personalausweis einer anderen person geliehen, nun anzeige. BRAUCHE DRINGEN RAT!
es geht darum: meine schwester hat meiner freundin ihren personalausweis ausgeliehen. ich hab ihr hierbei versichert, dass mit ihrem perso nix passiert. nun ist das ganze vor der disco aufgeflogen und meine freundin wurde noch dort von der polizei verhört. heute hat miene schwester ein brief von der polizei bekommen, worin stand, dass ihr vorgeworfen wird, ihren ausweis an meine freundin gegeben zu haben. weil ich ihr aber versprochen hab, dass nix passiert will ich mich zur tat bekennen und behaupten, dass wir den perso ohne ihrer erlaubnis benutzt haben. meine schwester hat aber mehrere möglcihkeiten: sie kann sich zur tat äußern(und mich dabei anschuldigen), schweigen, die tat zugeben, die tat abstreiten oder gegen eine geldbuße das verfahren einstellen lassen. was ist nun die schlauste möglcihkeit? was passiert, wenn meine schwester schweigt oder einfach nur die tat abstreitet? und wie hoch wäre in unserem fall die geldbuße(zur info: wir sind alle nöch schüler. meine freundin ist 15, meine schwester 16 und ich 17)? ich bitte um hilfreiche (!!) antworten Liebe grüße
7 Antworten
Die vorliegende Straftat heißt: "Missbrauch von Ausweispapieren" (§ 281 StGB).
Die Strafvorschrift lautet:
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§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
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Mit Strafe bedroht ist also sowohl der Verleiher (deine Schwester) als auch der Ausleiher (deine Freundin). Das gilt auch, obwohl die Tat nicht gelungen ist (vor der disco aufgeflogen), denn bereits der Versuch der Tat ist strafbar.
Als Jugendliche werden sie aber nicht nach dem Strafgesetzbuch, sondern nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestraft. Zwar ist auch hier eine Freiheitsstrafe möglich, aber die Schwere der Tat dürfte wohl nicht ausreichen, um eine solche zu rechtfertigen. Geldstrafen werden gegen Jugendliche nicht verhängt.
Es werden daher "Erziehungsmaßregeln" (§ 9 - 12 JGG) oder "Zuchtmittel" (§ 13 - 16 JGG) zur Anwendung kommen.
Nach meiner Meinung wird es zu der Weisung kommen, Arbeitsleistungen in nicht vorhersagbarer Höhe zu erbringen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG, sogenannte "Sozialstunden"). Dies ist wohl die häufigste Art der Bestrafung Jugendlicher.
Wenn man als Beschuldigter seine Unschuld nicht beweisen kann (etwa weil man tatsächlich schuldig ist), dann ist es grundsätzlich das Beste zu schweigen! Dies darf (und wird) dem Beschuldigten nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Schweigen darfst (uns solltest) in diesem Falle auch du als Zeugin, denn in Bezug auf deine Schwester hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ihr solltet daher zunächst abwarten, ob etwas passiert und was. Sollte es zu einer Anklage kommen, dann solltet ihr allerdings zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Allerdings besteht in Fällen wie diesen vor dem Jugendgericht kein Anwaltszwang.
Es kann auch sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 - 78 JGG) beantragt.
so, für jeden der sich dafür interessiert, wie die ganze sache ausgegangen ist. meine freundin, schwester und ich wurden bei der polizei verhört. der polizist war sehr nett und hat versucht, unsere berichte möglichst so zu schreiben, dass die tat nicht als schwerwiegene tat erscheint. die berichte wurden zu einem landeskriminalamt geschickt, wovon wir einige wochen später den brief erhalten haben, dass das verfahren eingestellt wurde. dass wir bei der gazen sache großes glück hatten und dass es auch ganz anders hätte ausgehen können, ist uns klar. aus fehlern lernt man und wir würden unseren personalausweis nie wieder verleihen ;)
Ihr seid alle über 14 und somit strafmündig. Durch eine weitere Falschaussage wird das nicht besser. Außerdem seid ihr ja nicht die einzigen, die das so gemacht haben. Die Polizei weiß in dem Fall ganz sicher, wo es lang geht. Beweisbare Tatsache ist, deine Freundin wurde mit falschen Personalpapieren erwischt. Also hat sie den Ausweis entweder gestohlen oder mit Wissen der anderen Person benutzt. Für sie ist es nicht ganz das gleiche. Da dürften für euch alle drei einige Sozialstunden anstehen. Zu Recht natürlich.
Ich würde Deine Schwester da raushalten und sagen, dass Du oder Deine Freundin ihr den Ausweis geklaut habt. Und sie soll das auch sagen. Ist auf jeden Fall der fairste Weg Deiner Schwester gegenüber, die Euch ja nur einen Gefallen tun würde. Und Du würdest auch Dein Versprechen halten, dass ihr nichts passiert.
ne dämlichere Antwort kannst du wohl nicht geben? Dann ist auch noch Diebstahl im Spiel! Hirni
hirni !
Ich hoffe, ihr seid alle schlau genug gewesen, euch nicht zu der Sache zu äußern. Eine anwaltliche Beratung ist dringend erforderlich. Wenn ihr jetzt irgendein Szenario erfindet, dann fliegt das mit Sicherheit auf und bringt euch noch mehr Ärger.
Es ist wirklich das Beste, wenn ihr Deine Schwester heraus haltet. Man soll nicht lügen. Doch hier wird sonst Deine Schwester ebenso bestraft. Ihr werdet auf jeden Fall eine Strafanzeige bekommen (Urkundenfälschung). Wie hoch die Strafe ausfällt, kann keiner sagen. Vielleicht kommst Du auch mit einem "blauen Auge" davon. Mach das nie wieder.
Warum soll die Schwester nicht bestraft werden? Sie hat genau gewusst, dass sie ihren Personalausweis nicht einfach verleihen kann.
vielen dank, jetzt weiß ich wenigstens was auf uns zu kommt.:) könntest du mir vielleicht ein tipp geben, wie wir mit der sache jetzt umgehen sollten? was pssiert, wenn sie die tat abstreitet?