Sind Let's Player bzw. Streamer (auf Twitch z.B) Freiberufler?
Sind Let's Player bzw. Streamer (auf Twitch z.B) Freiberufler?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Jein...
Es gibt welche, die sind frei beruflich, doch das sind Sonderfälle. Youtube ist Buisness. Wenn du weißt, wie man damit umgeht, kannst du damit genug Geld verdienen, dass du nicht mehr arbeiten musst, doch dadurch wird Youtube dein Beruf, wodurch du arbeiten musst...
Also kurz gefasst: Ja, aber nur wenn du weißt wie du Geld verdienst.
Es macht keinen großen Unterschied, ob Du ertragsteuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler) erzielst. Eine Gewinnermittlung ist bei beiden Einkunftsarten zu erstellen. Ob Du von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch machst, hat mit der ertragsteuerlichen Unterscheidung auch nix zu tun. Einziger Unterschied ist der, dass Du, wenn Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, eine Gewerbesteuererklärung abgeben musst. Die zu zahlende Gewerbesteuer ist aber zu nahezu 100% wieder auf die Einkommensteuer anrechenbar. Wenn der Gewerbesteuerhebesatz sehr gering ist, kann es sogar sein, dass Du insgesamt eine geringere Steuerzahllast hast als jemand, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Der Solizuschlag berechnet sich anhand der zu zahlenden Einkommensteuer - diese ist bei jemandem, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt aufgrund der Anrechnung der Gewerbesteuer geringer als bei jemandem, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Klingt paradox - is aber so.
Ok ich werde mich nochmal beim Finanzamt und eventuell bei einem Steuerberater beraten lassen, aber dann steh ich wenigstens nicht ganz blöd da.
Nicht alle. Z.b. Gronkh, er ist kein Freiberufler sondern selbstständig. Es kommt darauf an wie viele klicks die haben oder Zuschauer. Wen jemand gut 10000 Zuschauer hat wird er wohl selbstständig sein.
Sind Freiberufler nicht bei einer Firma vertraglich gebunden. z.b. ein Fotograf der Bilder für eine Firma herstellt aber dort nicht angestellt ist. Als Freiberufler kann er sich die Arbeit einteilen. wer selbstständig ist hat selber alles in der Hand der ist nicht gebunden an Verträgen"vielleicht Netzwerke" die Berufsbezeichnung könnte Online Medien unterhalter sein. Frag einfach mal ein großen Youtuber
Nein sind sie nicht lies dich im §18 (1) Satz 3ff. EStG mal schlau :)
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Freiberufler ist man wenn man z.B. einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht (und da stellt sich die frage ob z.B. Streamen auf Twitch eine künstlerische Tätigkeit ist). Selbstständig beschreibt nur ob man im einem Beschätigungsverhältnis ist oder nicht.
Alles lächerlich was hier steht: YouTube und Twitch sind ein Gewerbe, das heißt sie erzielen Einkünfte nach §15 EStG. Freiberufler und ähnliche Berufe sind ausschließlich die Katalogberufe die in §18 (1) EStG stehen.
Das ein Gewerbe vorliegt hat folgende Voraussetzungen:
- nach außen gerichtete Tätigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerziehlungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- keine Einkünfte nach §13 EStG
- keine Einkünfte nach §18 EStG
YouTube und Twitch würden als freiberufliche Tätigkeit zählen, wenn es in Deutschland als künstlerischer Beruf zählen würde, wegen Erstellung von Videos etc. dies ist aber momentan Stand 2018 nicht der Fall.
Es kommt nicht drauf an wieviele Aufrufe man hat. Und es gibt auch keine Sonderfälle
Ja schon klar...Das Problem ist, dass es ja zwei Möglichkeiten gibt.
Möglichkeit 1: Ich bin Unternehmer und habe einen Gewerbeschein, bezahle Umsatz- und Gewerbesteuer und habe den ganzen Kram mit doppelter Buchführung und co am Hals ODER
Möglichkeit 2: Ich bin im Sinne des Einkommenststeuergesetzes Freiberufler und habe das ganze nicht. Dafür müsste das ganze aber z.B. ne künstlerische Tätigkeit sein....