Ratenzahlung. Ware geht wegen mir kaputt?
Muss ich das dennoch abbezahlen? Wo steht das im bgb
6 Antworten
Natürlich musst du die noch bezahlen.
Was interessiert es die Bank ob du dein Zeug kaputt machst
Davon abgesehen hast du einen separaten Ratenvertrag/Kreditvertrag abgeschlossen. In diesem steht nicht, dass du die Zahlung einstellen kannst wenn dir was kaputt geht
Ja, klar. Da braucht es kein BGB, da reicht gesunder Menschenverstand.
Die Ware gehört ja bereits dir, du kannst damit machen was du willst, das hat mit der Bezahlung ja nichts zu tun.
Außerdem sind "Ratenzahlungen" für Verbraucher meist einfach Kredite, die gar nicht an die Ware gekoppelt sind.
Natürlich. Wenn etwas in deinem Risikobereich kaputt geht, ist das ganz alleine dein Problem.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Ware schon beim Kauf mangelhaft war.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Wenn du sie also beschädigst, bist du schadensersatzpflichtig. Selbstverständlich musst du den Rest noch bezahlen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten.
Nur wenn das auch ausdruecklich so vereinbart wurde, sonst nicht.
Ist aber fuer die Frage sowieso egal.
Wenn Du die Ware selbst defekt gemacht hast, mußt Du natürlich komplett bezahlen