NACHTDIENSTE ANERKENNUNGSJAHR?

2 Antworten

Hängt das nicht davon ab, wie viel du in der Woche im Laufe des Tages gearbeitet hast? Wenn du also Vollzeit arbeitest und und zum Beispiel 30 Stunden in der Tagesschicht gearbeitet hast, musst du die restlichen Stunden in der Nachtschicht nacharbeiten.

Vielleicht ist meine Antwort auch falsch, da ich bis jetzt nicht in einer Wohngruppe gearbeitet habe 😅

Rosee272 
Beitragsersteller
 20.12.2018, 22:51

Ich habe gehört, dass vom Landesjugendamt vorgeschrieben wird das nur 4 ND im Monat, im Anerkenunjsahr gemacht werden dürfen, normal macht man 7-8 im Monat . Finde dazu allerdings gar nichts und weiß desshalb auch nicht ob es stimmt🙄 Aber vielen dank schonmal für deine Antwort!😊

Erkundige dich doch bei deinen Lehrern? Die können doch bestimmt was dazu sagen.