Roller auf 50 angemeldet, aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung...

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

  1. Mit der Mofa Prüfbescheinigung darfst du 25km/h mit max. 50ccm fahren

  2. Einen Roller braucht man nicht anmelden, sondern nur versichern. Dein Opa hat also ein Versicherungskennzeichen für ein Kleinkraftrad (45km/h) anstatt für ein Mofa gekauft. Dies solltet ihr der Versicherung mitteilen und das auf Mofa umtragen lassen.

  3. Wenn es ein Mofa ist muss es auch Mofa Papiere haben. Das hat einfach den Grund, dass die Polizeidadurch feststellen kann, dass die Drosselmaßnahmen auch richtig durchgeführt wurden. Wenn der Roller also auf 25 km/h gedrosselt ist musst du das von einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA) abnehmen lassen (oft übernehmen diesen Service auch Roller- und Motorradwerkstätten, dort also mal fragen) und dann mit den 45 Papieren und der Bescheinigung vom Tüv/DEKRA zum Straßenverkehrsamt und die Papiere umschreiben lassen.

MfG

Hallo Justin-Leon,

wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du die Mofa-Prüfbescheinigung.

Mit dieser darfst Du Fahrräder mit Hilfsmotor bewegen, die nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 25 km/h fahren.

Da Dein fahrbahrer Untersatz auf 25 km/h gedrosselt ist, bestehen keinerlei Probleme beim Führen des Mofa.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum Dein Opa die ggf. teurere Variante der Versicherung für Dein Mofa gewählt hat. Sofern alle Drosselungspapiere in Ordnung sind kann das Gefährt auch als Mofa angemeldet / zugelassen werden, was in den meisten Fällen deutlich günstiger ist.

Muchmore 
Beitragsersteller
 13.10.2013, 14:08

Ich habe nur 50er Papiere für den Roller..

Speedy2014  13.10.2013, 15:14
@Muchmore

Das ist doch bestimmt eine zugelassene Drosselungsmöglichkeit, egal ob elektronisch oder mechanisch...

Die sollte natürlich auch in die Papiere eingetragen werden. Woher soll die Polizei sonst bei einer Verkehrskontrolle wissen, ob Dein Mofa vorschriftsmäßig gedrosselt ist und Du zum Führen berechtigt bist !?

Du fährst derzeit mit unvollständigen bzw. ungültigen Papieren. Schon das stellt meines Erachtens nach einen kostenpflichtigen Verstoss dar, wenn Du geschnappt wirst.

Er muss alle Anforderungen an deinen Führerschein ( Klasse M ) erfüllen.

max 50ccm , max 45km/h , Mofa Zulassung mit Versicherungskennzeichen. Eintragung der Drosselung in die Fahrzeugpapiere.