Piercings stechen lassen , hat gesetzliche betreuung

4 Antworten

Es kommt vor allem dadrauf an, ob sie das Recht hat, sich selbst um ihre Gesundheitsfürsorge zu kümmern oder nicht - das wiederum kommt auf die Art der Betreuung an....

Bei psychischen Problemen ist es gut möglich, daß sie ihren Betreuer wirklich fragen muß - der darf die Erlaubnis für das Piercing allerdings nicht ohne sehr gute Begründung verweigern....

In dem Falle muß sie die Erlaubnis des Betreuers dem Piercer vorlegen.

Hallo,

das kommt drauf an , für welchen Bereich Ihres Lebens sie die gesetzliche Betreuung hat. Wenn Sie die zb für  Ihre Gesundheitsfürsorge hat , dann sollte sie es mit dem Betreuer besprechen. Wenn er nur für die  zb Finanziellen dinge ist , dann nicht.

gruss

Wenn sich die Betreuung auf die Gesundheitsfürsorge erstreckt: ja

Piercings sind ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und bei Minderjährigen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht möglich, bei Betreuung gilt das analog 

Ich vermute mal nicht, da sie ja volljährig ist. Für den piercer ist das ja egal, sie muss NUR volljährig sein. Deine Freundin kann ja mal ihren betreuer fragen, ob sie dafür seine Erlaubnis braucht.

Ich bin mir aber echt sicher, dass das auch so geht! Sie muss dafür nur über 18 sein