Punkt 4.13 auf Verwertungsnachweis für Umweltprämie (2019) bei Volkswagen "ja" oder "nein"?

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Ich habe mir die Frage zu dem Punkt 4.13 nochmals überlegt - sie lautet ja: "Zeigt der Demontagebetrieb der Zulassungsbehörde an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird?". Das "Ja" oder "Nein" bezieht sich aber wohl nur auf den Punkt, ob der Demontagebetrieb die Stilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle durchführt oder eben der bisherige Halter selbst dafür sorgt. Ich hatte die Frage und Antwort zunächst so verstanden, dass der Demontagebetrieb mit "Nein" anzeigt, dass das Fahrzeug nicht endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. Das würde ja aber den ganzen Verwertungsnachweis nichtig und wertlos machen. Also die Antwort auf meine Frage wäre damit: dass es unerheblich ist, ob dort ja oder nein angekreuzt wurde.