Pfändung Guthabenkonto,Sparkasse.Wer kennt die aktuelle Rechtslage?

4 Antworten

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Moin

Bei einer rechtsgültigen Pfändung überweisen die Banken das geforderte Geld sofern genug auf dem Konto vorhanden ist. Du kannst bei deiner Filiale nachfragen, wer die Pfändung ausgesprochen hat. Das entsprechende Schreiben dazu sollte in kürze in deinem Briefkasten landen. Dann weißt du genau bescheid und hast aus Angaben zu einem Ansprechpartner für evtl. weitere Fragen.

Das P-Konto dient dazu, das die immer ein gewisses Minimum auf deinem Konto gesichert ist, womit du deine dringendsten Ausgaben bezahlen kannst (Miete, strom usw.). Das restliche Geld ist dann sozusagen "eingefroren" und verbleibt auf deinem Konto. Damit soll dann der zu Pfändende Betrag getilgt werden. Genaue Infos dazu gibt dir auch deine Bank. Dies solltest du aber nur machen, wenn die Gefahr einer Pfändung besteht, da du sonst nie frei über dein gesamtes Guthaben verfügen kannst.

Grüßlis

Tighessaline 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 06:57

Danke :) Meine Bank wimmelte mich erstmal ab mit P-Konto...schätze mal der Verwaltungsaufwand ist denen zu groß.Aber sind sie verpflichtet dazu?

Sackfettpresse  25.03.2017, 12:46
@Tighessaline

Das darf nicht verweigert werden.

Tighessaline 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 14:22
@Sackfettpresse

nur zur Info...war nochmal dort,hab bissel Dampf gemacht und dann ging alles reibungslos :) 

Sofern ein rechtsgültiger Pfändungsbeschluß vorliegt muß die Bank dem nachkommen. Aber deine Aussage, das Du keinen Beschluß erhalten hast, nicht einmal weißt von wem die Pfändung sein soll kann ich nicht nachvollziehen. Der Pfändungsbeschluß (Ttel) muß erst dem Schuldner zugestellt werden bevor die Pfändung durchgeführt wird. Man unterscheidet Forderungspfändung, dann vollstreckt das Gericht und Sachpfändung, dann kommt der Kuckukskleber. Forderungspfändungen liegen meist Verbindlichkeiten einer Bank oder Behörde zu Grunde.

Ich würde mal überlegen ob Du nicht vergessen hast irgendwann z.B. die KFZ-Steuer zu bezahlen, kann sein das dein Konto zu dem Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt war. Irritiert bin ich allerdings über den geringen Betrag der Pfändung.

Tighessaline 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 06:50

Danke :) Der geringe Betrag ergibt sich dadurch,daß ich eh nur noch etwa 20€ auf diesem Konto hatte.Weiß auch mittlerweile,von wem die P ist,ABER mit denen habe ich Ratenzahlung vereinbart und komme dem auch nach!Den Beschluß habe ich wirklich nicht,die Bank meinte,evtl hat es sich überschnitten hmmm

Eine Pfändung kann in der Regel nur von einem Hauptzollamt, bzw. durch einen Gerichtsvollzieher, das Finanzamt (pfänden selbst) vorgenommen werden. Das heißt der Staat/Gerichtsvollzieher darf pfänden. Sonst niemand. Grundlage für eine Vollstreckung und Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel.

Die Bank kommt dieser Vollstreckung im Auftrag nach und pfändet/sperrt dein Konto. 

Das kann eine nicht bezahlte Handyrechnung, Versicherung, oder irgendein anderer Vertrag sein, den du nicht eingehalten hast. Du wirst allerdings dazu ein Mahnschreiben erhalten haben. Nach dem ersten Mahnschreiben kann der Mahnende durch Setzung einer Frist und deine Nichteinhaltung selbiger das ganze zu einem Gerichtsvollzieher geben,
weil dann ein vollstreckbarer Titel möglich ist.  An dieser Stelle solltest du nun schnellstens aktiv werden und dich darum bemühen mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und auch eventuell "liegengebliebene" Rechnungen/Mahnungen durchsehen.

 Ein Schufa-Eintrag kann jetzt noch vermieden werden. Die Bank darf durch diesen Vorfall keinen Schufa-Eintrag vornehmen. Erledige die Angelegenheit und forder nach abgeschlossenem Vorgang eine kostenlose Schufa-Auskunft an. Ein Kredit bei deiner jetztigen Bank ist ggf. nicht mehr so locker möglich. Also hol dir vielleicht ein weiteres Konto bei einer anderen Bank und versuche alles im Reinen zu halten. 

Tighessaline 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 06:55

Danke :) Aber ein weiteres Konto ist sinnlos denn der heutige Mensch ist gläsern ;) Auch das kann dann gepfändet werden.Ich bin schon in der Schufa aus der Vergangenheit,ergo bin ich definitiv gläsern-leider

Wegen diesen Kleckerbetrag ein P-Konto einrichten lohnt ja nicht,zahle den Betrag aufs Konto,und lass es gleich begleichen.Ausser es steht noch anderes an was an Pfändung kommen kann,dann ist einP-Konto sinnvoll.