Rückforderung der Entgeldüberzahlung?
Guten Tag,
Ich habe am 14.01.22 meine Ausbildung abgeschlossen.
Am 25.01.22 wurde mir wie immer mein Gehalt in Höhe von 995€ überwiesen (obwohl ich die letzten 10 Tage nicht mehr gearbeitet habe)
Heute nach über einem Monat habe ich Post bekommen, dass ich ihnen in den nächsten Tagen 448€ zurück überweisen muss.
1. Muss ich ihnen zu viel gezahltes Gehalt nach über einem Monat noch zurück überweisen?
2. Sind die 14 Tage zahlungsfrist zu wenig?
3. Müssten es nicht eher so um die 350€ sein, die ich ihnen zurückzahlen muss?
( da ich vom 25.12-14.01 gearbeitet habe und nur vom 15.01-25.01 nicht)
Vielen Dank
Wann wurde dir denn immer dein Gehalt gezahlt am Ende des Monats ?
Immer am 25.
6 Antworten
1. Zuerst einmal ist deutlich und klar dass zuviel Geld gezahlt worden ist. Die Frist geht für mich auch wahrscheinlich klar.Kaufmännische Verjährung wäre erst nach 3 Jahren, in Tarifverträgen kann auch eine kürzere Frist vereinbart worden sein. Ein Monate ist meines Erachtens rechtzeitig, es sei denn es gibt eine andere Regelung.
2. Es ist nur recht und billig, wenn du die genaue Auflistung der Rückforderung erwartest. Abrechnungszeiträume von 25. bis 24. sind sehr ungewöhnlich. Normalerweise ist der Abrechnungszeitraum der erste bis zum monatsletzten. Bei einem halben Monat kommt die Rückforderung schon gut hin.
3. Die Frist finde ich tatsächlich zu kurz zum zurückzahlen, da würde ich auf jeden Fall verhandeln wollen. Drei Raten oder ähnliches.
Ja, du mußt den Betrag zurückzahlen.
Über die Frist kann man streiten. Eigentlich ist es kein Problem den kleinen Betrag direkt zu überweisen. Falls es dir jedoch schwer fällt, oder andere Gründe dagegen sprechen, kannst du um eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung bitten.
Punkt 3: keine Lust zu rechnen :-)
Ich an deiner Stelle würde erst einmal schriftlich anfragen, wie sich die zurückgeforderten € 448,00 zusammensetzen. Du kannst auch gleichzeitig erwähnen, dass du den Betrag, soweit er richtig ist, innerhalb von 4 Wochen zurückbezahlst.
Doch, das kann man durchaus. Man informiert den Gläubiger darüber.
Bevor ich Dich jetzt frage, mit welcher Begründung Du lt. Schreiben das Geld erstatten sollst, empfehle ich Dir, Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, sofern es sich um eine Ausbildung im dualen System oder um eine vergleichbare handelt.
Da braucht es keinen Anwalt, sollte doch klar sein, dass einem nicht die volle Vergütung zusteht, wenn man nur noch den halben Monat Azubi ist, dass würde im übrigen auch auf BAB - zutreffen, dass stünde einem dann auch nur noch anteilig zu !
Sollte man eigentlich wissen, oder bekommt man für einen halben Monat Arbeit auch vollen Lohn, von Auszahlung Überstunden und Urlaub einmal abgesehen ?
Zu 1=>
natürlich musst du Zuviel gezahltes Geld zurück zahlen.
Zu 2 =>
warum sollten 14 Tage zu wenig sein ? Du hättest vorher schon wissen müssen das die Summe die du erhalten hast , eventuell zu viel sein kann. ( da du ja selbst wusstest das du 10 Tage lang nicht gearbeitet hast )
zu 3 =>
ich denke mal die aktuelle Rückforderung wird richtig sein.
3) Die haben vielleicht das Brutto gedrittelt und wollen ein Drittel zurück (was so die 10 Tage wären wenn das Brutto so 1,2-1,3k ist). Was aber nicht korrekt ist. Korrekt wäre ne neue Gehaltsabrechnung mit dem korrekten Arbeitszeitraum, dann muss er nicht auch noch die Hälfte der AG SV Kosten tragen die im geforderten Bruttodrittel drin wären. Die muss der AG ja vom SV Träger zurück bekommen und nicht vom AN.
wenn jemand eine Zahlungsfrist angibt und man nicht in der Frist zahlen kann dann fragt man Nach ob eine Verlängerung möglich ist und nicht einfach selbst entscheiden das man dies so macht.