Nummernschild unkenntlich machen - Facebook?
Muss man wenn man ein auto abfotographiert hat und das foto auf fb stellen will das nummernschild unkenntlich machen ??
10 Antworten
Hallo GrisuDrache,
es gibt kein Gesetz, welches verbietet Auto mit Kennzeichen irgendwo online zu stellen.
Es kann natürlich durchaus sein, dass der ein oder andere Autofahrer nicht begeistert ist, wenn Du sein Auto fotografiert und erst recht nicht, wenn Du die Bilder vom Auto online stellt.
Aber verboten ist das ganze nicht und niemand kann Dir deshalb was anhaben oder verlangen, dass Du das Bild wieder löscht.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo GrisuDrache,
sorry, ich meinte natürlich nicht Dich, sondern leo9667.
Aber im Bezug auf Deine Satz:
denn ich persönlich würde mich wenig freuen wenn ein Bild mit meinem Autokennzeichen möglichst noch mit Wohnhaus im hintergrund durchs Internet schießt... Und wie erklärst du dir dann das Im Fernsehen usw immer die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden? o.O>
kann ich Deinen Vorbehalt durchaus nachvollziehen. Es gibt viele die der Gleichen Meinung wie Du sind. Ich persönlich finde das Ganze allerdings recht übertrieben. Man kann jederzeit mein Auto auf der Straße sehen, also warum sollte man es nicht auch im Internet sehen dürfen? Aber ich respektiere der Meinung derjenigen, die meinen es ist nicht ok, wenn ihr Fahrzeug im Internet abgelichtet wird.
Und zu Deinem Satz:
... Und wie erklärst du dir dann das Im Fernsehen usw immer die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden? o.O>
möchte ich anmerken, dass nicht jeder Sender die Kennzeichen unkenntlich macht. Im übrigen ist es meist bei DOKUS der Fall, dass Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Und die Gründe hierfür sind recht einfach. Zivilfahrzeuge´(unabhängig, ob von der Polizei oder von Privatdetektiven) sollen in der Öffentlichkeit unerkannt bleiben, damit nicht jeder der Observiert wird, das Kennzeichen erkennt.
Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, sollte man das machen. Ein KFZ-Kennzeichen kann durchaus einer bestimmten Person zuzuordnen sein, damit wäre die Veröffentlichung (insbesondere im negativen Kontext) durchaus ein Grund, Dir eine Klage anzuhängen.
Google macht auf StreetMaps das Gleiche - dort werden auch Kennzeichen und Gesichter unkenntlich gemacht.
Ein Beispiel: Vor kurzem beobachtete ich eine nette Szene auf einem Firmenparkplatz. In der Reihe für "Frauenparkplätze" standen 3 Autos nebeneinander - eines knapp neben der Parkplatzmarkierung, das nächste genau mittig auf der nächsten Linie und das dritte Auto war schräg über 2 weitere Parkplätze geparkt.
OK, klar ist das lustig. Natürlich macht man davon ein Foto und stellt es auf Facebook. Aber man schwärzt vorher die Kennzeichen, um niemanden vorsätzlich der Lächerlichkeit preiszugeben.
Hallo clemensw,
Deine Antwort ist zwar richtig, wenn Du schreibst:
Google macht auf StreetMaps das Gleiche - dort werden auch Kennzeichen und Gesichter unkenntlich gemacht.>
Aber, dass Google die Kennzeichen unkenntlich macht, hängt nicht damit zusammen, dass es in Deutschland verboten ist Ablichtungen von Autos mit Kennzeichen abzulichten, sondern einfach, dass es Länder gibt, auf denen andere Datenschutzrichtliniengelten, bzw., weil Google es nicht drauf ankommen lässt, zigtausende von Usern zu verärgern und damit zu sorgen, dass ein doch in verschiedenen Ländern ein Gesetz verabschiedet wird, auf denen das Veröffentlichen von Kennzeichen verboten ist.
Und solange es nicht verboten ist, kann Dich auch keiner dafür verklagen, wenn Du solches Fotos online stellst.
Und solange es nicht verboten ist, kann Dich auch keiner dafür verklagen, wenn Du solches Fotos online stellst.
Na, daß Du dich da mal nicht täuscht. Ich hab mal etwas gegoogelt, und die Sachlage ist "uneinheitlich" (dezent gesagt).
Zum einen gibt es das Recht am eigenen Bild, welches nicht nur für Bilder gilt, auf denen eine Person direkt erkennbar ist, sondern auch für Bilder, bei denen lediglich auf Grund der Umstände eine Person identifiziert werden kann.
Böses Beispiel: Foto eines Autos mit erkennbaren KFZ-Kennzeichen und zuordenbaren Halter vor einem Bordell.
Auf der anderen Seite gibt es z.B. LG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 (http://www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510.html). Wobei das nur ein LG war, höhere Instanzen mögen anders urteilen.
Kurz gesagt: Alles, was nicht explizit verboten ist, ist zwar erlaubt. Manches sollte man aber aus Vernunft nicht unbedingt machen...
Hallo clemensw,
der von Dir angeführte Link zeigt ja gleich zum Anfang den folgenden Leitsatz, nach dem sich die Gerichte richten
Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Dieser Leitsatz sagt ja genau das aus was ich geschrieben habe.
Bin hier auch zweigeteilter Meinung, was die Gefahr von Ärger bei Veröffentlichung der Bilder angeht. Sicherlich gibt es viele, die es nicht gut finden, wenn ihre Fahrzeuge mit Kennzeichen irgendwo erscheinen.
Aber ganz ehrlich, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier gleich jemand rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung einreicht?
Man darf hier nicht vergessen, dass die Klage reinweg im Zivilverfahren ausgetragen werden muss, was für den Verlierer des Rechtsstreites teuer werden kann. Und das Risiko, dass der Kläger den Prozess verliert, ist schließlich sehr hoch.
Es schadet zumindest nichts, wenn man die Kennzeichen auf den Bildern schwärzt. Insofern gebe ich Dir auf jeden Fall recht.
Einfache Antwort: nein!
Das amtliche Kennzeichen zählt nicht zu den persönlichen Daten (bezüglich Datenerfassung im Sinne der DSGVO, weil damit nur der Halter erkennbar ist, nicht aber der Fahrer), ist dazu jederzeit von jedermann öffentlich sichtbar.
Ja, muss man.
Nein, muss man nicht.
Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig.
Beispiele für personenbezogene Daten
Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usf.)
Weil?
In aller Regel nicht, allenfalls dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, zum Beispiel wenn du fotografierst, wie das Auto am Straßenrand hält und der (nicht erkennbare) Fahrer mit einer Prostituierten verhandelt.
Wieso richest du dich expliziet an mich ich habe NIRGENDWO geschrieben das man gegen ein Gesetz verstößen würde nur meiner Auffassung nach muss man das machen, denn ich persönlich würde mich wenig freuen wenn ein Bild mit meinem Autokennzeichen möglichst noch mit Wohnhaus im hintergrund durchs Internet schießt... Und wie erklärst du dir dann das Im Fernsehen usw immer die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden? o.O