Piercings stechen lassen , hat gesetzliche betreuung
Eine Freundin von mir möchte sich ein Zungen Piercing stechen lassen. Sie fragte mich ob sie dafür die Unterschrift ihres betreuers braucht.
Weil sie es sich nicht zutraut den piercer zu fragen also fragte sie mich da ich keine Antwort wusste frage ich euch.
Sie ist volljährig (25), und psychische beeinträchtigt, also nichts geistliches oder körperliches.
Ich erwähnte das nur damit ihr direkt wisst das besser einzuschätzen was das Gesetz angeht für die Leute die sich damit auskennen.
4 Antworten
Es kommt vor allem dadrauf an, ob sie das Recht hat, sich selbst um ihre Gesundheitsfürsorge zu kümmern oder nicht - das wiederum kommt auf die Art der Betreuung an....
Bei psychischen Problemen ist es gut möglich, daß sie ihren Betreuer wirklich fragen muß - der darf die Erlaubnis für das Piercing allerdings nicht ohne sehr gute Begründung verweigern....
In dem Falle muß sie die Erlaubnis des Betreuers dem Piercer vorlegen.
Hallo,
das kommt drauf an , für welchen Bereich Ihres Lebens sie die gesetzliche Betreuung hat. Wenn Sie die zb für Ihre Gesundheitsfürsorge hat , dann sollte sie es mit dem Betreuer besprechen. Wenn er nur für die zb Finanziellen dinge ist , dann nicht.
gruss
Wenn sich die Betreuung auf die Gesundheitsfürsorge erstreckt: ja
Piercings sind ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und bei Minderjährigen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht möglich, bei Betreuung gilt das analog
Ich vermute mal nicht, da sie ja volljährig ist. Für den piercer ist das ja egal, sie muss NUR volljährig sein. Deine Freundin kann ja mal ihren betreuer fragen, ob sie dafür seine Erlaubnis braucht.
Ich bin mir aber echt sicher, dass das auch so geht! Sie muss dafür nur über 18 sein