Privatrente: Unterschied Verfügungsphase und Rentenbeginn?
Hey zusammen,
meine Freundin zahlt in einen privaten Rentenvertrag. In den Unterlagen findet man zwei Daten:
Beginn der Verfügungsphase am 01.04.2052
Rentenbeginn 01.04.2072
Sie wäre so ab 2052 im Rentenalter.
2072 wäre sie etwa 85.
Könnt ihr mir den Unterschied der beiden Daten erklären?
LG
5 Antworten
HAllo,
Verkäufertrick für mehr Provision...(die Provision richtet sich nach der Beitragssumme und daher wird es noch einen Zuschlag geben) Entschuldigungsbegründung:
" viele meiner Kunden wollen mit Beginn des Rentenalters gern noch was zu diesen Konditionen einzahlen, dann ist im normalen Tarif Schluss.
Hier können Sie aber bis zum 82. Lebensjahr noch einzahlen, dann müssen sie die Rente nehmen.
Also, die Rente ist ab Rentenbeginn abrufbar.
Beste Grüße
Dickie59
Vielen Dank für den Stern, alle bitte auf richtige, unbedingt ausführliche Beratungsdokumentation - mit EURER Anforderung- Wert legen. Die Beratungsdokumentationen die ich von der Ausschließlichkeit und Vertrieben sehe (DVAG. MLP usw.) nützen nur dem Vermittler.
Ab 2052 kann sie über die Rente verfügen. Dann fällt diese natürlich geringer aus, weil ja weitere Ansparung fehlt. Das ist ein Angebot das eine hohe Rente vorgaukelt.
Das ist mal wieder die Anwendung eines Tarifs bis zum 85. Lebensjahr. Da wird dem Kunden eine riesige Summe versprochen, die er niemals bekommen wird.
Wenn sie den Vertrag noch nicht allzu lange hat, dann meine ich, kann man in der Verfügungsphase sich schon Teilauszahlungen geben lassen.
Rentenbeginn wird der Zeitpunkt sein, an dem sie ohne ihr Zutun endgültig das Geld kriegt.
Dann kann man auch nicht mehr weiter einzahlen.
Rentenbeginn wird der Zeitpunkt sein, an dem sie ohne ihr Zutun endgültig das Geld kriegt...
...wohl eher nicht erst mit 85 Jahre - da könnte sie ja schon tot sein!!!
Die Verfügungsphase ist der Zeitraum, in dem unser Kunde die Altersrente in Anspruch nehmen kann. Dies kann er zu jedem Monatsersten. Der Kunde gibt den Beginn der Verfügungsphase bei Abschluss des Vertrags vor. Die Beitragszahlung endet mit dem Beginn der Verfügungsphase.
Also unter "Rentenbeginn 01.04.2072" kann ich mir so nichts vorstellen, ausser daß der Rentenbeginn spätestens zum 1.4.2072 beginnen muß...!?
Gruß siola55
Handelt es sich um einen Riester-Vertrag?
Dann siehe Antwort von Hans. Der hats gut erklärt.
Wie lange läuft der Vertrag schon? Evtl. wäre es am Besten, ihn beitragsfrei stellen zu lassen und sich nach etwas Lukrativerem umzusehen.
Seit etwa 10 Jahren läuft der schon. Ja wahrscheinlich ist ein ETF Sparplan o.ä. da besser. Sofern man den Vetrag ohne große Kosten kündigen kann.
Nicht kündigen! Beitragsfrei stellen!
Ah, wieso denn? Ist doch kein Riester. Meinen privaten Rentenvertrag hatte ich auch ohne probleme kündigen können.
Kündigen wirst du können, solange die Laufzeit bereit kang genug ist. Wieviel bekommst du dann ausgezahlt? Wird überhaupt was ausgezahlt?
Beitragsfrei stellen ist wahscheinlich besser, auch wenn es bis zur Verfügungsphase noch was dauern wird.
Nein kein Riestervertrag.