Rechtsstreit mit Autohaus
Hey ihr,
ich war viele Jahre Kunde in einem Autohaus und habe mir dort auch im Laufe der Zeit 4 Autos gekauft. Irgendwann hat man halt keine Lust mehr auf diese Marke und möchte das Fahrzeug verkaufen. Ich bin ins Autohaus und habe einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Es gibt nichts schriftlich. Ich habe lediglich gesagt ich will noch ca. 13.000 Euro für das Fahrzeug, falls es mehr wird habe ich auch nix dagegen ;)
Irgendwann wurde dann mein Auto auch verkauft und zwar für 13.700 Euro. Habe mich riesig gefreut, doch leider hat das nicht lange angedauert :( Sie zogen mir auf einen Schlag noch 1.150 Euro Werkstattkosten ab. Die haben mir z.B. die Bremsen erneuert obwohl es nicht nötig war, machten einen großen Kundendienst, erneuerten ein Bedienelement der Luftzirkulation etc.
Es wurde nie mit mir abgesprochen, dass diese Reparaturen durchgeführt werden sollen. Sie wurden einfach gemacht und mir nachträglich in Rechnung gestellt.
Jetzt habe ich natürlich einen Anwalt eingeschalten und fordere die gesamten Werkstattkosten wieder ein, da ja nichts mit mir abgesprochen wurde.
Die behaupten ich habe von Anfang an gesagt, dass sie das Auto verkaufsfertig machen sollen und mir dann die Kosten in Rechnung stellen ^^^ Das habe ich natürlich nicht gesagt ich bin ja nicht blöd und gebe denen einen Blankoauftrag.
Jetzt wollte ich mal fragen: Die sagen jetzt, dass ich es mündlich mit denen ausgemacht habe und ich sage das ist nicht richtig. Den Rechnungsbetrag haben die einfach einbehalten und mir nur 12550 Euro überwiesen.
Alle Tätigkeiten an meinem Auto wurden ohne mündliche Bekanntgabe oder schriftlichen Auftrag durchgeführt. Es wurde nur gesagt (also im nachhinein) die Reparaturen waren verkaufsentscheidend und es waren Forderungen des Käufers.
Habe ich da jetzt eine Chance zu gewinnen oder dreht man sich im Kreise und es heißt Aussage gegen Aussage??
Schonmal danke für eure Antworten aber bitte nur die die wirklich eine Ahnung von sowas haben danke.
Alex
11 Antworten
Tja, ohne schriftlichen Vertrag wird das schwer.
Wer ist glaubwürdiger? Du oder der Vertreter des Autohauses? Wer soll beurteilen was ihr wirklich abgesprochen habt?
Nach Deinen Ausführungen hier dürfte unstrittig sein, dass Du dem Autohaus einen Verkaufsauftrag erteilt hast, zwar mündlich, aber immerhin.
Das Autohaus dürfte beweisen können, dass zumindest die Bremsen gemacht werden mussten, da sie defekt oder abgenutzt waren.
Ob die Inspektion/Kundendienst dran war, kann man sicher im Serviceheft nachlesen.
Bleibt noch der Schalter der Lüftung. Ohne funktionierende Lüftung würde ich so ein Auto auf keinen Fall kaufen.
Allerdings wäre es schon besser und korrekter gewesen, wenn man Dich gefragt hättte, ob Du möchtest, dass die Arbeiten ausgeführt werden oder mit dem Preis runter gehst.
Meine Bremsen wurden erst 3 Monate vorher erneuert.
Ich habe denen ja nie gesagt verkauft mein Auto sofort und mit allen Mitteln. Ich war nicht gezwungen das Fahrzeug zu verkaufen. Die müssen mir doch eine Entscheidung geben es kann doch nicht sein, dass der Kunde etwas fordert die Werkstatt repariert es und stellt es mir dann einfach in Rechnung ohne mich zu informieren oder zu fragen ob es so OK ist. Hätte mein Auto ja auch wieder abholen können und sagen können ich verkaufe es doch lieber selber.
Und welche Pflicht sollte das hier im speziellen sein?
Was wirklich beauftragt wurde ist kaum zu beweisen. Das wird ausgehen wie das Hornberger Schießen. Aussage gegen Aussage. Und völlig unbegründet scheinen mir die Reparaturen nicht.
Der Anwalt wird es schon richten. Vielleicht wird sich auf halbe Halbe mit den Werkstattkosten geeinigt. Ich hoffe, es geht für Dich in Deinem Sinne aus.
Ich habe lediglich gesagt ich will noch ca. 13.000 Euro für das Fahrzeug,
...und mir nur 12550 Euro überwiesen.
Entschuldige mal, 12550 Euro sind doch "ca 13'000" Euro! Und wegen dieser Lappalie lässt Du Dich jetzt auf einen eventuell langwierigen und teuren Rechtsstreit ein? Versteh' ich nicht. Wär's Dir denn lieber gewesen, das Autohaus hätte Dir gesagt, in unrepariertem Zustand bringen wir den Wagen nur für 11500 Euro los, und die Karre wäre noch lange herum gestanden?
Es geht mir darum, dass ich gesagt habe auf jeden Fall noch 13.000 Euro und dann machen die Reparaturen die nie mit mir abgesprochen wurden
irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du Deinem Anwalt keinerlei Vertrauen entgegen setzt, anders ist diese Frage nicht zu erklären. Nun, warum tätigst Du eigentlich so eine Aussage:
ich will noch ca. 13.000 Euro für das Fahrzeug, ?
Angenommen Du hättest dem Autohaus klipp und klar gesagt, dass Du noch mindestens 13.000 € möchtest, wäre die Sachlage ganz anders, aber so? Es liegt auf der Hand, dass das Autohaus versucht möglichst viel Geld für Dich herauszuholen und von daher waren die Investitionen wohl auch sinnvoll. Du zahlst jetzt natürlich jetzt noch zusätzlich Anwaltskosten und meine Vermutung ist, letztendlich hast Du bestimmt dann noch weniger als die 12.550 €. Grundsätzlich war es nicht falsch hier zu fragen, aber vielleicht hättest Du von den Antworten hier abhängig machen sollen, ob Du einen Rechtsanwalt beauftragst oder ehe nicht...
Wenn du keine klaren Vereinbarungen triffst, dann musst du dich auch nicht wundern, wenn etwas schief läuft oder auch falsch verstanden wurde. Den Rechtsstreit kannst du dir sparen. Der wird zu deinen Lasten gehen.
Das Autohaus ist im Gegensatz zu ihm aber eine eingetragene kaufmännische Einrichtung und hat deshalb auch erweiterte Pflichten gegenüber ihm als Privatperson ... Insofern denke ich hat er da schon möglicherweise Chancen ...