P-Konto auflösen,was geschieht mit dem restlichen Geld wo noch drauf ist
Hallo alle miteinander,
folgendes Problem: Mein Mann hat ein P-Konto, nun hat mein Mann eine Nachzahlung vom Arbeitsamt bekommen, die unseren Freibetrag von ca.1800,- um Einiges übersteigt. Mein Mann möchte an das ganze restliche Geld, eine Umstellung auf ein normales Konto sei erst möglich, wenn die restlichen Pfändungen beglichen wären. Nun meine Frage: Wenn mein Mann jetzt das P-Konto komplett auflösen will, was geschieht mit dem restlichen Geld, das dort noch drauf ist, werden da die Pfändungen damit getilgt oder wie läuft es und ist es überhaupt möglich, das Konto zu kündigen? Danke für Eure Antworten und ein schönes Weihnachtsfest.
5 Antworten
Das P-Konto ist ein Konto, bei dem ein gewisser Betrag X nicht gepfaendet werden kann. Fuer die Tilgung von Schulden durch Pfaendung wird nur das Geld benutzt, welches ueber diesen Betrag hinausgeht. So ist das mal grob ausgedrueckt.
Wenn du ein normales Girokonto eroeffnest, dann ist das im Prinzip das gleiche - nur ohne den Pfaendungsschutz. Im Falle von Schulden oder einer Pfaendung wird dann vom normalen Girokonto gepfaendet, und zwar OHNE dass ein Mindestbetrag stehenbleibt. Insofern ist es fuer euch, wenn noch Pfaendungen laufen, besser, weiterhin ein P-Konto zu haben.
Das ist das Problem mit den PKonto,sobald du deinen Freibetrag überschreitest ,dürfen die den Rest pfänden.Dieses Konto ist der grösste Mist ,die Banken kassieren da nur fleissig ab dabei.Wenn du das Konto umwandelst in ein normales Konto ,dann aber gibts dadrauf nicht ein zweites mal ein PKonto.Ich hoffe es ist für euch noch irgendwie gut ausgegangen.Aber ich denke die haben mit den überschrittenen Freibetrag die Pfändungen getilgt.
Na das Geld was über dem frei Betrag war wurde nie gefändet das war immer am 1 verfügbar ... Also ist das doch ein gutes Zeichen das ich keine Pfändung habe oder ?also dürfe ich keine Probleme mit dem umwandeln haben oder?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rückumwandlung, d.h. die Bank wird das Konto vielleicht schließen (aber nur dann, wenn deren Forderungen aus der Geschäftsverbindung komplett bezahlt sind), aber wegen der durch die Pfändungen und das P-Konto klar dokumentierten mangelhaften Kreditwürdigkeit kein neues Konto eröffnen. Und bei einer anderen Bank wird es wohl auch nur unter sehr günstigen Umständen zu einem neuen Konto kommen.
Sollte bei einer Kontoschließung nach Abrechnung durch die Bank (und Verrechnung mit deren eigenen Kosten) noch ein Guthabenbetrag vorhanden sein, wird dieser Betrag an einen Pfändungsgläubiger (oder an mehrere in der Reihenfolge der Pfändungsrechte) abgeführt werden.
ich denke, es ist sowohl schwierig das Konto aufzulösen geschweige denn ein neues zu eröffnen, wenn man ein mit Pfändungen belastetes Konto besitzt.
Ja, das habe ich verstanden. Meine Meinung dazu steht in meiner ersten Antwort. Warum solltet ihr auch ein normales Konto erhalten, wenn noch Pfändungen offen sind? Das macht doch stark den Einruck, ihr wollt die Pfändungen nicht begleichen oder umgehen.
lass einfach alles wie es ist.
wäre ja alles nicht so tragisch,aber jedesmal die Warterei bis zum nächsten Monat bis man wieder an das restliche Geld kommt ist ziemlich ätzend vorallem,wenn man mal eine ungeplante Rechnung hat oder sonstiges denn es geht jedes mal Geld in den nächsten Monat über
Wir bzw.mein Mann will nur wieder ein normales Gehaltskonto