Rückwärts gefahren und NOCHMAL beim Ampelblitzer geblitzt
Hallo ihr Lieben!
Mir ist gerade was ganz dummes passiert...also:
Ich bin an eine Ampel mit Fußrgängerüberweg herangefahren und konnte sehen, dass es bereits gelb war und sie dann rot wurde...ich habe natürlich gebremst, bin aber ein bisschen drüber gefahren, sodass der Blitzer einmal auslöste...dann bin ich zum Stehen gekommen, aber dann blitze es auf einmal noch einmal... Ich hab dann den Rückwärtsgang eingelegt (nachdem ich geschaut hatte ob sich Fußgänger auf dem Weg befanden...da war auch tatsächlich einer, aber der hat mir ein deutliches Handzeichen zum zurücksetzen gegeben) und habe dann zurück gesetzt....dann blitzte es noch zwei mal. Was habe ich nun zu befürchten?? Ich habe richtig Angst :(
Ich freue mich über schnelle, zuverlässige Antworten.
Lieber Gruß
5 Antworten
Offensichtlich bist Du dann bereits im Schutzbereich der Ampelanlage gewesen, damit war es ein Rotlichtverstoß. Das ist auch dann der Fall wenn du wieder zurück gefahren bist. Wenn Du noch vor der Fußgängerfurt angehalten hättest wäre es nur als Haltelinienverstoß gewertet wurden.
Jetzt musst Du mit einem Bußgeld von 90€, 3 Punkten und 23,50€ Gebühren rechnen.
Solltest Du noch in der Probezeit sein, dann auch mit Probezeitmaßnahmen.
NEIN!
Dir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, aber auch nicht mehr.
Solltest Du einen gutgelaunten Sachbearbeiter haben dann sieht er vielleicht darüber hinweg. Wenn er aber ganz normal handelt dann wird er es als einfachen Rotlichtverstoß werten, und das kostet dann das was ich oben geschrieben habe.
Dein Führerschein ist nur dann in Gefahr wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt hat, dann käme ein Fahrverbot dazu und das Bußgeld würde 200€ Betragen plus 4 Punkten.
Ohje hoffentlich war ich nicht über ner Sekunde. Wie lange dauert das ca. bis ich den bescheid bekomme?
Und wie ist das wegen dem Fußgänger? Ist das dann nicht irgendiwe mit Gefährdung oder so?
Das kommt immer darauf an wie oft der Blitzer überprüft wird. Geh mal von 2-6 Wochen aus. Rechtlich kann es sogar locker 3 Monate dauern bis Verjährung eintritt.
Eine Gefährdung kann ich hier nicht erkennen. Denn diese muss dann auch tatsächlich vorliegen, sonst kann man Dir das nicht ankreiden. Da der Fußgänger Dir aber Handzeichen gegeben und gewartet hat lag keine Gefährdung vor.
Tja, wenn du zu schnell warst etc. dann freu dich schon mal auf ein Brief ;-)
Was hat die Geschwindigkeit damit zu tun?
Das ist sogar gut, so kann man sehen, daß Du den Fußgängerweg nicht voll überfahren hast. Kann gutgehen... Abwarten.
Wenn man in den Schutzbereich einfährt ist es egal wie weit das war.
Ampelblitzer blitzen in der Regel zweimal, das erste mal für's Nummernschild, das zweite mal um sicherzugehen, dass man auch wirklich DRÜBER gefahren ist. Keine Ahnung wie weit drüber du jetzt warst, ich würde auf jeden Fall mal mit einem Strafzettel rechnen. Kein Grund, Angst zu bekommen. Und für das Rückwärtsfahren wird es mit ZIEMLICHER Sicherheit keine Strafe geben ;)
Auch nicht wenn sich ein Fußgänger auf dem Überweg befand? Ist das dann nicht irgendwie mit Gefährdung oder so??
du wirst wahrscheinlich wegen eines rotlichtverstoßes bestraft. solltest du post wegen mehrerer verstöße bekommen, dann widersprich dem bescheid und gib als begründung die im prinzip gleiche uhrzeit aller verstöße an.
als strafe dürften drei punkte und iwas bei 80 euro rauskommen. (hab jetzt nicht nachgeguckt, aber mein bruder wurde vor 3 wochen auch dabei erwischt)
Also muss ich das dann 2 mal bezahlen? :O Aber mit Führerscheinabgabe muss ich nicht rechnen?