Polizei und Ordnungspolizei

3 Antworten

Guten Morgen.

Die Ordnungspolizei/Stadtpolizei ist aus den Ordnungsämtern hervorgegangen. Hier bei mir in Hessen (sicher auch in anderen Bundesländern durch andere Gesetze) sind Ordnungs-/Stadtpolizisten laut §99 HSOG einem Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt. Sie haben also die selben Rechte. Diese Rechte gehen bishin zur Festnahme unter Zuhilfenahme unmittelbaren Zwanges mithilfe einfacher körperlicher Gewalt oder den zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln (Pfefferspray, EMS , im Schlimmstfall und je nach Ausstattung Schusswaffe). Ordnungs-/Stadtpolizeien kümmern sich nicht nur um OWi, sondern auch um Sondereinsätze zusammen mit Bundespolizei, Landespolizei und Zoll sowie um die Unterbringung und Verbringung psychisch Kranken (PsychKG). Ihren Weisungen ist daher genauso Folge zu leisten , wie denen eines Polizeivollzugsbeamten. Zudem sind sie bereichtigt, durch mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeugen Sonderrechte im Straßenverkehr wahrzunehmen.

Das Ordnungsamt ist keine Polizei sondern Eine Verwaltungsbehörde die ganz andere Aufgaben hat als die Polizei.

sali677 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 21:54

Welche denn ?

SchneemannOlaf  30.07.2014, 22:03
@sali677
  • Strafzettel für Falschparker verteilen
  • Umweltverschmutzungsdelikte aufklären
  • Ruhestörung

eigentlich alles um die Stadtordnung durchzusetzen

Was ist die "Ordnungspolizei"? Ich kenne nur als Alternative zur Polizei das Ordnungsamt!

sali677 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 21:54

Wirklich ? Ich sehe sehr oft ( vorhin erst wieder ) Autos die Aussehen wie ein normales Polizeiauto nur steht dort "Ordnungspolizei" drauf!

SchneemannOlaf  30.07.2014, 22:05
@sali677

Die Ordnungspolizei ist nichts anderes wie das Ordnungsamt. Nennen sich in jedem Bundesland anders. Ordnungspolizei, Stadtpolizei etc.

Der beinahme Polizei klingt halt mehr Respekt einflößend.

Bei uns (Land Brandenburg) heißen sie ganz normal Ordnungsamt.

Talwinter  31.07.2014, 11:59
@SchneemannOlaf

Das ist tatsächlich nicht von Bundesland zu Bundesland, sondern von Komune zu Komune geregelt. Manchmal werden Ordnungsbehörden hierbei soger mit zusätzlichen Aufgaben versehen, wie z..B. Überwachung von Durchfahrtsverboten oder Geschwindigkeitsmesssungen