Richterlicher Beschluss / Auflage - Wie lange dauer ein Drogenscreening

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Es geht hier auch um den Sinn der Auflage: Du sollst für die Dauer eines halben Jahres Drogenabstinenz nachweisen. Entsprechend beginnt der Zeitraum zu laufen, wenn Du das erste Drogenscreening machst. Beginnen sollst Du damit eigentlich an dem Tag, der auf die Rechtskraft des Urteils folgt. Wenn Du trotz Ermahnungen nix machst, kann der Jugendrichter einen Ungehorsamsarrest von bis zu 4 Wochen gegen Dich verhängen, der Dich dazu bringen soll, mit den Screenings zu beginnen oder auch weitere Screenings vorzulegen. Nachlesen kann man das mit den Screenings (Das ist eine "richterliche Weisung" ) im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

wenn es überhaupt nicht schlimm war drogenfrei zu leben, wieso brauchst du dann das genaue Datum? Lass die Finger davon, ein für alle Mal.

Mein Job hängt zwar davon ab, dass es Menschen mit drogengebundenem Lebensstil gibt, aber verdammt ich würde mir wünschen es würden weniger: Bei uns sprechen Betreuer schon von hoffnungslosen Fällen, wenn sie uns ihre "Schgützlinge" bringen, die sind noch nicht trocken hinter den Ohren. Wahnsinn - kommen mir vor, als hätten die noch nie gelebt. Erspare es Dir, nimm das Urteil als letzte Warnung. 

shiinto 
Beitragsersteller
 23.03.2011, 23:39

schade, sehe das leider ganz anders :) ich nehme mal an sie rauchen nicht (Zigaretten) und trinken auch keinen alkohol. das mit dem Mariuhana sehe ich persöhnlich auf selber ebene. - genussmittel, den missbrauch bedauere ich ebenfalls, auf beider seiten
das besondere interesse kommt daher, das ich nach sechs monaten pause einfach mal wieder lust habe und nach dem abi wird nun mal einfach die sau rausgelassen ;) möchte mich aber nicht nochmal stafbar machen

Immchen  27.03.2011, 14:23
@shiinto

Ich lasse heute noch gern die Sau raus, bin auch Feten gerne mal bei den letzten Gästen und nach ein wenig Schlaf stockheiser vom Singen und Lachen; aber das geht auch ohne illegale Drogen (immer schon ) und auch ohne Alkohol ( mittlerweile), Versuch macht klug - es geht, ehrlich  :0)

ich würde vorsichtshalber das halbe jahr erst ab datum des 1. screenings rechnen.

shiinto 
Beitragsersteller
 23.03.2011, 23:14

danke, daran habe ich noch nicht gedacht. Aber ich würds gern definitv wissen. ^^

Streetcat666  23.03.2011, 23:16
@shiinto

definitiv weiß ich es nicht, aber wenn du ab 1. screening rechnest bist du auf der sicheren seite.

Ist nicht so schlimm, Warte mal den Rest ab 

shiinto 
Beitragsersteller
 23.03.2011, 23:11

was soll das heißen? nein es ist ganz und gar nicht schlimm gewesen die letzten Monate keine "illegalen" drogen zu konsumieren. Nur würde ich gerne die Gewissheit haben wann mit dem Screening schluss ist.

Wann tritt ein richterlicher Beschluss in Kraft und wie werden diese 6 monate berechnet, ich komme nämlich nach 6 auf den 11. April