Sind Kameras zum Nachweis einer Beleidigung erlaubt?
Hey,
vorab: Ich habe niemanden beleidigt, sondern interessiere mich nur für Rechtskunde!
Person A beleidigt Person B in einer öffentlichen Stelle, überwacht mit Kameras.
Frage dazu steht oben.
Frage 2: Ist es überhaupt in DE zulässig Tonaufnahmen an öffentlichen Plätzen (mit Kamera durchzuführen)
MfG
2 Antworten
Nein. Erstens ist Kameraüberwachung von öffentlichen Stellen garnicht erlaubt.
Zweitens selbst wenn du es selbst filmen würdest, wäre es als Beweismittel nicht erlaubt. Wer unbefugt Gespräche aufnimmt, begeht eine Straftat nach § 201 des Strafgesetzbuches. Es handelt sich dabei um die ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘.
Kann man so unter der Prämisse unterschreiben, dass solche Aufnahmen bei Kapitalverbrechen natürlich verwendet werden können ("überragende Interessen"). Weiter sollte man bedenken, dass mancher öffentliche Platz von staatlicher Seite bereits mit Kameras überwacht wird.
Wie gesagt, es ist nicht erlaubt, den öffentlichen Raum zu filmen. Deswegen sind in Deutschland auch Haustürklingeln mit Kamera nicht erlaubt, wenn sie die Straße filmen.
Dafür wird die Kamera nicht ausgelesen.
Tonaufnahmen werden aber auch nicht gemacht.
Ich meine nicht eine Handykamera, sondern eine fest installierte Überwachungskamera