Schufa-Eintrag wegen PayPal?
Guten Tag,
ich habe vor kurzem virtuelle Ware bei Ebay über PayPal verkauft. Das Geld wurde zu Paypal transferiert, anschließend habe ich das Geld von Paypal auf mein eigenes Bankkonto gebucht. Danach wurde von mir die virtuelle Ware im Wert von 85 € an den Käufer übertragen, dieser eröffnete dann aber ein Konfliktfall bei PayPal, dass der Kauf von einem nicht autorisierten Dritten getätigt wurde. Innerhalb weniger Minuten wurde dem stattgegeben (ohne meine Stellungnahme) und seine Buchung wurde storniert. Aber was kann ich dafür, dass der Käufer seine Daten nicht richtig sichert? Da das Geld bereits auf meinem eigenen Konto ist, beträgt mein PayPal-"Guthaben" jetzt -85 €. Da ich hier offensichtlich betrogen wurde (keine Stellungnahme vom Käufer, auch nicht nach Anfrage von mir; also augenscheinlich eine gezielte Abzocke) bin ich nicht bereit, dass PayPal Konto auszugleichen! Nach der Aktion ist PayPal für mich eh tabu! Jetzt habe ich von vielen schon gelesen, dass jetzt Mahnungen und Anschreiben + Inkassounternehmen auf mich zukommen werden, diese aber immer im Sand verlaufen, weil PayPal noch nie jemanden vor Gericht gezerrt hat (verständlich bei den üblen Methoden)! Nun meine alles entscheiden Frage, wenn ich mich jetzt auf das ganze Theater einlasse, erwartet mich dann ein Schufa-Eintrag oder haben die dazu nicht die Befugnisse? Das ist das einzige, was mir große Sorgen bereitet. Macht außerdem eine Anzeige bei der Polizei gegen PayPal und dem Verkäufer Sinn? Was meint ihr? Bin dankbar über jede Antwort, die ich bekomme!
7 Antworten
es handelt sich bei der ganzen sache um 85 €, ich frage mich ob es diese wirklich wert sind. ich habe keine datensicherung von der übertragung der virtuellen ware gemacht, kann es also dummerweise nicht nachweisen. bei ebay kann ich mein angebot nicht mehr aufrufen, ich hab lediglich die transaktionsnummer. der käufer hat auf keine meiner anfragen reagiert, selbst bewerten kann ich ihn nicht mehr. ich bin privater verkäufer, nutze ebay und paypal sehr sehr selten und hatte bisher keine probleme damit...und jetzt das. ich bin wirklich unschlüssig darüber was ich machen soll...ich finde das einfach nur unverschämt, was dort abgelaufen ist...
also soll ich ihn anzeigen? und was ist mit paypal, soll ich den betrag ausgleichen oder die sache aussitzen?
Ich würde PapyPal schriftlich den wahren Sachverhalt schildern und das Du Dir nichts hast Zuschulden kommen lassen, im Gegenteil hat PayPal mit deren Verhalten dem Betrug direkt sogar noch Vorschub geleistet, insbesondere weil die Dich nicht mal angehört haben. Teile denen weiterhin mit, Du hast gegen den Käufer Anzeige erstattet, teilst PayPal später das Aktenzeichen mit und hältst die auf dem Laufenden und bittest gleichzeitig darum, die Dinge solange auf sich beruhen zu lassen bis die Sache mit dem Käufer geklärt ist. Fertig ... Dann muss PayPal ja reagieren ..
Geh' mal auf diese Seite: http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=575&
nach den AGB von paypal werden die das an die schufa leiten. du hast darüber eine zahlung abgewickelt und hast da jetzt schulden.
Er kann der Weitergabe der Daten widersprechen (§ 28a BDSG), dann braucht paypal für einen Eintrag einen gerichtlichen Schuldtitel.
das geht nur wenn er dort auch keine schulden hat. und die hat er ja anscheinend
Aber die sind nicht gerichtlich tituliert durch rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil, also dürfen sie nicht gegen seinen Willen eingetragen werden.
So einfach ist es nicht jemand an die Schufa zu melden! Das geht nur dann, wenn diese Summe zu Ungunsten desjenigen ausgeklagt wurde, also ein Urteil gegen den Schuldner vorliegt, oder auch ein eigenes Schuldanerkenntnist. Tut eine Bank, welche auch immer, es trotzdem, so kann man dagegen vorgehen und diese Bank u.U. auch auf Schadenersatz verklagen, unabhängig von Verletzung der Persönlichkeitsrechte usw.. Der Gesetzgeber hat dem damaligen und unflätigen Verhalten der Banken einen Riegel vorgeschoben und hier klare Richtlinien erlassen! Leider drohen beinahe alle Unternehmen damit so etwas zu tun, hier sei nur die Telekommunikations- und die Energiebranche genannt, aber ohne Urteil, eigenes Schuldanerkenntnis u.ä. geht so etwas nicht. In Deinem Fall würde ich jedenfalls eine Betrugsanzeige machen, denn damit bist Du selbst erstmals auf der sicheren Seite. PayPal hat hier zumindest dem Betrug Vorschub geleistet, weil Du nicht angehört wurdest. Ich wünsche Dir viel Glück!
Geh mal auf diese Webseite: http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=575&
Du selber hast Dich mit Deinem Angebot angreifbar gemacht. Wer bietet denn schon Paypal-Zahlung mit virtuellem Versand an? Doch nur jemand, der dieses
PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie
nicht gelesen hat.
Und damit öffnest Du eventuellen Betrügern Tür und Tor und dort steht eindeutig:
"4. Versandbeleg."
Wenn Du gegen Paypal und das Inkasso-Unternehmen vorgehen möchtest, benötigst Du einen Anwalt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Macht außerdem eine Anzeige bei der Polizei gegen PayPal und dem Verkäufer Sinn?
Ich denke, Du meinst den Käufer. Diesen kannst Du ja mal mit Fristsetzung per Einwurfeinschreibebrief zur Überweisung des geforderten Betrages auffordern. Dann muss er sich äussern.
erwartet mich dann ein Schufa-Eintrag oder haben die dazu nicht die Befugnisse?
Welche Befugnis? Unerfüllte Forderungen können der Schufa gemeldet werden.
Wenn Du den Käufer anzeigst, dann muss Ebay zum Beweis den Serverlog herausrücken und dort ist alles dokumentiert! Darum aber kümmert sich dann schon die Kripo, oder Staatsanwaltschaft. Wer weiß wie oft dieser Typ schon andere abgezockt hat? Willst Du es tatsächlich auf sich beruhen lassen? Wenn Du im Recht bist, entstehen Dir nicht mal Kosten, allenfalls bei der Anzeigeformulierung, würde das ein RA machen. Ich persönlich würde das Ding durchziehen. Vielleicht ist der Käufer sogar schon aktenkundig .. Zumindest wusste der genau was er wie machen muss um Dich via PayPal abzuzocken und dann macht der das professionell! Zumindest solltest Du gelernt haben, zukünftig und prophylaktisch alles zu dokumentieren, wenn Du via Internet einkaufst.