Reicht das, wenn ich mein Testament auf Englisch oder in einer anderen Fremdsprache schreibe?
4 Antworten
Du solltest es in der Sprache schreiben, welche Du am besten beherrscht. (i.d.R. die Muttersprache)
Vor allen Dingen - meine Meinung - sollte es so benannt werden, dass es als Testament erkennbar ist, damit es nicht achtlos im Altpapier landet.
Richtig, vor allem der erste Absatz. Ein einziges falsch ausgedrückt bzw. benutzten Wort kann den Sinn eines Satzes komplett verändern. Also nur die Sprache zu verwenden in der man wirklich firm ist wäre schlau.
https://www.erbrecht-ratgeber.de › erbrecht › testament › testament_26.html
Das Testament kann in jeder beliebigen Sprache abgefasst werden, es kann in Schreibschrift oder auch in Druckbuchstaben verfasst werden. Immer problematisch sind Bezugnahmen auf andere dem Testament beigefügte Schriftstücke und Anlagen. Zur Erläuterung des letzten Willens soll dies in gewissen Grenzen zulässig sein.
Testament schreiben §§ Vorlage & Muster zum Verfassen ...https://november.de › ratgeber › erbe › testament
Ein Testament ist im deutschen Erbrecht eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie als Erblasser bestimmen, wer Erbe Ihres Vermögens werden soll. Das Testament wird nach Ihrem Tod eröffnet und sein Inhalt Ihren Erben bekannt gegeben.
Testament Muster • Wie schreibe ich ein Testament?https://www.bestattungen.de › ratgeber › erbe › testament › testament-muster.html
Wie formuliere ich meinen letzten Willen? Ein privates Testament schreiben Sie selbst. Sie müssen es handschriftlich und lesbar verfassen, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit ihrem vollen Namen unterschreiben, damit Ihr Testament gültig ist. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich müssen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments einige Dinge beachten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Verfügungen
Testament verfassen: So regeln Sie den Nachlass richtig ...Hierfür gelten im Ausgangspunkt Formerfordernisse, nach denen sich ein "gewöhnliches" privates Testament zu richten hat. Dabei genügt es allerdings, dass einer der Ehegatten das Testament...
Und dann beim Zentralregister hinterlegen, d.h. beim zuständigen Amtsgericht, zur Registrierung im Zentralregister. Am besten der Person, die erben soll, eine Kopie zukommen lassen. Vom Testemant und von der Registernummer. Dann kann sie sich um den Erbschein kümmern.
Englisch geht noch bei allen anderen sprachen sollte man vorsichtig sein, dann müsste ggf. eine beglaubigte Übersetzung dazu. (Notar)
ich würde sowas immer rechtssicher beim Notar hinterlegen
Ja, aber muss handschriftlich sein, oder notariell beglaubigt.
Ja handschriftlich