Anspruch auf Erstattung?

5 Antworten

Für Deine erlittenen Schmerzen kannst Du Schadensersatz gem. §§ 634 Nr. 4, 280 I, 241 II, 253 II BGB verlangen, wenn das Werk einen Sachmangel hat. Bei dem nicht ordnungsgemäßen Einsetzen eines Septums (was ich hier einfach mal unterstelle) kann das angenommen werden.

Für die Kosten bei Deinem Piercer ist es schwieriger. Grundsätzlich muss nämlich eine Nachfrist gesetzt werden. Es kommt also darauf an, ob diese ausnahmsweise entbehrlich ist. Dann würde ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 634 Nr. 4, 280 I, III, 281 I BGB und ein Anspruch auf Rückgewähr des bezahlten Werklohns gem. § 346 I BGB.

In Betracht kommt hier § 636 Alt. 2. Wenn Du wirklich starke Schmerzen hattest und das Studio keine Möglichkeit hatte das zu entfernen, weil Urlaub, dann ist dir das Setzen einer Nachfrist mMn unzumutbar.

Im Übrigen kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung in Betracht. Ich weiß nicht ganz genau, welche Anforderungen an eine Einwilligung zu stellen sind. Jedenfalls dürfte sich eine konkludente Einwilligung nur auf das Einsetzen des Septums entsprechend den allgemeinen Sorgfaltsmaßstäben richten (ob es pflichtwidrig ist das Septum durch den Knorpel zu stechen weiß ich nicht).

Naja, das Piercingstudio scheint nicht gerade professionell zu sein, aber durch den Knorpel zu stechen ist nicht verboten, also weiss ich nicht, ob das was bringen würde, sie anzuzeigen.

Ja, kannst du was machen, aber dann musst du klagen.

Und das wird teuer, du wirst einen Gutachter nehmen müssen und so Spiele, musst alles du in Vorleistung zahlen.

@needlewitch

Ich habe es mir an einem Freitag stechen lassen. Samstags ist das Studio geschlossen und dann waren 2 Wochen komplett geschlossen. Nach den zwei Wochen bin ich sofort am Dienstag hin. Da war nur leider die Piercerin nicht da. Habe aber mit dem Chef gesprochen. Er meinte aber, ich soll bitte nochmal kommen wenn sie da ist. Daraufhin bin ich eine Woche später wieder hin. Da Sie samstags nicht da sind und ich ja selbst auch berufstätig bin und eine halbe Stunde Autofahrt zu dem Studio habe, konnte ich nicht früher wieder hinkommen.

Ich wäre natürlich zu erst in dieses Piercingstudio gefahren um es ansehen zu lassen, aber ich hätte die Schmerzen nicht noch weitere zwei Wochen ausgehalten.

Schmuck hab ich keinen. Außer die zwei kleinen Kugeln. Sie hat mir nähmlich einen „gesundheitsstecker“ reingemacht, der sich nicht biegen lies. Man hat das Piercing also nicht mal gesehen, ich hatte nur einen Plastikstecker quer in meiner Nase.

danke für deine Antwort

Das dürfte sehr schwierig werden, wie lange hast du denn eigentlich abgewartet bevor du dich bei dem Studio beschwert hast wo es gestochen wurde? Offensichtliche Mängel (wobei das durch den Knorpel stechen zwar unüblich aber nicht unbedingt ein Fehler ist - es gibt ja auch Menschen wo man das nur durch den Knorpel stechen kann) sind nämlich SOFORT zu bemängeln und nicht erst Tage oder gar Wochen später...

Es woanders rausnehmen zu lassen ohne dem Studio vorher ne Chance auf Nachbesserung bzw. Neustechen (Wandlung) zu geben dürfte eventuelle Ansprüche aber sehr wahrscheinlich zunichte gemacht haben - da der Piercer es selbst gar nicht ansehen konnte und jetzt der Beweis fehlt und man es ja nun auch nicht mehr begutachten kann...
Irgendein anderer Piercer ist ja kein Ersatz für einen Gutachter...

Sind die Leute von dem Studio denn am Morgen nach dem Stechen direkt alle in den Urlaub gefahren? Hatten die evtl eine Vertretung benannt? War das Studio komplett geschlossen? War der Piercer evtl trotz Urlaub telefonisch erreichbar? Hast du was auf dem Anrufbeantworter hinterlassen? Und per Messenger?

Die fehlende schriftliche Einwilligung ist sicherlich unprofessionell (warum verlässt man dann so einen Laden nicht einfach wieder ohne Piercing??) - aber da man grade ein Septum ja nicht ohne deine Mitwirkung stechen kann, wird eine aktive Einwilligung (du bist ja von alleine in den Laden gegangen und hast auch noch dafür bezahlt) angenommen und somit hast du auch in die Körperverletzung eingewilligt und dazu gehört auch ein gewisses Maß an Schmerzen.

Das Geld für den Schmuck dürfte auf jeden Fall weg sein, den hast du ja bekommen und behalten.

Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin seit 1989)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung