Screencast von Youtube = Urheberrechtsverletzung?

3 Antworten

Hallo Nero667,

ich empfehle dir erstmal ein Video zu Urheberrecht/Copyright (dauert nur knapp 2 Minuten)

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Insofern ist, das was du vorhast leider urheberrechtswidrig. Ob du mit dem Videos Geld verdienst spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Es wäre nur erlaubt, wenn einer der Schrankrenregelungen aus dem Urheberrecht gelten würden.

Das wäre hier im höchsten Fall das Zitatrecht nach § 51 UrhG. Danach darfst du Clips des Videos einblenden, um sie zu analysieren und zu kommentieren. Voraussetzung: Genau die Inhalte, die du dort verwendest, müssen zwingend notwendig sein, um dein Video zu machen.

Die Länge eines Zitats darf darüber hinaus nicht länger sein als "für den Zitatzweck notwendig".

Alles in allem halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass die Nutzung, die dir vorschwebt durch das Zitatrecht gedeckt ist. (Du hast sie ja in der Antwort an Unsinkable2 beschrieben. Und die Linnaeus fuscoviridis darfst du in der Art nicht ohne Erlaubnis des Original-Video-Produzenten verwenden.)

Nun ist es so, dass bei Youtube und Urheberrecht nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird. Es könnte allerdings sein, dass die Content-ID das Video in deinem Video wieder erkennt und dein Video dann einfach sperrt.

Das Risiko sollte einem Bewusst sein.

Das hängt davon ab, in welchen Kontext du dieses "Video anschauen" stellst.

Wenn dein Video beispielsweise als Schulungs- bzw. Lehrfilm (beispielsweise "How to ...?") gedacht ist, und wenn es den Inhalt und den Urheber des gezeigten Videos nur als Beispiel nutzt, kannst du das bedenkenlos machen.

Wenn du "einfach so einen Screencast" machst, es also keinen besonderen Zweck hat, als "Ich zeig euch mal was ...", und wenn du damit kein Geld verdienst und das gezeigte Video nur ausschnittweise darin vorkommt, brauchst du dir ebenfalls keine Gedanken machen.

Wenn du hingegen Inhalte des gezeigten Videos für deine eigenen Zwecke verwenden willst, oder wenn du mit deinem Video Geld verdienen willst, brauchst du u. U. eine Genehmigung. (Haben ist besser als brauchen; also würde ich sie mir im Zweifel holen.)

Nero667 
Beitragsersteller
 03.06.2016, 11:39

Hi, danke für Deine Antwort.
1. Also ich monetarisiere meine Videos. 
2. Was ich mache: Ich berichte über verschiedene Sachen aus der Biologie und der Astronomie, hauptsächlich über Tiere. Manchmal auch was über Psychologie und Philosophie. 
3. Ich würde gerne was über Schnurwürmer posten und dabei ein screencast machen wo ich sage: "hier zum beispiel sehen wir auf Youtube einen Linnaeus fuscoviridis... dann würd ich ganz gerne einen screencast machen wie ich auf dieses video gehe und es abspielen lasse: https://www.youtube.com/watch?v=s5r7FRqYG4c 
Ist das unbedenklich oder muss ich jetzt den Urheber suchen? 
Liebe Grüße aus Italien :) 

Unsinkable2  03.06.2016, 12:13
@Nero667

Also nur kurze Ausschnitte (also ein paar Sekunden)? Dann blende den Urheber (Name, Channel) lesbar in das Video ein. (Quelle: www.youtube.de, Channel ZU KA)

Wenn es längere Ausschnitte sind, wirst du im Regelfall eine Erlaubnis brauchen. Der Haken ist, dass man dir mit solchen Sachen auch noch sehr lange Zeit nachlaufen kann. (Jahre und Jahrzehnte, weil es erst "ab Kenntnisnahme" zählt) Selbst wenn du jetzt noch keinen Aufreger erzeugst, wenn du einfach irgendwelches Material nimmst; kann irgendwann der Neid einsetzen. Und dann wird gern mal gestritten...

... und ich gucke mir jetzt einen ekeligen grünen Schleim-Wurm ganz genau an... :)

ThomasMorus  03.06.2016, 22:04
@Unsinkable2

Da muss ich zwei Rechtsmythen aufklären.

1. zitierte Clips dürfen nicht nur einige Sekunden lang sein sondern, so lange wie "für den Zitatzweck notwendig". Das heißt wenn du etwas in dem Video illustrieren möchtest: (zB. "An dieser Stelle redet der Youtuber sehr tief" ) dann darfst du auch einen 2 minütigen Ausschnitt zeigen. (eben so lange, wie der Youtuber tief redet). Wenn das Zitat keinen Zitatzweck erfüllt, darfst du noch nicht einmal eine Sekunde davon verwenden.

2. Ob du mit dem veröffentlichten Inhalten Geld verdienen möchtest, ist urheberrechtlich völlig ohne Belang. Der entscheidende Paragraph §12 UrhG verbietet ausdrücklich auch das "Veröffentlichen" nicht erst das "Verwerten". Dass man zu privaten/nicht kommerziellen Zwecken urheberrechtlich geschütztes Material benutzen dürfte, ist ein urbaner Mythos.

Das darfst du du musst einfach am Ende/Anfang sagen wie dieser heisst und welches Video es ist.

Lg:HiMum

herja  03.06.2016, 12:29

Das ist leider völlig falsch!

Wenn du keine Erlaubnis hast, das fremde Video zu veröffentlichen, hast du mit der Namensnennung immer noch keine Erlaubnis das Video zu veröffentlichen!