Schwerbihinderte
bei uns im Mietshaus wohnt ein Mann mit einer Behinderung sagt er. muss ein Schwerbehinderter die Mülltonnen rausstellen oder ist dieser befreit davon???
6 Antworten
Hallo,
das kommt auf den Schwregrad der Behinderung an und wass im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ist der Behinderte in einer bestimmten Pflegestufe kann er auch ambulante Hilfe anfordern und z.B. für das Heruasbringen des Mülls durch Jemanden anderen bezahlen.... Vielleicht sogar auch die Kasse.
Kann es sein, dass der Vermieter bei dem behinderten Mieter eine besondere Vertragsklausel im Mietvertrag eingefügt hat, die den Mieter von dieser Verpflichtung entbindet? Wenn es unklar ist, dann fragt beim Mieter oder Vermieter nach.
Wenn eine körperliche Behinderung vorhanden ist und der Mieter Probleme hat, die Mülltonnen zu heben/ziehen, dann sollte man ihm da wirklich helfen und nicht darauf bestehen, dass er es erledigt. Kommt immer auf den Einzelfall an!
bei uns im Mietshaus wohnt ein Mann mit einer Behinderung sagt er. muss ein Schwerbehinderter die Mülltonnen rausstellen oder ist dieser befreit davon??
Dann muss er dafür sorgen, dass jemand die Mülltonnen rausträgt.
Allerdings könnte man das als netter Nachbar dem Mieter mit der Behinderung abnehmen.
Aber man ist auch zu nichts verpflichtet, nur ich würde mir diese Frage halt nicht stellen sondern handeln, weil es für mich eine Seibstverständlichkeit ist.
MfG
Behinderung entbindet Mieter nicht von ihren mietvertraglichen Pflichten.
Wenn der Mann auf Grund seiner Behinderung die Tonnen nicht raus stellen kann, muß er dafür sorgen das jemand anderes seine Pflicht übernimmt.
Kommt auf seinen Mietvertrag an....aber allgemein sind Behinderte von Pflichten nicht enthoben. Sie müssen dann halt jemanden beauftragen, der diese Arbeiten erledigt..