Punkt 4.13 auf Verwertungsnachweis für Umweltprämie (2019) bei Volkswagen "ja" oder "nein"?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Erstattung der Umweltprämie bei Kauf eines Jahres-/Neuwagens bei Volkswagen (aktuelle Aktion 2019). Und zwar: wir haben einen Jahreswagen gekauft und mussten die Umweltprämie (in unserem Fall 3750 EUR) bei Abholung des Autos beim Händler (zusätzlich zu dem Kaufpreis) bezahlen. Diese Prämie bekommen wir nach Stilllegung des Altautos und Zusendung der Abmeldepapiere und des Verwertungsnachweises zurück vom Händler. Das Altauto wurde heute von einem zertifizierten Demontagebetrieb abgeholt. Der Verwertungsnachweis wurde uns ausgefüllt. Was mir unklar ist, ist der Punkt 4.13 (s. Foto)
auf dem Verwertungsnachweis, wurde "Nein" angekreuzt. Geht das mit der Erstattung der Umweltprämie bei VW dennoch in Ordnung? Ist eine Stilllegung bei der Zulassungsstelle damit möglich? Vielleicht hat jemand Erfahrung mit diesem Verwertungsnachweis und den korrekten Einträgen.
1 Antwort
Ich habe mir die Frage zu dem Punkt 4.13 nochmals überlegt - sie lautet ja: "Zeigt der Demontagebetrieb der Zulassungsbehörde an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird?". Das "Ja" oder "Nein" bezieht sich aber wohl nur auf den Punkt, ob der Demontagebetrieb die Stilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle durchführt oder eben der bisherige Halter selbst dafür sorgt. Ich hatte die Frage und Antwort zunächst so verstanden, dass der Demontagebetrieb mit "Nein" anzeigt, dass das Fahrzeug nicht endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. Das würde ja aber den ganzen Verwertungsnachweis nichtig und wertlos machen. Also die Antwort auf meine Frage wäre damit: dass es unerheblich ist, ob dort ja oder nein angekreuzt wurde.