Öffentliches WLAN und illegale Aktivitäten wer bezahlt?

7 Antworten

Die öffentliche IP ist relativ einfach zu ermitteln. Man muss nur schauen, wer der Absender ist. Ähnlich wie bei einem brief. Man kann zwar eine falsche Absenderadresse draufschreuben, auf dem Poststempel steht aber dann das jeweilige Postamt (nur bei der IP gehts direkt zurück auf den Hausanschluss).

Eine Störerhaftung ist grundsätzlich abgeschafft worden. Der Wlan-Anbieter kann aber dazu verpflichtet werden, dass er gewisse Dienste und/oder Inhalte blockiert

Eam77 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 15:44

Aber es gibt locker Millionen illegale streaming Anbieter und streaming ist nicht das einzig illegale was man machen kann wie soll der Anbieter das alles blockieren?

ggerd  22.09.2020, 08:06
@Eam77

Aha. Und dann?

wenn du dich im öffentlichen wlan einloggst stimmst du den agb´s zu und wenn in den besagt ist das sie nicht haften sondern der nutzer dann bist du "am arsch" diese müssen dann die daten an die polizei oder eine andere behörde rausgeben und diese finden dich dann über deine mac addresse über die mac addresse wirst du immer gefunden egal welche ip du hast und die mac addresse wird immer hinterleg wenn du dich i.wo einloggst

ansich kann das geschäft dir garnichts aber ihr internetanbieter kann deine daten abfragen mit den du dich eingeloggt hast und kann die auslesen und weiter schicken

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stefan2020912  21.09.2020, 16:31

Wie kann denn die Mac Adresse den Nutzer verraten? Frage nur aus Interesse

Zeref1995  21.09.2020, 16:33
@Stefan2020912

mac adresse ist eine einmalige adresse und bleibt immer gleich man kann diese nur schwer verschleiern und egal wo man sich neu einwählt die mac bleibt wie gesagt gleich

Stefan2020912  21.09.2020, 16:36
@Zeref1995

Alles klar. Wo wird de n die Mac Adresse gespeichert? Also, wenn er sich ins öffentliche WLAN einwählt wird die Mac Adresse an den Router oder Server geschickt. Woher weiss aber der Anbieter wem die Mac Adresse gehört?

Zeref1995  21.09.2020, 16:38
@Stefan2020912

der anbieter weis es in dem fall nicht aber eine dafür berechtigte behörde kann es rausfinden in dem es mit anderen abfragen vergleicht

Stefan2020912  21.09.2020, 17:25
@Zeref1995

Also vergleichen sie die Mac Adresse und hoffen das die Person schon öfter mit dem selben Gerät aufgefallen ist?

Es wird die IP-Adresse und der dazugehörige Anschlussinhaber ermittelt, also das Geschäft, und dieses würde dann erstmal angeklagt werden.

Der Inhaber des Geschäfts muss jetzt nachweisen das er für die Tat nicht verantwortlich ist und als alternativen Tathergang kann er sagt, dass er ein öffentlichen WLAN anbietet.

In dem Fall kann er nicht für die eigentliche Tat verurteilt werden, er kann aber in die Störerhaftung genommen werden. Des weiteren kann es sein, dass der sich per Unterlassungserklärung dazu verpflichten muss, das zukünftig diese Tat über seinen Anschluss nicht erneut begangen wird.

AlterLeipziger  21.09.2020, 16:40
In dem Fall kann er nicht für die eigentliche Tat verurteilt werden, er kann aber in die  Störerhaftung genommen werden

Das war einmal...

Richtig ist so:

  • "Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
  • WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden."

Zitat aus Verbraucherzentrale.de

FitnessAli  21.09.2020, 17:11
@AlterLeipziger

Also heißt das, wenn ich jetzt keine Ahnung bei Flixbus, oder Straßenbahn, was illegal streame, auf einer Seite die nicht gesperrt wurde, aber dennoch illegal ist, werden weder ich noch der Anbieter bestraft?

AlterLeipziger  21.09.2020, 18:22
@FitnessAli

Erstmal nicht, jedoch kann das Smartphone, aber auch einige Apps, Daten übertragen, die spezifisch für ein Gerät sind.
Beispiel:

  • IMEI-Nummer
  • gespeicherte WLAN-Verbindungen
  • eingeloggter Mobilfunkbetreiber, und weitere

Damit kann dann gezielt gesucht werden aber vor allem am Ende der Beweis erbracht werden. Das wird aber sicher nicht bei einfache Delikten gemacht, da es ja auch aufwändig ist.

Man kann ein Handy auch an der Mac Adresse einwandfrei identifizieren, das selbe gilt für Laptops oder alles andere was WLAN fähig ist.

Außerdem kann man in den Einstellungen eines Routers auch Webseiten blockieren, z.B. illegale Streaming Seiten

und der IP wird "erwischt" (mir fällt kein anderes Wort ein ich hoffe ihr wisst was ich meine)

Du brauchst kein Wort, nur die deutsche Sprache: Der Benutzer der IP-Adresse.

kann doch das Geschäft mit dem öffentlichen WLAN nicht herausfinden wer das gestreamt hat, da die IP nur vom Internet ist und auch wenn sie das Gerät herausfinden, könenn sie es schwer zurückverfolgen, schon garnicht wenn es keine Sim karte/kein Google Konto besitzt, also was machen die dann?

Ab und zu mal einen Satz enden zu lassen und einen neuen zu beginnen hat schon Vorteile.

Ob das Gerät eine SIM-Karte hat oder an einem Google-Konto angemeldet ist, spielt überhaupt keine Rolle. Die Strafvervolger haben lediglich die IP-Adresse des Betreibers des WLANs. Der Betreiber des WLANs hat maximal die MAC-Adresse des Gerätes. Diese lässt sich aber nicht zurückverfolgen. Was machen die dann? Erst mal nichts. Der Betreiber des WLANs bekommt ggf. eine Auflage, derartige Aktivitäten zukünftig zu verhindern.