Shisha Café mit Speisenangebot gesetzlich erlaubt?
Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage zum Thema Gaststätte mit Speisenangebot und Shishaverkauf. Ich war neulich in Essen (Ruhrgebiet) mit Freunden arabisch essen und anschließend haben wir uns eine Shisha bestellt. Ist das denn gesetzlich erlaubt beides in einem Restaurant anzubieten. Ich meine bezüglich des Nichtraucherschutzgesetz. Ich habe hier (http://www.mgepa.nrw.de/Gesundheit/Aufklaerung/Nichtraucherschutz/Fragen/Gastronomie/index.php) schon nachgeschaut und es ist gesetzlich wohl nicht erlaubt Speisen und Shisha zusammen in einem Lokal anzubieten.
Ich frage nach, weil eine Freundin genau so ein Restaurant eröffnen möchte, also Speisen und Shishaangebot- Vielen Dank für eure Zeit und Antworten.
4 Antworten
interessante Frage.Bei uns in Bayern wäre es definitv nicht zulässig. In NRW mit dieser weichen NR-Schutzregelung könnte es erlaubt sein,zumal es immerhin so einen Laden zu geben scheint.Allgemein findet sich innerhalb 2-3Wochen nach Eröffnung schon die Lebensmittelüberwachung ein,die Verstösse sofort beanstanden würde. Vielleicht hat diese Shisha Lounge einen abgetrennten Shisha- bzw. Essbereich? Oder die Speisen sind keine vor Ort zubereiteten? Möglich wäre z.B. dass das Lokal sich von einer Pizzeria etc. vertragsmässig beliefern lässt.Also zumindest ausserhalb Bayern gibt es sowas...;-)
einfach nicht dran halten ist im Gastronomiegewerbe nicht so leicht.Sehr bald nach Neueröffnung kommt schon die L-Überwachung,im Regelfall während der übl.Öffnungszeiten. Ja,vielleicht greift in NRW diese bis 75qm-Regelung? Würde mich wundern,aber man kann es nicht ausschliessen. Wie gesagt,die Regelungen in den meisten Bundesländern sind sehr weich und variabel...
Wenn das Rauchen in einem anderen Raum möglich ist, als das Essen - geht es, so les ich die Vorschrift. Aber besser ist es, deine Freundin macht sich vorher beim Ordnungsamt mal schlau.
Folgendes ist möglich. Raucherkneipe; Raum kleiner als 75m² und keine selbstzubereiteten Speisen. abgetrennte Raucherbereiche: Raucherraum müssen von Nichtraucherraum durch bauliche Abtrennungen getrennt sein Die Raucherclubs sind zwar noch nicht verboten. Allerdings besagt die Rechtsprechung, daß Raucherclubs nur zulässig sind, wenn sie ausschließlich dem Rauchen dienen und das ist bei Restaurants nicht der Fall. Alles andere ist ein Gesetzverstoß und kann bei einer Beschwerde oder Kontrolle bestraft werden.
Normalerweise kann man eine Kneipe, die kleiner als 75m² groß ist als Raucherlokal deklarieren, dann darf aber kein frisches Essen verkauft werden, nur TK-Ware. Ansonsten muss der Raucherbereich abgetrennt sein.
Ich denk aber, dass eine Shishabar eine Sonderregelung besitz, da diese ja eben eine Shisha-Bar ist, also so wie ein Zigarren/Raucher-Club....da bekommt man auch zum Teil frische Speisen.
Kann sich ja keiner Beschweren, wenn in einem Zigarren-Club geraucht wird^^
Hallo lajobay, danke für deine Antwort. Es ist ein arabisches Restaurant und der Koch bereitet das Essen frisch vor dir zu. Der Holzkohlegrill steht in der Mitte des Restaurants und alle Gäste drum herum. Eine Lüftungsanlage ist vorhanden- 3 sogar. Abgetrennt ist nichts. Ich denke mal um die 75 m² Gastfläche. Also weder ein extra Raucherraum noch ein Essbereich. Alles "gemischt". Komisch ehrlich. Vielleicht hat er sich einfach nicht dran gehalten.