Roller Versicherung bei Huk Coburg beenden wegen verkauf?
Hallo ich möchte meinen Roller Verkaufen und der ist noch versichert bis ende Februar und ich möchte ihn schon Jetzt Verkaufen und Versicherung ist auch schon komplett bezahlt. Jetzt ist meine Frage geht das so einfach reicht es nur das schild zu demontieren? weil es ist ja schließlich die Rahmennummer in meiner Versicherrung eingetragen nicht das der Käufer Probleme bekommt das es gestohlen wurde und so. Es ist extra auf der Betreibserlaubniss ein Feld wo man den neuen Besitzer eintragen kann wo ich unterschreiben müsste oder recht das aus. ?
6 Antworten
Hallo,
das reicht aus, aber:
Du solltest einen Kaufvertrag machen.
Dafür gibt es Vordrucke bei ADAC.
Den Vordruck verwende ich auch, wenn ich einen Roller verkaufe.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_Motorrad_2015_V2_33249.pdf
Du kannst den Roller auch mit der Versicherung verkaufen, der Käufer muss die Versicherung auf sich umschreiben lassen.
Du solltest die Versicherung über den Verkauf informieren.
Soll man jetzt auf jeder Seite einen Kaufvertrag suchen?
Weshalb verlinkst Du diesen nicht?
... warum muß jemand linken, wenn das Ding beim Ansprechpartner vor Ort ist und dort ja auch der neue Versichrungschein ausgestellt wird und dies alles mit einem Abwasch?
... aber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben geht doch das Schild auf den Erwerber über und der bekommt von der HUK kostenfrei einen neuen Versicherungsschein. Der Beitrag bis Februar kostet heute 30,00 EUR und ab Dienstag 25,50 EUR und sollte im Verkaufspreis einfließen. Viel Glück.
Wenn es sich bei Deiner Versicherung um ein jährlich zu erwerbendes "Versicherungskennzeichen" handelt, so kannst Du die Versicherung problemlos auf den Käufer umschreiben / übertragen. Schlage den Restwert einfach auf den angepeilten Verkaufspreis des Rollers auf.
Zitat aus den Versicherungsbedingungen:
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige-rung des Fahrzeugs
G.1.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.5.1 oder G.5.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann bestim-men, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.
Anzeige der Veräußerung
G.5.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/bedingungen_mofa.pdf
Kaufvertrag schreiben , Versicherung abmelden , du bekommst Rückerstattung von Versichere . Neu Besitzer muss selber anmelden bei Versicherung , Schilder machen , da zu braucht er auch Kaufvertrag
... und seit wann ist das denn so? ... bzw. wann wird das Gesetz geändert auf die von Dir behaupteten Spielregeln?
...und warum kann das Muster Kaufvertrag von der HUK Coburg nicht genommen werden?