Saisonkennzeichen Versicherung jährlich zahlen
Hallo, Ich möchte demnächst ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zulassen und die Versicherung jährlich zahlen. Wann ist dieses jährlich dann? Zum kalendarischen Jahreswechsel oder zum Saisonbeginn des Fahrzeuges? Wenn ich ein Fahrzeug 7 Monate lang zulasse und ein anderes Fahrzeug 5 Monate lang, sinken dann beide Fahrzeuge in den Prozenten? Grüße
8 Antworten
Ja die Beiträge für beide Fahzeuge werden reduziert, da es sich hier um einen Versicherungsvertrag mit 2 Fahrzeugen handelt. Der Jährliche Beitrag wird Anfang Januar abgebucht.
Das hängt von Deiner Versicherung ab, bei meiner z.B. war der erste Beitrag sofort fällig und danach kann ich mir die Fälligkeit aussuchen, so kann ich meine Prämien für verschiedene Fahrzeuge auf's Jahr verteilen.
aber nicht bei einem Saisonkennzeichen
Die Versichgerungsprämie ist stets im voraus fällig, d.h. Du erhältst kurz nach der Zulassung des Fahreuges den Versicherungsschein und die Prämienrechnung. Beispiel: Saison März bis Oktober, Anmeldung am 1. März: die Prämienrechung erhältst Du irgendwann Anfang Mitte März. Die nächste Prämie ist dann am 1. März des Folgejahres fällig.
Zum 2. Teil Deiner Frage: schnack mit Deinem Versicherungsvertreter. Es gibt für diese Splittung keinen Rechtsanspruch, aber viele Gesellschaften sind da "flexibel", insbesonderee, wenn Du bei denen noch andere Versicherungsverträge aktiv hast.
in der regel zu dem zeitpunkt, an dem die versicherung abgeschossen wird... dann ein jahr später usw.
Dann muss die Hauptfälligkeit sofort auf den 1. Januar gelegt worden sein. Das ist auch sinnvoll, weil dann auch die Rabattänderung zum 1. Januar erfolgt. So mit hast du auch das Kündigungsrecht, wie 99 % aller anderen zum 30.11.
Wenn ich ein Fahrzeug 7 Monate lang zulasse und ein anderes Fahrzeug 5 Monate lang, sinken dann beide Fahrzeuge in den Prozenten?
Nein, der Schadenfreiheitsrabatt ist immer nur auf ein Fahrzeug bezogen: mind. 6 Monate schadenfrei versichert während der Saison ist die Bedingung für die Besserstufung! Also beim Fzg. mit 7 Monaten schadenfreie Saison wirst du bei diesem Kfz-Versich.vertrag bessergestuft, nicht jedoch beim Fzg. mit 5 Monaten!!!
Gruß siola
PS: Kannst du ganz einfach im Kleingedruckten der AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen unter Schadenfreiheitsklassen und Besserstufung!
Danke für deinen Stern! Freut mich sehr!
Völliger Unsinn - es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit 2 Fahrzeugen
Wenn ich ein Fahrzeug 7 Monate lang zulasse und ein anderes Fahrzeug 5 Monate lang, sinken dann beide Fahrzeuge in den Prozenten?
Sorry, wohl nicht richtig gelesen - es handelt sich um ein 2. Fahrzeug...
@Kematef
Hallo du Schlaumeier,
wenn es 1 Vertrag wäre, dann kann es kein Saisonkennzeichen sein! Einfach mal nachrechnen: 7 Monate + 5 Monate = 12 Monate - dies wäre ja ein ganzes Jahr und kann somit kein Saisonkennzeichen sein ! ! !
Jetzt zahle ich auch jährlich, Versicherung abgeschlossen im Oktober, Zahlung immer Januar