Schwarzarbeit am Sonntag melden

7 Antworten

Erschreckend, wie hier mit dem Thema Schwarzarbeit umgegangen wird. Das ist eine Straftat, die verfolgt gehört.

Wenn du die Vermutung hast, dass dort schwarz gearbeitet wird, melde das dem Zoll (der ist zuständig dafür) oder auch der Polizei, die leiten das dann weiter an den Zoll. Dort wird dann überprüft, ob an den Vorwürfen etwqas dran ist oder nicht.

TemelAzzlack 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 11:51

Und wenn ich mich irre ?

Spezialmann  10.05.2015, 14:27
@TemelAzzlack

Dann stellt der Zoll das Verfahren ein und alles ist gut.

Der richtige Ansprechpartner wäre das nächste Hauptzollamt.

Wobei mir dazu auch ein Zitat des Dichters unserer Nationalhymne einfällt ...

In der Gastronomie gibt es umfangreiche Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonntagen.

Gastronomieunternehmen haben auch sonntags geöffnet. Ob die dort tätigen Personen keine Arbeitserlaubnis haben, kann ich nicht beurteilen. Dafür ist der Zoll zuständig... [Du kannst den Verdacht bei der Polizei melden. Dabei vorsichtig formulieren... "ich habe den Eindruck, dass dort regelmäßig Personen tätig sind, von denen ich gehört habe, dass sie Sozialhilfeempfänger sind." Sonst hast du schnell eine Anzeige wegen übler Nachrede angedichtet.]

ilknau  09.05.2015, 21:06

Des schad fei nix. Solche Denunzianten brauchen eins auf den Deckel!

Besserwisser65  09.05.2015, 21:08
@ilknau

Du hast vermutlich nicht in der Schule aufgepasst, als der Begriff "Denunziant" gelernt wurde. Hier geht es um die Meldung eines juristisch vorliegenden Straftatbestandes.

ilknau  09.05.2015, 21:32
@Besserwisser65

Wenn, dann: gelehrt., und es ist reine Vermutung, auch wenn Jener nun behauptet, sie würden damit angeben. So blöd wäre doch keiner! Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, ist bislang eine reine Vermutung bzw. ggf. bösartige Unterstellung, weil man sich ja mal über i-was im Zusammenhang mit dem Resto ärgerte.

Spezialmann  10.05.2015, 11:33
@ilknau

Genau, reine Vermutung. Und wenn man die Vermutung hat, dass jemand eine Straftat begeht, zeigt man sie bei den zuständigen Stellen an - die prüfen dann, ob sich sie Vermutung bestätigt oder nicht. Wo ist das Problem?