Rechnung erst auf Nachfrage, Skontoverfalltag überschritten
Moinsen,
darf ich eine Rechnung skontieren, deren Skontoverfalltag überschritten ist, wenn ich diese Rechnung erst auf tel. Nachfrage nach diesem Stichtag erhalten habe?
Natürlich spricht die Argumentation, man hätte sich eher beim Rechnungsaussteller melden können dagegen. Jedoch wird die Rechnung normaler Weise der Warensendung beigelegt.
Bei telefonischer Nachfrage bzgl der Rechnung, fiel im Laufe des Gesprächs auch der Hinweis, dass dies in letzter Zeit beim Rechnungsaussteller öfter vorgekommen wäre und man da wohl mal nachprüfen müsse, was im Lager/Versand mit den Rechnungen geschehe. Das ist ja wieder Wasser auf meine Mühle...
Was meint ihr?
Gruß,
Ortogonn
6 Antworten
Nun eigentlich könnte man das dann auch telefonisch auch gleich abklären... Habe selbst schon erst nach Nachfrage die eine oder andere Rechnung erhalten und dabei auch hingewiesen, dass von mir Skonto abgezogen wird. Wenn es ein offensichtliches Versehen des Lieferanten ist, sollte doch der Skontoabzug selbstverständlich sein. Bei mir wurde die Rechnung anscheinend verschickt, aber kam nie an ... Man muss übrigens aufpassen, machen Lieferanten gewähren Skonto ab Rechnungsstellung
Also ich würde halt einfach kurz nachfragen, aber meines Erachtens ist der Skontoabzug schon gerechtfertigt... Wenn Du einfach so abziehst, könntest Du unter Umständen Probleme bekommen, bei einer freundlichen Rückfrage sagen die eher nicht nein... Also in so einem Fall würde ich denen dann auch sagen, dass ich grundsätzlich mit Skontabzug bezahle... ;-)
Mal eine Frage ... was steht denn auf der Rechnung drauf?
Wenn da eine Frist draufsteht, die schon vorbei ist, dann kannst du trotzdem abziehen. Besser ist es, wenn die Rechnung nun auch en spaeteres Datum traegt, dann wuerde es sicherlich wieder passen.
Wenn ueberhaupt nichts draufsteht, dann frage ich mich allerdings, wie es zum Skonto kommt. Ich habe naemlich den Eindruck, du und andere Antworter gehen davon aus, dass man immer 2% Skonto abziehen darf, auch wenn das nicht auf der Rechnung angegeben ist. Dann duerftest du naemlich sowieso nichts abziehen. Stell dir vor, das macht jeder, - z.B. dein Chef mit deinem Gehalt. Er zahlt puenktlich und zieht dabei 2% vom Gehalt ab. Oder gehe mal in den Supermarkt und versuche an der Kasse, 2% weniger zu bezahlen.
Danke für deine Antwort.
Aber wie kommst du darauf, dass ich von genereller Skontierung ausgehe? Ich schrieb in einem Kommentar bereits "Es [Skontierung] generell zu machen, ist imho eine unberechtigte, einseitige Kürzung zu Lasten des Leistenden"
Was meinst du mit "was steht auf der Rechnung drauf?" Das Ausstellungsdatum?
Anmerkung: sie liegt mir noch nicht vor.
Auf den Rechnungen dieses Herstellers/Lieferanten steht (neben Belegdatum) immer eine Frist bei den Zahlungsbedingungen.
Zahlungsbedingungen:
Bis zum xx.xx.xxxx erhalten Sie x,xxxx % Skonto
Bis zum yy.yy.yyyy ohne Abzug
Ich gehe davon aus, dass auf der angeforderten Rechnung dasselbe Datum wie auf der nicht erhaltenen steht sowie der Hinweis "Rechungskopie" o.ä.
Wenn da eine Frist draufsteht, die schon vorbei ist, dann kannst du trotzdem abziehen.
Warum?
natürlich, wenn du den Posteingang belegen kannst, also zum Beispiel über einen Poststempel, denn dann gilt Skontoabzug (z.B.) bis 14 Tage nach Eingang der Rechnung
Ich vermute dann nur die Argumentation der GEgenseite, dass sie ja nichts dafür könnten, wenn die Rechnung auf dem Postweg verloren gegangen sei (manchmal kommt die per Post, meist aber liegt sie der Warensendung bei) und dass ich mich ja hätte eher melden können...
DU kannst ja auch nichts für die Geschwindigkeit der Post also kann man sie dir nicht anlasten. Was steht auf dem Poststempel? Wann hast du die rechnung angemahnt? was steht auf der Rechnung genau bzgl des Skontos. Ruf den Verkäufer an und besprich dich mit ihm wenn du alle o.g. Fragen für dich beantwortet hast. evtl. bekommst du das gesamte Sconto ansonsten enigt euch auf einen Kompromiss mit 50%
Guter Gedanke. Danke.
Zieh eingfach ohne Erlaubnis das Skonto ab. Schreibe deine Gründe, warum du Geld einbehältst an den Versender. Da wird nichts weiter kommen, nehme ich an.
Hallo Ortogonn,
in einem solchen Fall, habe ich immer Skonto gekürzt. Der Lieferant kann sich ja melden, wenn ihm das nicht passt. Wird er aber wohl nicht tun, um den guten Kunden nicht zu verärgern.
Gruß Inga
Du hast recht, dass ich das gleich hätte ansprechen können. Ich hab - zugegeben - erst danach den Gedanken gehabt. Und da dachte ich, ich hol mir erstmal Rat :)