden.?

9 Antworten

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wenn sie dich nicht angehalten hat, passiert dir nix, du kannst immer noch sagen das du nicht gefahren bist, den fahrer must du nicht angeben, aber keine Angst wenn dann hätten die dich sofort angehalten

dragonheart1952  05.03.2010, 07:15

Nö... war vielleicht kurz vor Schichtwechsel und die schreiben gemütlich auf dem Revier eine Anzeige

Du musst mindestens 100 Meter geradeaus fahren damit sie Dich messen können, sobald eine Kurve dazwischen ist, wird der Messwert nicht anerkannt. Vielleicht lags auch daran.

Oh man......die, die Geschwindigkeit messen können, fahren nicht in der Stadt sondern auf der Autobahn, die brauchen eine längere gerade Strecke zum messen, außerdem sind es Zivilfahrzeuge. Aber wenn Du vor mir fährst mit 90 Sachen, und ich muss genauso schnell fahren, um dran zu kommen, dann weiß ich dass Du zu schnell warst. Wenn die Beamten zu zweit waren, dann kann einer die Anzeige machen, der andere ist Zeuge und für Dich kostet es viel Geld.

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist mit und auch, entgegen einer leider hier völlig falschen Antwort, ohne geeichtem Tachometer möglich.

Je ungenauer die Art der Messung ist, desto größer sind zwar die Abzüge, sodass mit normalen Tachos es sich gar nicht erst lohnt, ein Bußgeldverfahren einzuleiten für Fahrzeugführer, welche nur ein paar km/h zu schnell sind, aber dennoch ist es möglich.

Die "seltene Frage" nach den Beweisfotos oder dergleichen gleich auch mit zu beantworten, die Aussage der Polizeibeamten sind hierbei der Beweis, vor gericht zudem noch wertvoller als jedes Foto.

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Aber nein, da kommt sicherlich nichts. Wenn die was von Dir wollten, hätten Die Dich sogleich angehalten.

Um da etwas machen zu könen muss der Polizeiwagen mit einem geeichten Tacho ausgerüstet sein. Ein normaler Tacho zeigt immer mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an.

Da so ein geeichter Tacho (mit den zugehörig notwendigen Videogeräten zur Beweissicherung) aber einen ziemlichen Kostenfaktor darstellt sind nicht alle Streifenwagen damit ausgerüstet.

Ohne eine gesicherte Geschwindigkeitsmessung können die auch nicht das zu zahlende Bußgeld festlegen.

PepsiMaster  03.02.2010, 15:16

doch.. sie können. Allerdings wird eine größere Messtoleranz abgezogen.

fastlink  03.02.2010, 10:30

VÖLLIG FALSCH!!

Wenne  03.02.2010, 16:12
@fastlink

@fastlink:

Schnauze!!!

Ich lass mich ja gerne korrigieren, aber nicht in der Form wie du es machst!

Wer im Großbuchstaben schreibt, der schreit. Das müsste jedem bekannt sein der öfter in Foren und so ist.

Wenn du meine Antwort korrigieren willst, dann in der Form wie sie PepsiMaster gemacht hat.

Wenn jemand mit mir diskuttieren oder mich korrigieren will und dabei anfängt zu schreien, dann stehen meine Ohren auf Durchzug!

fastlink  03.02.2010, 19:35
@Wenne

Ok Du hast ja recht, entschuldige bitte.

Ich hatte ganz vergessen, das Großbuchstaben Schreien bedeutet.

Wenne  03.02.2010, 21:31
@fastlink

Gut, vergeben und vergessen.

So lässt sich schon ganz anders reden und ich kann dir erklären, dass ich das was ich gesagt habe so von früher kenne. Anscheinend scheint sich mit den Jahren da einiges gelockert zu haben, wie ich nach deinem etwas forschem Hinweis ergoogelt habe. Zwar scheint es da von Bundesland zu Bundesland noch ein paar kleine Unterschiede zu geben, aber oft habe ich den Hinweis gefunden dass eine Geschwindigkeitsmessung zwar generell nur mit Fahrzeugen mit geeichtem/justierten Tacho vorgenommen werden sollte, die aber auch mit Abzug höherer Toleranzen auch mit 'normalen' Streifenwagen möglich ist.

Auch sollten laut den Gerichten hier noch andere Fehlerquellen berücksichtigt werden. Z.B. Sichtverhältnisse, Reifenzustand des 'Meßfahrzeuges', Ablesefehler usw.

Alles in allem eine etwas verworrene Angelegenheit die es wohl wirklich nur bei sehr deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen sinnvoll erscheinen lässt die Geschwindigkeit durch bloßes Nachfahren über eine längere Strecke zu messen.

Beispiel: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/GSNachfahren04.php