Sind Müll und Wasserkosten mit in den Nebenkosten enthalten oder werden die seperat bezahlt?

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Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gehören beide zu den umlagefähigen Betriebskosten. Betriebskosten dürfen umgelegt werden, wenn das so vereinbart ist. Es recht der Satz: "Der Mieter zahlt die Betriebskosten". Alles was zuvor anders festgeschrieben war, ist lt. Urteil des BGH vom 10.2.16 nicht mehr notwendig.

Bei mir sind die in den Nebenkosten enthalten.

Kann, muß nicht. Kommt auf den Mietvertrag an.

Die sind in den Nebenkosten enthalten.