schwarz gearbeitet,.sozialamt weiss es jetzt!

6 Antworten

In so einem Fall wird eine Lawine losgetreten.

Gegenüber dem Sozialamt und dem Finanzamt muss er nachweisen, wieviel Geld er durch die Schwarzarbeit eingenommen hat. Hat er Sozialleistungen bezogen und nebenher schwarz Geld verdient, wird er wohl zu unrecht erhaltenes Geld an das Sozialamt zurückzahlen müssen.

Das Finanzamt wird sich mit den Arbeitgebern in Verbindung setzen, bei denen er schwarz gearbeitet hat. Wurden da keine Sozialabgaben, Lohnsteuer ect. vom Arbeitgeber abgeführt, so droht dem Arbeitgeber einiges an Strafen.

Der Schwarzarbeiter wird wohl wegen Steuerhinterziehung, erschlichen von Sozialleistungen einige Probleme bekommen.

Da bekannt ist, wo er schwarz arbeitete ist das kein Problem nachzuweisen, wieviel er an Schwarzgeld eingenommen hat. Die oder der Arbeitgeber sind zur Auskunft verpflichtet. Verweigern sie die Ausunft, dann können Einnahmen auch geschätzt werden und da liegen die Summen meist höher, als wirlklich bezahlt wurde.

Wenn man ihm das nachweisen kann, dann war das Betrug. Er wird für den nachweisbaren Zeitraum die gesamten Leistungen zurückzahlen müssen. Ebenso wird das Finanzamt Geld zurückfordern.

Das Sozialamt kann die zu unrecht bezahlten Beträge logischerweise zurückfordern. Dem Betrieb wird eine Anzeige wegen Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben blühen.

Wenn er beim angeschwaerzt wurde ist auch bekannt bei wem er alles gearbeitet hat schwarz. Das Sozialamt wird ihn auffordern sich zu der Sache zu stellen. Sollte er das nicht tun wird er wegen Sozilhilfebetrug angezeigt und es findet dann eine Verhandlung statt. Dort wird er dann verurteilt werden und er muss dann die zuvielbezahlte Sozialhilfe zuruueckzahlen. Das Finanzamt wird sich auch der Sache annehmen und diie einzelnen Arbeitgeber auffordern Belege vorzulegen oder zu Protokoll zu geben, wann er und wieviel er verdient hat. Auch die Arbeitgeber werden zur Stauer veranlagt und erhalten ausserdem einen Bussgeldbescheid, sowie der Schwarzarbeiter selbst. Esm ist besser wenn er beim Sozialamt alles zugibt und ihnen die Zahlungen , die er erhalten hat angibt.

kewina 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 13:23

danke euch allen erst mal.......aber die firma wo er doch schwarz gearbeitet hat,wird doch nicht zugeben,das die da ein schwarzarbeiter hatten...logischerweise....in welchen schritten geht das amtvor? erst vorladung zur dieser person,.dann in schritten herrausfinden,ob er da gearbeitet hat oder nicht?? befragungen oder sonstiges?

Solange keine konkreten Beweise vorliegen, ist da nichts zu befürchten!! Keine Angst!