Schokoticket vom Freund geliehen?

2 Antworten

Fall 1:

Er wird es beim Fundbüo angeben müssen da es der Kontroleur von dir eingezogen hat und ja nicht wissen kann ob d wirklich mit der Person befreundet bist oder Ihn abgezogen hast.

Fall 2: 

Der Kontrolleur gibt das Schokoticket erst viel später beim Fundbüro ab oder garnicht, dann muss dein Freund ein neues besorgen.

Erstatt deinem Freund einfach in beiden Fällen die Kosten für das Ticket und die Hinfahrt zum Fundbüro er sollte aber vorher anrufen ob es auch dort abgegeben wurde.

Notgosu 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 16:53

hab das wohl nicht richtig formuliert, er hat es nicht eingezogen. Ich hab einfach alles eingetragen, der hat es dann ins gerät eingetragen und dann bin ich mit schokoticket und dem papier mit  der strafe gegangen. Damit kann mein Freund dann zum Büro und sein Ausweis+Schokoticket nachzeigen und nur 7euro zahlen. Jedoch weiß ich nicht ob die das da überprüfen ob die PLZ falsch ist und wenn ja ob die dann was sagen.

NicoBayer  01.06.2017, 17:10
@Notgosu

Es gilt die PLZ, wird anhand des Ausweises kontroliert die Nummer wird eigentlich nicht abgefragt (oder hast du deine Telnummer angegeben?), selbst diese wird wirklich eigentlich nicht nochmals am Schalter erfragt. Was die jedoch ab und zu gerne machen ist das der Abholende nochmals seine Personalien in ein Formular ausfüllt.

Ansonsten lässt du ziemlich offen weshalb du die Strafe bekommen haben sollst, was steht den auf dem Strafticket und was hast du den Controlleur erzählt? Das du das Ticket geliehen hast? Hast du so getan als wärst du der Ticketinhaber aber hast keine Personalien dabei? Oder musst du die Strafe zahlen weil du dich in der ersten Klasse befunden hast?

Notgosu 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 17:18
@NicoBayer

Ja ich hab so getan als hätte ich meine Personalien vergessen und der Inhaber wäre. Die Strafe steht gar nicht drauf habe nur einen Sepa Zahlschein bekommen und die Quittung rechts dran, hinten drauf das Datum und die Prüfnummer.

NicoBayer  01.06.2017, 17:39
@Notgosu

Na wenn das der Fall ist, soll er einfach den Betrag per Überweisung mit der Prüfnummer überweisen und der Fall wird geschloßen.

Am Schalter könnten schließlich sonst fragen entstehen.

NicoBayer  06.06.2017, 19:11
@Notgosu

Wenn die Antwort hilfreich gewesen sein sollte, würde ich mich über einen Stern gerne freuen. mfg Nico

** Wichtig, daher späte Antwort, das lesen ja auch andere **

Du hast eine Straftat begangen, so was nennt man einen Betrug.

Ich bin kein Moralapostel, ich hoffe, du machst so was nicht noch einmal.

Moralischer Vorschlag:

  1. Er geht hin, tut so, als sei alles richtig, und bezahlt die Bearbeitungsgebühr.
  2. Du erstattest ihm alle Kosten dafür und bittest ihn um Entschuldigung.
  3. Du lernst daraus.

Wenn du meinst, das sei alles ganz easy und kommst dir wer weiß wie cool vor, so bist du dann ein armes Würstchen - das irgendwann so richtig auf die Schn..... fällt.

Da du aber daraus gelernt hast, wird das alles nicht passieren - und du bist mit einem blauen Auge davon gekommen.