Schule abbrechen, arbeitslosen Geld

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jap, aber nur Arbeitslosengeld II - also Hartz 4.

Arbeitslosengeld I bekommt man erst, wenn man mindestens ein Jahr gearbeitet hat.

Baybars 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 17:56

hmm, bist du dir auch wirklich sicher?

Kuhlmann26  01.05.2014, 18:22
@Baybars

Ja, Knuddeel hat recht. Zitat:

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn Sie arbeitslos sind, die Anwartschaftszeit (das ist der Fachbegriff für das, was Knuddeel meint) erfüllt haben und Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Quelle: www.finanztip.de/recht/sozialrecht/158.htm

Um etwas herauszubekommen, muss man etwas eingezahlt haben. Das ist bei fast jeder Versicherung so. Jeder Arbeitnehmer ist "zwangs"arbeitslosenversichert. Er teilt sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Soweit ich weiß, liegt der Beitrag bei 3% vom Bruttolohn. Jeder zahlt also 1,5%.

Baybars 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 18:30
@Kuhlmann26

ok, danke

Er sollte seine Schule beenden. Es ist wichtig einen Berufsabschluss zu haben. Wenn er Bafög bezieht kann das schwierig werden. Ich glaube, man muss beim Abbruch den Anteil, den man zurückzahlen muss, mit einem Mal zurückzahlen. Da sollte er sich vorher nochmal erkundigen. Ich glaube nicht, dass es so einfach ist. Er wird bestimmt erst Bemühungen zeigen müssen, bevor er Arbeitslosengeld bekommt. Da sollte er aber am besten im Arbeitsamt nachfragen. LG Mia

Allo29  01.05.2014, 18:11

Ich denke es ist mitlerweile nutzlos, sich für die Zukunft der Jugend einzusetzen.

Nein, ALG I wird er nicht bekommen, denn er hat ja in der Berufsschulzeit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt (oder?). Er kann aber einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) stellen. Bei einem Schulabbruch bin ich mit aber nicht ganz sicher, ob er dann nicht auch eine 3-monatige Sperrfrist bekommt - das wäre dann mit jemandem vergleichbar, der seinen Job selbst kündigt - der bekommt diese Sperre auch.

Schön wär's ;-) ... nein, er kann sich da nicht in die soziale Hängematte legen, seine Eltern müssen für ihn bis zum 25. Lebensjahr aufkommen.

Wenn der noch nicht 25 Jahre alt ist, nicht so einfach. Da sind zuerst die Eltern gefragt und wenn der Freund noch bei seinen Eltern wohnen könnte , dann gibt es garnichts.

So einfach geht das nicht, dass man mit/für´s Nichtstun vom Staat ernährt wird.