Bei gelb geblitzt - wtf?

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Da es zweimal blitzte ist es ausgeschlossen, dass du wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden bist. Ich an Deiner Stelle würde gegen den Rotlichtverstoß auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn Deine Aussage wahr ist, dann wird bei einer Überprüfung des Blitzers herauskommen, dass er nicht auf die 1/100 stel Sekunde genau misst, und damit erfüllt der Rotlichtblitzer nicht mehr die deutschen Anforderungen. Vorrausgesetzt, dass Du wirklich bei Gelb drübergefahren bist, denke ich, dass du keine Strafe bekommen wirst. Allerdings wirst Du dich wohl eine Weile mit den Behörden rumschlagen müssen und dazu evtl. noch einen Verkehrsrechtsanwalt engagieren müssen. Wenn Dir Recht gegeben wird (z.B. wenn Messungenauigkeit des Blitzers nachgewießen werden konnten) dann bist du fein heraus und die Staatskasse darf zahlen.

Eine Rotlichtüberwachungsanlage blitzt nicht bei Gelb.

Ein technischer Fehler ist so gut wie ausgeschlossen da die Anlagen sehr zuverlässig arbeiten und es auch keine falschen Einstellungen geben kann. Womöglich hast Du Dich etwas verschätzt?

Bei einem Rotlichtverstoß bis zu 1 Sekunde kommt Folgendes auf Dich zu:

  • 90€ Bußgeld
  • 3 Punkte
  • 23,50€ Gebühren

Da es sich hier um einen A-Verstoß handelt kommen dann auch Probezeitmaßnahmen auf Dich zu. also Absolvierung eines Aufbauseminars und Probezeitverlängerung um 2 Jahre. Diese werden aus bürokratischen Gründen erst sehr viel später angeordnet, folgen aber auch dann wenn Du zwischenzeitlich schon aus der Probezeit raus sein solltest, denn hier ist der Tattag entscheidend.

Wenn Du Dir wirklich sicher bist das es noch Gelb war und Du einen technischen Fehler vermutest musst Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Um die Sache aber erfolgreich durch ziehen zu können wirst Du einen erfahrenen Anwalt brauchen.

heißt gelb nicht nur: "aufpassen, gleich wird's rot?" .. so, damit man sich darauf einstellen kann? in dem fall würd ich an deiner stelle nicht mit konsequenzen rechnen und wenn doch ein brief kommt, kannst du auch versuchen, widerspruch einlegen

TETTET  01.06.2012, 07:33

Nein, gelb heißt anhalten. Man darf nur weiterfahren, wenn das Anhalten nicht gefahrlos möglich ist.

Crack  01.06.2012, 08:50
@TETTET

Nein, gelb heißt anhalten.

Richtig. Wenn man aber nicht mehr anhalten kann dann hat man im Vorfeld etwas Falsch gemacht.

Marco7Stgt  01.06.2012, 03:52

Genau - und deswegen hat es auch erst geblitzt als es schon rot war. Oder aber es ist ein Blitzer, der auch bei überhöhter Geschwindigkeit blitzt, dann wird es in dem Fall (deutlich zu schnell bei Regen innerorts ohne den Ansatz zu bremsen) auch teuer!

Crack  01.06.2012, 07:30
@Marco7Stgt

Oder aber es ist ein Blitzer, der auch bei überhöhter Geschwindigkeit blitzt,

Dann hätte es nur einmal geblitzt.

Marco7Stgt  01.06.2012, 14:50
@Crack

FALSCH !! In Stuttgart z.B. gibt es einige solcher Ampeln, die sowohl bei Rotlicht als auch bei überhöhter Geschwindigkeit blitzen ... und die blitzen grundsätzlich zweimal. Da es Strecken mit solchen Ampeln gibt, die ich sehr häufig zu jeder Tages- und Nachtzeit fahre, sehe ich das "Blitzgewitter" ziemlich oft, und kann dabei auch sehen ob es durch zu hohe Geschwindigkeit ausgelöst wurde.

Die meisten haben das Gefühl, dass sie noch bei Gelb drüber sind, obwohl die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot war. Manche schauen zwar kurz vorher noch auf die Ampel, aber höchst selten bewußt beim Überfahren der Linie. Daher nehmen die meisten auch das Rotlicht nicht wahr, welches sie gerade überfahren.
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Bei Gelblicht solltest du auch nicht überlegen, ob du noch rüberkommst, denn dann kann es sehr knapp werden oder schiefgehen. Du sollst beim Umspringen auf Gelb überlegen, ob du anhalten kannst. Das Überfahren von Gelb ist auch nur dann erlaubt, wenn man nicht mehr rechtzeitig gefahrlos anhalten kann. Wenn du beim Umspringen der Ampel auf Gelb nicht gerade ganz knapp davor warst, geht das auch meist noch, denn die Gelbphase dauert mindestens 3 ganze Sekunden.
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Du kannst durchaus Widerspruch einlegen und dagegen vorgenen. Aber bedenke, dass auch registriert wird, wann die Ampel auf Rot umgeschaltet hat bzw dass sie beim Überfahren der Haltelinie schon rot war. Gehst du vor Gericht und das Gutachten stellt fest, dass alles in Ordnung war (was zu 99,9% auch so ist), dann kommen auf dich außer den Gerichtskosten auch noch Gutachterkosten hinzu.

Crack  01.06.2012, 08:45

Bei Gelblicht solltest du auch nicht überlegen, ob du noch rüberkommst, denn dann kann es sehr knapp werden oder schiefgehen. Du sollst beim Umspringen auf Gelb überlegen, ob du anhalten kannst.

Das ist die richtige Denkweise... DH

PECH !!

Bei solchen Ampeln gibt es kein Blitzen bei GELB ! Die Behörde wird darauf bestehen, dass Du bei ROT drüber gefahren bist. Das ist bitter, denn dann ist die Probezeit und der Führerschein futsch. Ansonsten kostet das ca. 250€ und 3 Punkte in Flensburg. Leider. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du ja zum Anwalt gehen - aber es wird nicht viel nutzen. Aber da DU schriftlich dazu angehört wirst kannst Du einen Brief schreiben. Schildere es so wie hier, beschreibe wie leid es Dir tut, und wie sehr Du auf deinen Führerschein angewiesen bist - das bringt oft mehr als der juristische Weg ...

Marco7Stgt  01.06.2012, 03:55

Ach ja - Du solltest auch unbedingt mal ein Fahrsicherheitstraining beim ADAC machen! Denn selbstverständlich kann man ein KFZ bei nasser Fahrbahn und in einer Kurve sicher und schnell zum Stand bringen - wenn man es kann!

Marco / Testfahrer

Franticek  01.06.2012, 08:39
@Marco7Stgt

Ach ja - Du solltest dich auch unbedingt mal über die gesetzliche Lage informieren. Wie kommst du auf das Strafmaß (Verstoß war nach Beschreibung offensichtlich kein qualifizierter Verstoß) oder gar auf die Behauptung, dass durch die Probezeit dann auch der Führerschein futsch ist?

Crack  01.06.2012, 08:48
@Franticek

Testfahrer eben... ;)

Marco7Stgt  01.06.2012, 14:44
@Crack

Wie ich darauf komme? Ganz einfach => Einem Kollegen von mir ist genau dies vor 3 Monaten passiert - dazu kommt noch: Er hätte locker nach dem ersten Blitz anhalten können (... was laut Aussage des Ordungsamtes dazu geführt hätte, dass sie den Vorgang entweder gar nicht geahndet hätten oder nur mit einer Verwarnung) - er war aber so überzeugt davon, er könne das mit Erklärungen wegdiskutieren, dass er diese falsche Annahme -mit oben beschriebenen Folgen, also 3 P. + 250€- bezahlen musste.

Die Aussage, dass dann der Führerschein weg ist, stammt von einer Bekannten, die selbst in der Probezeit ist, und mir erzählt hat, dass es bei Vergehen ab 3 Punkten zum Fahrverbot kommt. Sollte dies falsch sein - SORRY - ich selbst bin mit den Regeln der Probezeit nicht so vertraut.