Roller hat tüv für 25kmh aber er fährt 70, was ist die strafe wann ich so lass?

4 Antworten

Der Unterschied 25:70 ist zu hoch. Da kann man nicht mehr von "bauartbedingt" sprechen. Das heißt dann Manipulation und damit ist die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen. Die ist wichtig für die Nutzung des Rollers. Es ist quasi der Fahrzeugschein. Da die Betriebserlaubnis erloschen ist, darfst du diesen Roller nicht mehr benutzen.

Da ist es auch unerheblich, ob du damit einen Unfall hast oder nicht. Das du dafür keinen Führerschein hast, ist dann auch erst mal das kleinere Übel.

Wenn Du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder A2 bist, kann das alleine für sich schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden.

Wenn das Fahrzeug bauartbedingt komplett nur auf 25 KM/h ab Werk technisch ausgelegt ist ( also kein nachträglich gedrosselter Roller bis 45 KM/h, sondern ein reinrassiges Mofa ), dann kann man bei einer derartigen Manipulation durchaus schon in die Bereiche "Führen eines betriebsunsicheren Fahrzeuges" , oder / und dem Straftatbestand der " Gefährdung des Strassenverkehrs " ( z.B. Paragraf 315 b Abs. 3 ) kommen. Letzteres kann neben Geldstrafen je nach Schwere des Gesamtdelikts auch Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten bis hin zu 10 Jahren bedeuten.

Wenn das Fahzeug im Falle eines Unfalls nachweislich betriebsunsicher war, bzw. durch die Manipulationen die ABE bereits erloschen war, kann die Versicherung im Nachgang Regress von Dir auf die zuvor geleisteten Schadensausgleiche der Geschädigten fordern. Das kann bis zu 5000 Euro gehen.

Mein Aerox ist 80 Gelaufen und wurde erwischt hatte mofa prüfbescheinigung, das wurden dann 20 sozialstunden, (im Landkreis Lörrach Baden-Württemberg). kommt glaub auch auf den Richter undso an.

MusicBeatzzz  26.04.2018, 21:53

(war zu dem Zeitpunkt 16 jahre alt)

Das Schlimmste was passieren kann ist, dass du einen Unfall mit hohem Sachschaden verursachst. Dann musst du nämlich alles selbst zahlen, da dein Versicherungsschutz beim frisieren erlischt.

Von Personenschaden reden wir lieber erst garnicht.

Parhalia2  20.04.2018, 15:53

Das ist nicht richtig. Wenn zum Zeitpunkt des Unfalls bereits eine Versicherung bestand, würde die Versicherung die Fremdschäden erst mal ganz normal begleichen. Stellt sich dann im Nachgang aber heraus, dass das FZG gravierend betriebsunsicher war, bzw. die ABE wegen der Manipulationen zum Unfallzeitpunkt ungültig war, kann sie den Fahrer dieses Fahrzeuges nachträglich mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen zzgl. eventueller Vertragsstrafen.

Der Versicherungsschutz selbst kann frühestens ab dem Zeitpunkt aufgehoben werden, ab dem die Versicherung von vertragswidrigen Umständen Kenntnis erlangt.

roschue  20.04.2018, 17:00
@Parhalia2

Ok, aber teuer wirds allemal.

Parhalia2  20.04.2018, 17:30
@roschue

Spätestens wenn 315b Abs. 3 Anwendung findet, wird es vermutlich nach einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren auch nichts mit Antrag auf eine Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU.