Neue Arbeitsstelle ab 1 Dezember. Arbeitsvertrag unterschrieben habe 4 Wochen Kündigungsfirst sind noch fast 3 Monate bis zum Beginn, was tun?

7 Antworten

Was für eine Frage... Du kündigst schnellst möglich zum 30.11. und arbeitest ganz normal bis zum Ende Deiner Beschäftigung weiter. So hat Dein Chef genug Zeit einen neuen Angestellten zum 01.12. zu finden.
Sei fair Deinen Kollegen und Deinem Chef gegenüber und mache nicht blau.

Oder gibt es irgendwelche Probleme die es Dir nich ermöglichen bis zum Ende zu arbeiten.

Bleib fair!!

Kündige JETZT zum 30.11., dann hat Deine jetzige Firma genug Zeit jemanden zu suchen/einzuarbeiten.

Oder Du hast Glück und wirst bei voller Bezahlung freigestellt, nach Hause geschickt, wie Urlaub, nur länger!!! 😎

mitnitschubaka 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 09:59

Ich muss doch zum Ende Oktober  oder 1 November kündigen ?

alarm67  08.09.2017, 10:02
@mitnitschubaka

Warum??

Du schreibst jetzt die Kündigung und kündigst zum 30.11.!

Und am 01.12. fängst Du beim neuen an.

Wo ist Dein Problem?

Willst Du ein Monat arbeitslos sein, vermutlich dann wegen Eigenkündigung mit Sperre/ohne Kohle??

mitnitschubaka 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 10:46
@alarm67

ich möchte eben nicht arbeitslos sein. ich habe oben noch meine Antwort was drunter geschrieben. Vielleicht kannst du dazu noch was sagen?! :-) Danke

alarm67  08.09.2017, 10:54
@mitnitschubaka

Man, bleib FAIR!

Pobacken zusammenkneifen, Kündigung abgeben, vielleicht in einem persönlichen/klärenden Gespräch?, Augen zu und durch!

Wie gesagt, jetzt die Kündigung schreiben, zum 30.11., die musst Du auch NICHT begründen!

Gut ist!

mitnitschubaka 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 11:06
@alarm67

und was mach ich wenn ich jetzt kündige zum 30.11.2017 und mein jetziger Arbeitgeber verärgert ist und dann sagt ich soll vorher abhauen? er mich sozusagen nach der 4 Wochenfrist zum 15 Oktober kündigt geht das?

Mojoi  08.09.2017, 11:13
@mitnitschubaka

Genau diese Gefahr ist da.

Dem Cheffe kann man nur bis vor die Stirn schauen.

alarm67  08.09.2017, 12:19
@mitnitschubaka

Wieviel Mitarbeiter sind dort?

Ab > 10 genießt Du den gesetzlichen Kündigungsschutz und Dein Chef kann und darf nicht grundlos kündigen!

Dann Kündigungsschutzklage und der fällt voll auf die Nase und zahlt alles nach!

Bei < 10 besteht dieses Risiko in der Tat! Dann könnte er ohne Grund die Kündigung aussprechen.

Familiengerd  08.09.2017, 13:20
@alarm67

Und den Stress mit Kündigungsschutzklage, Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber und so weiter soll man sich antun, weil man Deiner Meinung nach dem Arbeitgeber gegenüber "fair" bleiben und - völlig unnötigerweise - so früh wie möglich kündigen soll?!?!

alarm67  08.09.2017, 13:27
@Familiengerd

Wenn Du scheinbar nur schlechte Erfahrungen mit Deinen AG gemacht hast, ist das das eine!

Deswegen sind aber nicht alle AG gleich und schon gar nicht sind alle nur A. löcher!!

Ich habe schon viele Kündigungen von Kollegen in den letzen Jahren begleitet und mitgemacht. Die meisten liefen mehr oder weniger sauber ab.

Für BEIDE Seiten ist das natürlich nichts erfreuliches, klar!

Familiengerd  08.09.2017, 14:04
@alarm67

Wenn Du scheinbar nur schlechte Erfahrungen mit Deinen AG gemacht hast, ist das das eine!

Deswegen sind aber nicht alle AG gleich und schon gar nicht sind alle nur A. löcher!!

Du kannst viel spekuliere ... Aber erstens ist davon keine Rede, und zweitens hat das niemand behauptet!

Ich bin auf Deinen Hinweis zur Kündigungsschutzklage und dem "auf-die-Nase-fallen" des Arbeitgebers eingegangen, und das ist Stress und Auseinandersetzung - ob Arbeitgeber nun "A. löcher" sind oder nicht!

verreisterNutzer  08.09.2017, 14:39
@Familiengerd

Hier scheint es eher so zu sein, dass @alarm67 die Berufs- und Lebenserfahrung fehlt...

Ja kündigen auf Ende November was den sonst...

Und gibst deinen Arbeitgeber 4-5 Wochen davor die Kündigung.

Vielen Dank für alle eure Antworten das mit der Kündigungsfrist ist mir klar das ich auf Ende Oktober dem Arbeitgeber die Kündigung einreiche. So das ich am 1. Dezember anfangen kann. Nur habe ich ein wenig bammel das der jetzige Arbeitgeber vorher davon erfährt weil ich woanders schon unterschrieben habe! Durch den neuen Arbeitgeber Steuer oder sonstige Anfragen des neuen Arbeitgebers. Ich hätte auch sofort anfangen können, habe dem neuen Arbeitgeber gesagt das ich nach Durchsicht meines Vertrages aus 1.12 anfangen kann. Ich will hier einfach einen guten Abgang haben deshalb. Das mit dem 1.12 stimmt aber nicht es sind wie gesagt 4 Wochen Kündigungsfrist. der neue Arbeitgeber ist aber glücklich damit das ich auf den 1.12 komme

Familiengerd  08.09.2017, 13:31

Dann kündige fristgerecht zum 30.11.

Der Arbeitgeber muss die Kündigung dann spätestens am 02.11. erhalten.

Wenn der 02.11. (Allerseelen), der 01.11. (Allerheiligen), der 31.10. (Reformationstag) in Deinem Bundesland/in Deiner Region gesetzliche Feiertage sein sollten, dann also nicht gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben spätestens am 30.10. erhalten.

Du kündigst am 2. November zum 30. November.

CATFonts  08.09.2017, 09:42

Ich würde zur Sicherheit die Kündigung etwas früher abgeben.

Mojoi  08.09.2017, 09:48
@CATFonts

Dann am 1.

Es gibt aber keinerlei Grund dazu. Mit dem 2. November sind alle Fristen eingehalten.