Note 6 trotz AU?
Hallo,
Ich hätte mal eine Rechtsfrage. Ende 2020 haben wir in der Berufsschule eine Note geschrieben die ich aufgrund Krankheit nicht mitschreiben konnte. Ich habe mir damals auch eine AU geholt.Bei uns in der Schule ist es so das wir das Dokument digital hochladen sollen. Allerdings wusste ich das nicht und wir haben Blockunterricht. Jetzt lässt das System, warum auch immer, nur das Hochladen von AUs bis zu zehn Tage zu.Als ich dann im nächsten Block in der Schule war und die AU vorzeigen wollte meinte mein Lehrer jetzt geht es nicht mehr. Er hat mir eine 6 eingetragen. Darf er das?
4 Antworten
Letztendlich kannst du froh sein, wenn es nur auf die 6 in der Arbeit hinausläuft. Dadurch, dass du die AU nicht rechtzeitig hochgeladen, also abgegeben, hast, hast du unentschuldigt gefehlt. Und das ist in der Ausbildung in der Berufsschule keine Kleinigkeit mehr, sondern könnte sogar zu einer Abmahnung und, wenn es mehr als dieses eine Mal vorkommt, zur Kündigung der Ausbildung führen!
Auch wenn Berufsschule sich oft anfühlt wie "normale" Schule - du bist jetzt im "Ernst des Lebens", im Berufsleben, angekommen. Da gelten andere, strengere Regeln als bisher. All die niedlichen Ausreden der Schulzeit ziehen jetzt nicht mehr, es wird von dir wesentlich mehr Pflichtbewusstsein verlangt. Zum Beispiel eben auch rund um das Thema "Fehlen wegen Krankheit", wo jetzt von dir verlangt wird, dich rechtzeitig zu melden und die AU rechtzeitig abzugeben und dich in diesem Rahmen darüber selbstständig zu informieren, wie, wo und bis wann das zu tun ist!
Jo, denken hilft definitiv! Zum Beispiel, um auf die Idee zu kommen, bei einer Erkrankung in der Schule Bescheid zu sagen. Oder im Ausbildungsbetrieb. Und das nicht erst mehr als 10 Tage später. Hättest du irgendwas davon getan, hätte der Ausbildungsbetrieb dich darauf hingewiesen, dich bei der Schule zu melden und dort hätte man dir gesagt, dass du die hochladen musst. Hast du aber alles nicht getan. Und deshalb, wie gesagt, mach drei Kreuze, dass die 6 die einzige Konsequenz daraus ist und lerne daraus für die Zukunft!
Ich habe mich ja am selben Tag in der Schule krankgemeldet, nur habe ich eben erst die Krankmeldung holen bzw. hochladen müssen!
Hast du dich den Telefonisch vorab Krank gemeldet?
Denn der normale Vorgang ist vor Schul/Arbeitsbegin, telefonisch Krank melden, dann ab zum Arzt und dann innerhalb von 3 Tagen die Krankmeldung einreichen.
Wenn du die Krankmeldung nicht fristgerecht einreichst, dann mußt du mit Konsequenzen rechnen und 10 Tage ist schon mehr als zu spät.
Ergo würde ich die 6 für Gerechtfertigt halten.
AUs müssen im Normalfall sogar nach drei Tagen vorliegen, da sind zehn Tage sehr kulant.
Ja, die Note ist korrekt.
De facto liegt ihm ja keine AU von dir vor, also fehlst du unentschuldigt.
Schon klar, aber ich hatte die AU ja die ganze Zeit bei mir.
Bei dir ist aber nicht dort, wo sie hingehört. Eine AU muss innerhalb weniger Tage vorliegen. Manche wollen sie direkt am Tag der Ausstellung sehen, andere bis max. drei Tage danach. 10 Tage sind schon extrem kulant.
Verstehe den Sinn dabei aber nicht, ich hatte ja die AU die ganz Zeit bei mir. Manchmal sollt man einfach mit einem menschlichen Verstand denken.