Probearbeit - wie ist das rechtlich, wenn man in Arbeit ist

3 Antworten

Man muß unterscheiden:

Beim Probearbeiten übernimmt der Bewerber auf Anweisung des Chefs betrieblich notwendige Arbeiten. Und damit handelt es sich um ein meldepflichtiges Arbeitsverhältnis, aus dem auch Anspruch auf Bezahlung entsteht und man ist über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Bei einem Einfühlungsverhältnis weist der Arbeitgeber dem Schnupperkandidaten keine betrieblich notwendigen Arbeiten zu, die er alleine und selbstständig erledigt. Seine Arbeitsleistung ist rein freiwillig und er muss keine bestimmten Arbeitszeiten einhalten. Auch auf Bezahlung hat er keinen Anspruch; hier liegt kein Schutz durch die BG vor.

Um was es sich nun handelt, richtet sich nach den tatsächlichen Begebenheiten.

Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass er nicht nur geschnuppert, sondern auch auf Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet hat, ist er gesetzlich unfallversichert.

Der Arbeitgeber muss dann allerdings mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen, weil er das Arbeitsverhältnis nicht gemeldet und den Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hat.


Dozentus 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 20:43

Es handelt sich nach deiner Definition definitiv um ein Einfühlungsverhältnis. Es geht einfach darum, dass sie die verschiedenen Tätigkeit kennen lernen und Ihre Eignung für die Arbeit testen kann. Das ganze soll nur zwei oder drei Stunden dauern. Laut einem Freund ist dies mittlerweile rechtlich nicht mehr möglich, da eben kein Versicherungsschutz besteht, aber das kann ich mir nicht vorstellen, deshalb möchte ich es genau wissen

DerSchopenhauer  19.05.2015, 20:49
@Dozentus

Das ist immer möglich - was den Versicherungsschutz angeht, greift ja nur die BG nicht - aber ansonsten bist Du ja krankenversichert - diese greift dann genauso, als wenn Du so verunglückst - sollte der Betrieb eine (Mit-)Schuld haben, holt sie sich das Geld von ihm (teilweise) zurück...

Wenn die BG greift hat man den Vorteil, wenn Du tatsächlich so schwer verunglückst, daß Du nicht mehr arbeiten könntest oder nur eingeschränkt, dann würdest Du eine Rente beziehen - zudem würden sie Wiedereingliederungen etc. zahlen - zudem zahlt die BG bei Arbeitnehmern das volle Arbeitsentgelt weiter während die Krankenkasse nach 6 Wochen Krankengeld zahlen würde, welches niedriger liegt als das Gehalt.

1. Sobald sie bei ihrer Arbeitsstelle frei bekommt oder das in ihrer Freizeit mach ist Probearbeiten kein Problem.

2. Es greift die normale Haftpflicht. Da es ja nur im eine Probe/Hilfe handelt. Das gleiche als z.B. jemandem Umziehen helfen...

3. Punkt 2 trifft auch hier zu.....

1. ja darf sie, sie sollte aber fairness halber ihren chef bescheidsagen, vllt macht er ihr das angebot sie in vollzeit einzustellen

2. sie ist dennoch versichert

3. sie kann mit dem neuen chef ein vertrag für die probezeit vereinbaren