Sind Klassenarbeiten nach den Prüfungen 10. Klasse zulässig?
Meine Frage ist, ob Klassenarbeiten und Zensurenvergabe nach den Abschlussprüfungen zulässig sind?
2 Antworten
Um welches Bundesland geht es denn? Bildung ist Ländersache, daher hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln.
Klare Aussagen dazu finde ich nicht, aber auf dieser Seite einer Realschule steht, dass die Abschlussprüfungen ein Drittel der Gesamtnote ausmachen: https://realschule-dornum.de/fragen-rund-um-die-abschlusspruefung/
Die anderen zwei Drittel ergeben sich dann ja aus den Klassenarbeiten usw., daher würde ich davon ausgehen, dass eine Klassenarbeit nach den Abschlussprüfungen durchaus erlaubt sein könnte. Konkret sagen könnte man es aber nur, wenn man alle wichtigen Infos hat.
Es geht um das Bundesland Brandenburg. Aber die Antwort habe ich schon. Ich habe beim Ministerium angerufen und teilten mir mit, dass es legetim ist. Die Begründung hierfür liegt in dem Wort Abschlußprüfungen. Nach bzw. in der 10. Klasse schreibt man eine Prüfung zum Abschluss, je nach Qualifizierung und keine Abschlußprüfung. Die Prüfungen zählen zu 40 Prozent, i.d.R., in die Gesamtnote. Weiter ist das Schuljahr nach den Prüfungen nicht beendet. Daher kann die Schule auch noch Zensuren vergeben.
So habe ich mir das fast gedacht :-) Nur ein kleiner Hinweis: Rückmeldungen am besten als Kommentar, weil die Antwortfunktion hier nur für Antworten auf die Frage gedacht ist, kann sonst sein, dass es gelöscht wird.