Hallo allesamt,
meine Problem bzw. das was ich wissen möchte:
Mein Fitnessstudio hat mir eine Mahnung gesendet mit der Angabe, dass der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Auf der Mahnung steht, dass der Beitrag zum ersten jeden Monats fällig ist. Dieser war aber ein Samstag (September) und mein Konto war zu diesem Zeitpunkt nachweislich gedeckt. Am am 03.09 (Montag) kam es also dazu, dass mein Konto nicht gedeckt war wegen weitern Zahlungen (Miete etc.) und am selben Tag wollte mein Gym abbuchen. Da ich es frech finde, dass ich direkt eine Mahnung bekommen, obwohl ich eine gute Beziehung pflege mit der Studioleitung und Personal, möchte ich mich schlau machen, ob das so gültig ist.
Konkrete Frage:
Ist es zulässig, dass ich eine Mahnung bekommen, obwohl am vereinbarten Zahltag mein Konto ausreichend gedeckt war?
Ich verstehe natürlich die Angelegenheit mit Wochenende etc.. Wieso es mich ärgert kommt nun:
Da mein Konto am Tag der Abbuchung nicht gedeckt war, musste das zurück gebucht werden. Klar, Mehraufwand und so ist blöd. Ich habe mich im Internet erkundet und recht schnell ein Artikel aus dem Jahr 2017 gefunden, in dem geschrieben steht, dass die Rücklastschriftgebühr nicht mehr als 10€ kosten darf.
Aber genau das ist der Fall bei mir. Das Gym stellt mir also 10€ in Rechnung, weil mein Konto nicht gedeckt war an einem Tag an dem es für das Gym nicht gedeckt sein muss.
Wie gesagt, ich finde das sehr frech, da das zum ersten Mal geschehen ist. Ich bin noch nicht dazu gekommen die Studioleitung persönlich darauf anzusprechen, werde es aber direkt tun, sobald ich sie sehe. Deswegen wäre es gut, wenn ich hier ein klares Bild vermittelt bekommen, ob das alles korrekt ist oder ich doch recht habe und diese 10€ Rücklastschriftgebühr nicht zahlen muss oder überhaupt eine Gebühr zahlen muss, da wie gesagt am 01. mein Konto ausreichend gedeckt war.
Danke vorab für hilfreichen Antworten oder Ratschläge.
Mit besten Grüßen